10
Januar 1533.
KK. Die Boten der V Orte schreiben an Bremgarten: Da die von Bremgarten den Doctor Burk-hard, der in verschienenen Jahren Prädicant daselbst gewesen und mit Gewalt vertrieben worden, sein Habnnd Gut, Wein, Kleider, Hansrath und andere fahrende Habe verkauft und zu Geld gemacht, so habe derbenannte die Gesandten um Hilfe und Rath gebeten, um wieder zu dein Seinigen zu gelangen. Da nunder Landfriede fordere, daß jedem das Seine wieder werde, so ersuche man die von Bremgarten und ver-lange von ihnen, daß sie dem benannten Johannes Burkhard seine verkaufte Habe freundlich, gütlich undvollkommen ausrichten nnd bezahlen. Sollten sie dieses aber nicht schuldig zu sein beglauben, so fordereman, daß sie auf jetzt Donnerstag (23. Januar) vor den Nathsbotcn der Eidgenossen zu Baden erscheinennnd in dieser Angelegenheit deren Erläuterung erwarten. Datum 21. Januar.
Stadtarchiv Bremgarten.
I»?». Vor einigen Jahren ist durch Vermittlung des Papstes zwischen dein Abt von St. Gallen einer-seits nnd Bürgermeister und Rath der Stadt anderseits ein Vertrag zu Stande gekommen, gemäß dem die-jenigen Hoflente des Abts, Dienstknechte oder andere, die in die Pfarre zu St. Loreuzen gehen wollen, diesesungehindert thnu mögen, und Hinwider Bürger und Bürgerinnen, Dienstboten und andere, die in der StadtSt. Gallen gesessen sind und (daselbst) in das Gotteshaus zur Meß und Predigt und „zu Kilchen" gehenwollen, hieran auch nicht gehindert werden sollen; welcher Theil diesem Vertrag entgegen handeln würde,solle zweitausend Dncaten dem, welcher den Vertrag „gemacht", und tausend Dncaten dem Ansprecher „zubeziehen" (schuldig sein). Obwohl nun »erschienener Zeit die Obern der V Orte ihre Botschaft „da" gehabtnnd sie ans das Ernstlichste ermahnt, diesen Vertrag zu halten, hat man doch zu hohem Bedauern erfahrenmüssen, daß demselben nicht stattgethan werde. Es haben daher die Boten der V Orte mit dem Gesandtenvon St. Gallen, Franciscus Stnder, ernstlich geredet, daß sie diesem Vertrage nachkommen sollen; dasselbewerde auch von Seite des Abtes geschehen. Sollte diesem Verlangen nicht entsprochen werden, so werdendie Obern der Orte den Abt um die zweitausend Dncaten laut dem Vertrag fürfahrcn und sie von ihnen be-ziehen lassen. Die von St. Gallen sollen hierüber auf den nächsten Tag Antwort geben.
Stiftsarchiv St. Gallen: Daaumonta. 8vb I'rik.nemoc» ot IticMolmo Bd. 100. l'. 78.
Der Act, gesiegelt vom Landschreiber zu Baden, datirt vom 25. Januar.
Im Zürcher Exemplar fehlen «2, i, Ic, in, p, «j, t, >v ; x — :iu aus dein Zürcher; ll »I>» ansTschndische Samml. Im Berncr fehle» v2, k, i—m, p, »Z, t, >i; x, und i»,i auch im Berncr;,1,1 aus dem Berner. Im Freiburgcr fehlen v, k, i—ll, p, y, t, Ii, Im Solothuruer fehlen v, t,^ f., x, »ii auch i» diesem Abschied. Im Basler fehlen v—in, p, t, n, w;
x, -in auch im Baslcr. Im Schaffhauscr fehlen I, in, p, q, l, n; x und >' auch im SchaffHäuser. Die Solothuruer Sammlung besitzt nebst den Originalabschicdeu, und diesen vorhergehend, eine Reiheauszüglich formirter Abschiede, bei denen willkürlich mehrere Artikel weggelassen worden. Wir legen unser»Varianten, wie der Arbeit überhaupt, die Originalabschiedc zu Grunde; wo statt dieser nur die genannte klebcr-arbcilung zu finden war, ist solches bei den Quellen durch die Bemerkung: „nicht officiell" angezeigt.
Zu II», und v. Wahrend des Tages hat Zürich seine Botschaft gewechselt oder eine zweite abgeordnet.Am 25. Januar (Samstag Conversionis Pauli) instruirte es den Burgermeister Nöist und Rudolf Kamblin,den Eidgenossen zu Baden vorzutragen: 1. Die Gesandten derer von Zug haben ab dem jetzigen Tag zu Badenden Gesandten von Bern, Basel, Solothurn und Schaffhausen zugeschrieben, wie die von Zürich ausstreue»,daß die V Ort es überfallen wollen und dcßhalb Geschütz und ander» Bedarf nach Zug geführt haben; daßZürich sich um fremde Knechte beworben, die Seinigen ab dem Lande um die Gesinnung befragt und derStadt zuzuziehen beordert habe, und anderes, wie sie das jetzt zu Baden den Gesandten derer von Zürich