Januar 1533.
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geschehen, habe man doch, wegen häufigen Anzeigen, sich berathen, wie zu begegnen wäre, wenn man feindlichangegriffen würde. Dabei sei folgendes beschlossen worden: Wenn die V Orte samcnhaft oder besonders vonden Zürchern oder Bcrncrn angefallen würde», sollen die von Wallis den Angreifenden, insbesondere denBernern, Absage verkünden und dann ohne Verzug mit 1000 Knechte» den V Orten zuziehen. Mit allerübrigen Macht sollen die von Wallis sich nach Frciburg begeben und die Berncr, wenn sie einen feindlichenAnfall gcthnn, an ihrem Gebiet, es sei zu Aelen oder anderswo an gelegener Stelle schädigen. Wenn aberStadt oder Landschaft Frciburg schon vorher angegriffen worden wäre, sollen sie mit aller Macht zu Hülfeund „Entschüttung" hiehcrzichen. Man hoffe, die von Wallis werden hiemit einverstanden sein. Da die Sachekeinen Verzug leide, wollen sie für entschnldigt halten, das; dieser Beschluß nicht durch eine gebührende Bot-schaft übermittelt werde. Wie die von Frciburg sich gegenüber den V Orten entschlossen, mögen sie aus einerbeigelegten Abschrift ersehen. Die von Wallis sollen ihren Entschluß baldigst mittheileu und besonders Frciburgwissen lassen, mit welcher Macht sie ihm zu Hülfe kommen zu tönneu beglauben. Damit sie sehen, welcheWarnungen den Obrigkeiten zukommeil, lege man einige sachbczüglichc Abschriften bei. Wird gesiegelt mit demSiegel der Stadt Freiburg. K. A. Frciburg: MWo-nb. Nr. io. e. so.
Es mögeil hier noch folgende sachverivandte Beschlüsse angeführt werden:
1) Schon unterm 9. Januar, offenbar mit ein Ergebnis; des Tages der V Orte von; 7. Januar, wirdfür Flckcnstcin eine Credenz, „unscrcr obliegenden fachen, auch der geschwinden practiken halb mit uns red zchalten", nach Freiburg gesendet. K. A. Freiburg: Luccrncr Missiven. Doch ist nicht anzunehmen, daß vordem 22. Januar ein diesfülligcr Tag stattfand.
2) 1533, 17. Januar. (Antoni.) Der Rath zu Frciburg beauftragt Ulrich Nix, bestimmten Gesandtennach Baden, mit den Boten der V Orte der Warnungen wegen zu reden, daß sie ihre Obern vermögen,auf die von Freiburg ein getreues Aufsehen zu haben, unter Erbieten des Gegendienstes.
Ä. A. Frciburg: Rathsb. Nr. bo.
3) 1533, 22. Januar. Der Rath und die Burger zu Freiburg „der schweren läufcn und fachen halbbcsampnot." 1. An die von Genf, Mnrteu und Schwarzenburg, Lausanne, Pcterlingcn, Bischof und Capitclvon Lausanne: sie sollen sich gerüstet halten und Autwort schicken; insbesondere sollen die von Genf undLausanne denen von Frciburg soviel Knechte senden, wie denen von Bern. 2. Dank au den Herrn von LaSarra für die Httlfszusagc auf den Kriegsfall. 3. Den V Orten ivill mau halten und sich bei Krieg mitihnen einlassen, wenn sie wider Bund, Recht und den Landfrieden dazu verursacht werden, gemäß der hierübergegebenen besiegelten Antwort. naa»,».
8.
Ireivurg. 1533, 27. Januar.
Kantousarchiv Kreiblirg : Nathsbuch Nr. 50.
Vor dem Nathe zu Freiburg erscheint auf geschehene Mahnung: 1. eine Botschaft derer von Lallsanne,und erklärt, denen von Freibnrg Beistand zu leisten, wie die von Lausanne gemäß des Burgrechts hieznverpflichtet seien. 2. Der Herr von La Sarra anerbietet Leib und Gut für Ausrechterhaltnng des uralten,wahren, christlichen Glaubens. 3. Dasselbe geschieht von Seite des Bischofs von Lausanne durch seinenSeeretär und ein Schreiben.