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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1533.

König ihnen geschrieben, er biete seine Dienste als freundlicher Vermittler für die vorhandenen Streitigkeitenzwischen den Eidgenossen an. Antwort: Alan danke für diesen guten Willen, wisse jedoch jetzt von keinemso großen Streit, der nicht auf gütlichem over rechtlichem Wege köuute beseitigt werden. 8. Da geklagt wird,daß die Unterthanen von den Vögten nnd Schreibern mit den Siegeln und Briefen übernommen werden,so wird dieses heimzubringen beschlossen, um zu berathschlagen, wie viel der Vogt für das Siegel und derSchreiber für Ausfertigung der Briefe fordern dürfen. <. Auf die Klage des Zollers zu Mellingen, daßvie Kauf- und Schiffleute von Lucern von den Waaren, welche sie dieAare" hinunterführen, das Geleitnicht entrichten wollen, wird Schultheiß Golder ersucht, dahin zu wirken, daß das Geleit und der Zoll wievon Alters her entrichtet werden, indem sonst ihre Güter daselbst mit Beschlag belegt würden. ». Der Vogtzu Sargaus und Schultheiß Kramer haben geschrieben, daß der Ofen zu Flums durch Anschwellen desWassers verwüstet sei; da nun die Eidgenossen 8 Gl. darauf stehen haben, die gerettet werden könnten, wennman den Leuten 30 oder 40 Gl. zur Herstellung des Ofens schenkte, so möchte mau das thuu. Heim-zubringen und dein Vogt beförderlich zu schreiben, was jedes Ort thnn wolle, v. In dem Span zwischen Zürichund den V Orten, der beiden Manöate wegen, der das Hanptgeschüft dieses Tages ausmacht, haben diesieben vermittelnden Orte, nachdem die V Orte das auf dem letzten Tag gestellte Mittel verworfen, sichMühe gegeben, ein anderes zu finden, und zwar folgendes: Zürich solle bekennen, daß es nicht so weit ge-dacht, daß sein Mandat den V Orten und dem Landfrieden so viel Nachtheil und Widerwillen bringen würde,daß es aber den Bünden und dem Landfrieden immerfort gemäß handeln wolle. Die Schiedleute sind derMeinung, daß diese Erklärung keinen Theil au seinen Ehren, Freiheiten, Rechten und altem Herkommenschade, sie auch am Glauben gar nicht kränke, und empfehlen diesen Vorschlag den Parteien durch Boten undSchriften zur Annahme, allein ohne Erfolg; nach großer Anstrengung haben sie jedoch Zürich bewegen können,dem Frieden und der Ruhe zulieb dieses Mittel anzunehmen; darauf haben sie sich der V Orte vermächtigt, sodaß jetzt kein rechtlicher Tag bestimmt, auch keine Nichter und Schreiber ernannt worden sind, mit der dringendenBitte, daß auch sie um des Friedens und gemeiner Wohlfahrt willen den Vorschlag annehmen möchten.Dabei wird beschlossen, es sollen Glarus, Freiburg, Solothurn und Appenzell einzeln an die V Orte schreibenund sie zum allerernstlichsteu zur Annahme des Vergleichs ermahnen; deßhalb wird auch wieder ein Tagaugesetzt nach Baden aus den 16. Februar. Dieser und anderer Geschäfte wegen wird von den V Ortenein Tag nach Lucern angesetzt auf den 10. Februar und auch Freiburg dazu eingeladen, x Die Botenvon Zürich haben angezeigt, daß sie auf dem letzten Tag zu Baden in der Theilung des GeldesvonMusso" aus Versehen um 66 Kronen zu kurz gekommen, indem Konrad Nollenbntz gesagt, daß diese fürBlei und Pulver ausgeworfene Summe vorweg genommen worden, was aber nicht der Fall sei; sie bitten,dies bei der nächste» Theilung zu ersetzen. Heimzubringen, damit dieses geschehe. 5. Der Ammann vonGlarus bringt vor, daß Vogt Sträbi von 22 Kronen, die er im Müsserkrieg dargeliehen, erst 8 erhaltenhabe. Derselbe soll nun dem Voten zum nächsten Tag die schriftlichen Belege mitgeben, und da er sich ausHauptmann Nahn von Zürich beruft, dieser um Auskunft ersucht werden. Der Hofmeister des Gottes-hauses zu St. Kathariueuthal beschwert sich mündlich über den Prädicauten zu Trütlikon, der zu Nudolsiugenfünf Mütt Kernen mit Gewalt hiuwcggeführt, obwohl er ihm Recht undden Landfrieden" geboten habe; essolle dies ans Geheiß des Ilntervogtes zu Marthnlen geschehen sein; er bitte um Rückerstattung des Kernens,da die Frauen dem Prädicauten nichts schuldig seien. Da der Bote von Zürich nichts von der Sachegewußt, so wird eS in seinen Abschied gesetzt, damit seine Obern das Nöthige vorkehren; wäre der Ersatz