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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1533.

Zu in. 1533, 5. März. Bologna. Papst Clemens VII. an die zu Lucern versammelten Boten der VOrte. Antwort auf ihr Schreibe» und den Vortrag ihres Gesandten Baptist de Jnsuln. Zusicherung recht-zeitiger Hülfe (»än,diin>w ouim opornm iügne tinmitsr volim proiaitlimn« ot, rv ipsn pravstabimus, ut vsotrnoilotonsioui in lomporo uou elommrm«). Verweisung auf die Eröffnungen des Bischofs von Vernlam.

St. A. Lucern: Vreuen.

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Dlldttt. lJZZ, 18. Februar (Dienstag vor der Herren Fastnacht).

Tlaatsarcinv ^'ncern : Alldem. Abschiede K.l, »>!. 20. StaatSa i rlnv j.»iiricl): Abschiede, 12, l. 11.20. SlaatSareInn Bern: Allgeiil. eidjs. AbschiedeKalltvttöurchiv F-reibnr^: Vndischc Abschiede, Nr. II, 0,1. 119. KantonSarchiv Svlothnrn: Abschiede, Band 10. >tniiln.'nsalei)iuBasel: Abschiede 153330. .st'antonöareiiin Scliasfhattsen: Abschiede.

Gesandte: Zürich. M. Hans Haab; M. Kaspar Nasal. Bern. Johannes Pastor; Junker FranzNägeli. Lucern. Hans Golder, alt-Schultheiß. Uri. Mansuet Zunlbrnilncn, Sekelmeister; Ainandusvon Niederhofen, Landschreiber. Schivpz. Ulrich Aufderniaur, des Raths. Unterwalden. Heinrich Zun,brnnnen, des Raths. Zug. Oswald Toß, Ammann; Hans Bolsinger, des Raths. Glartts. Hans Aebli,Auunann. Basel. Bernhard Meyer. Freiburg. Ulrich Nix. Solothurn. Zliklaus von Wenge, Schult-heiß. Schaffhausen. Hans Jacob Mnrbach. Appenzell. Ulrich Eisenhut, Amman». E. A. A. I. Ig 1».

t». Ans das Schreiben an Straßburg betreffend Drohungen des Crispinus von Solbruggcn langt dieAntwort ein, derselbe habe die Obrigkeit vor etwa drei Wochen mit Recht angerufen, und sich alsbald wiederentfernt, weil man ihn als Nichtburger abgewiesen; von seinen Drohungen habe man nichts gemußt. Darausbitten Basel, Schaffhausen und andere Orte, deren Angehörigenidsich handeln", man möchte diesem bösen,verwegenen Menschen das mit Beschlag belegte Gut zurückgeben, damit nicht einer der Ihrigen oder ein andererEidgenosse das entgelten müsse; da jedoch die betheiligtcn Knechte das Recht anrufen, so wird es in Abschiedgenommen, um ans den nächsten Tag Antwort zu geben. I». Die Kronen von Venedig und Genna sind desGoldes halb als gerecht erfunden worden; da hingegen die neuen ungarischen Ducaten nicht ganz einen rhein.Gulden an Gold enthalten, so mag sie Jeder nehmen, wie er sie wieder los zu werdeil hofft. « . ObwohlJacob Map von Bern abermals ungehorsam gewesen und nicht erschienen ist. um sich über den an Herrnvon Boisriganlt begangenen Frevel zu verantworten, worüber man großes Mißsallen empfindet, so wird ihmdoch, damit er sich nicht beklagen könne, nochmals geschriebeil und befohlen, sich auf dem nächsten Tag zuentschuldigen; erscheine er oder nicht, so werde man dann in der Sache entscheiden. Deßhalb sollen dieBoten hinlängliche Vollmacht mitbringen. (Da Zürich meint, dieses Geschäft berühre es nicht, so wirdihm bemerkt, daß dasselbe den Frieden und das Geleit angehe, und erwartet man, daß seine Boten auf demnächsten Tag auch Vollmacht haben. Z. A.) «I» Dem Herrn von Boisriganlt wird ans sein Begehren dieErlaubnis; ertheilt, diejenigen verhaften zu lassen, welche die angezeigten Verleumdungen gegen ihn erdichtetoder verbreitet habeil. Das Bündnis; mit Mailand will Freiburg annehmen; Glarns, Solothurn lindAppenzell haben keine Instruction und bringen dies wieder heim; Zürich, Bern, Basel und Schaffhansenhaben es abgeschlageil, wollen jedoch des Herzogs gute Freunde und Nachbarn sein. t. Ein Schreiben desKönigs von Frankreich betreffend die Mißhandlung und Straßenränberei des Wilhelm Arsent und Mithaften,wird jedem Ort in Abschrift mitgethcilt, um auf nächstem Tage darüber Antwort zu geben. 1. Troßallen Benlühungen der Schiedorte, den Streit zwischen Zürich und den V Orten gütlich zu erledigen, konnte