Februar 1533.
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eigenen betrachten, in der Meinung, daß im umgekehrten Falle der Herr von Wallis und seine Landschaftund die V Orte denen von Freibnrg in gleicher Weise begegnen werden. Dieses letztere versprechen und ge-loben die V Orte denen von Freiburg getreulich zu erstatten und verbriefen ans Verlangen des Boten vonFreiburg dieses zu Händen seiner Obern unter dein Siegel derer zu Lucern. K. A. Freibmg: mtuudc».
i»». (Wahrscheinliche) Verwendung beim Papst für allfällig nöthige Unterstützung; siehe Note.»». 1533, 11. Februar, Lucern. Die Boten der V Orte schreiben an Joh. Peter Giglio, Vicar. spir.in „Bellegnio": Sie verdanken die Meldung betreffend das falsche Gerücht, das die Zürcher unter den Gran-bündnern ausgestreut haben, und bitten ihn, zu diesen zu reiten und sich zu erkundigen, ob diese Verleum-dung Glauben finde (»au vacleiu kaum et kalsitas aclllua apucl uosclum pvriuauaak«), und wenn dies derFall sein sollte, die V Orte zu entschuldigen und jene Reden zu entkräftigen ec. Außerdem wünschen sie, daßer auch in Zukunft den Dingen, die sie und den „christlichen" Glauben betreffen, nachforscheil und darüberBericht geben Möchte w. Stistsarchiv Lucern (Concept).
«». Die Boten der V Orte schreiben an Johann Baptista de Medicis: Sie haben seinen Brief vom 22.Januar («iu iU-e<z tZullianiei clata8«) erhalten und daraus ersehen, wie sehr ihre Angelegenheiten ihm undseinein Bruder, dein Markgrafen, am Herzen liegen und wie angelegentlich er sich erbiete, ihnen in ihrenNöten zu Diensten zu stehen, wofür sie den besten Dank sagen. Was die Zukunft betreffe, so wisse man nicht,ob deil V Orten Krieg oder Friede bereit stehe; auf welches von beiden man sich gefaßt zu machen habe,hoffe man auf dem nächsten Tag zu Baden am 17. dieses Monats zu erfahren und werde hierüber berichten.Inzwischen bitte man, daß er stets soviele Kricgslente, als ohne Kosten (für die V Orte?) möglich sei, fürjeden Fall bereithalte, und fortwährend dasjenige Wohlwollen gegen die V Orte hege, von dem man inBetreff seiner überzeugt sei. Stistsarchiv Lucern, lateinisches Concept.
K». Im Allschluß an die in Art. v. enthaltene Verhandlung schreiben Lucern, Schwyz, Nnterwalden undZug an Bischof und Landleute im Wallis: Man habe vernommen, wie Jost Jmhof von Uri eine grobeund ungeschickte Rede ausgestoßen habe. Denen von Uri sei dieses vorgehalten worden; diese haben nun er-öffnet, daß sie dieser Sache fleißig nachgefragt, aber nichts haben entdecken können; andern Falls würden siedm Betreffenden nach seinem Verdienen hart bestraft haben, wie sie denn unter solchen Verhältnissen keinemschonen würden. Man vermnthe, dein Bischof möchte durch Leute, die zwischen ihm und den Orten gernUnwillen stiften möchten, mehr vorgegebeil worden sein, als an der Sache sei. In der That sei man über-Mgt, daß die von Uri Geringfügigeres an jedem so strafeil würden, daß jedermann sehen könnte, daß es ihnen^id sei. Man bitte daher, die Sache als eine erdichtete Rede zu betrachten und das zur Erhaltung undAellsnnng der Ehre Gottes zwischen beiden Theilen errichtete gute Verhältniß nicht durch falsche Zungen undOhrenbläser stören zu lassen, da man jede Kränkung der Ehre des Bischofs nicht weniger betrachteil würde,als wäre sie den Orten selbst widerfahren. Wenn aber der Bischof (und die Landschaft) die betreffende Redenachzuweisen im Falle seien und die Sache nicht fallen zu lassen gedenken, so werden die von Uri, wie ihrSchreiben das enthalten werde, gutes und schnelles Recht gewähren und den Schuldigen nach Verdienen bestrafen.
Stistsarchiv Lucern (Conccpt) Datum: Lucern 15,33,11. Febr. (Dienstag vor Valentini).
Im Freiburgcr Abschied sehleil <5, N, I», j; k aus dem Freibnrger.
Der Name des Freibnrger Gesandten aus dortigem Rathsbuch Nr. 50, ä. ,1. 4. Febr. 1533.
Zu t. Der Act wird als Urkunde von Schultheiß, Landammämiern, kleinen und großen Rätheu derV Orte auf der Taglcifluiig zu Lucern, Dienstag vor St. Valentini (11. Febr.) gefertigt.