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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1533.

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mundlich, und den Boten der genannten vier Orte schriftlich angezeigt und gefragt haben, ob die zu Zürichden Landfrieden an ihnen halten wollen. Die Gesandten sollen nun die von Zürich vor den V Orten inGegenwart der Boten der Schicdorte auf das Kräftigste entschuldigen, daß diesen Reden nichts Wahres zum Grundeliege und die vonunfern vorder» Boten" auf dem jetzigen Tag angebrachte Verantwortung begründet sei,man nicht nach Krieg trachte, sondern Bund und Landfrieden treulich halten wolle. Da aber allerlei Redendieser Art gehen, werde man die Angehörigen vielleicht berichten, doch nur um Unruhe zu verhüten. 2. DenSchicdorten sollen die Gesandten erklären, daß man um der Ehre willen das vorgeschlagene Mittel nicht an-nehmen könne, weil in demselben gesagt würde, daß die Mandate derer von Zürich dem Landfrieden zuwiderseien; man möge daher bei dem früher» Vorschlag verbleiben oder das Recht walten lassen. 3. Betreffend Haupt-mann Bolsinger wegen Kcrnengültcn. St. A. Zürich: Jnstrci. wW-is c. w.

Der Abschied enthält ein kleines Beiblatt mit folgendem Nachtrag: Zu Ende dieses Tages sind Bürger-meister Nöist und M. Kambli erschienen und haben sich in gleicher Weise, auch überden Brief" von Zugtreulich verantwortet und das Beste verheißen, worauf man sich beiderseits viele freundliche Worte gegeben hat,wie die Boten wissen.

Zu I». Der Bcrncr und Solothurner Abschied zählen als Ansprccher auch auf: HnnS Huber von Augs-burg für Tuch, so er den Landgerichtskncchtcn gegeben.

Zu i». Das bezügliche Schreiben des Königs, ck. ck. 7. Januar1532", befindet sich im Eidg. Archiv.Aarau, Urtd. Nr. 57.

Zu v. 1) Dem Lucerncr Abschied ist ein Schreiben der Schicdorte, ck. ck. Baden 24. Januar, beige-legt, aus dessen weitläufiger Exposition nur folgende Momente als eigcnthümtich zu beachten sind:

. . . Sie haben keine Arbeit gespart, um einen Nechtshandcl, der nicht bloß de» Parteien, sonderngemeiner Eidgenossenschaft Schaden bringen könnte, wo immer möglich zu verhüten; denn wo ein Streit zumRecht komme, lege jeder Thcil dar, was ihm diene, ohne Rücksicht darauf, ob es dem Gegner unleidlich oder

»achthcilig sei, wcßhalb das Sprüchwort sage, das Recht sei Recht, aber zu Zeiten unfreundlich

Die Boten von Zürich haben wohl Vollmacht gehabt, einen Rechtstag anzusetzen, und weil die V Orte daraufbeharrt, so habe man die Gesandcn beider Parteien stille gestellt und bitte nun, die Sache gründlich und besserzu erwäge», die berührten Mittel anzunehmen, da man gewiß gern andere vorschlagen würde, wenn solchemöglich wären, und da zu hoffen stehe, daß nach (gütlicher) Beilegung des Spans keine Zwietracht mehrerwachen werde: so gutwillig habe sich nämlich Zürich in dieser Sache gezeigt. Zudem sei auf diesen. Tageso mancherlei Volk versammelt, daß man nicht zweifeln dürfe, diese Leute würden keine größere Freude haben,als wenn die Eidgenossen einander in die Haare kämen; deßwcgcn zähle man darauf, daß Lucern (resp.auch die vier andern Orte) zu Solchem keinen Anlaß geben wolle . . . Bitte um Antwort bei diesem Boten.

2) Das entsprechende Schreibe» an Zürich, vom gleichen Datum, gibt ungefähr die gleichen Motive; nurdas letzte fehlt; dagegen wird darzuthu» versucht, daß das aufgestellte Mittel den bereits von Zürich gegebenenErklärungen gemäß sei. Weitere Aufschlüsse werden die nach Zürich verordneten Schiedlcutc mündlich geben.

St. A. Zürich: A. II. Capp. XXIII. gz.

3) 1533, 29. Januar, Baden. Die Boten von Bern, Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn,Schaffhausen und Appenzell an Zürich. Nachdem es auf die schriftliche und mündliche Bitte der Schicdlcnte dasvorgeschlagene freundliche Mittel angenommen, dabei aber sich beschwert habe, daß darin gesagt werde, jenesMandat sei dem Landfrieden nachtheilig, indem es nichts dawider gehandelt, habe man diese Beschwerde denV Orten vorgelegt und mit allem möglichen Fleiß an sie geworben, damitsolches" ausgelassen würde, aberkeineswegs etwas erreicht, indem dieselbe» auf das Schreiben der Schiedleute geantwortet, daß zuerst die Botenvon Zürich sich erklären sollen, und als man deren Bescheid der andern Partei mitgctheilt, die Antwort em-pfangen, daß sie keine Gewalt haben, das Mittel anzunehmen, sonder» Befehl, den Rechtstag laut der Bündezu bestimmen. Alan habe diese Eröffnung wahrlich mit Bedauern vernommen und um des Friedens willendie Boten der V Orteum weiter» Befehl angestrengt" und zuletzt bei ihnen gefunden, daß sie die Mittel