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Januar 1533.
dergleichen Reden ihnen nachfolgen, so werde es ihnen verwiesen, das; hinter den guten Worten nichts sei;darum sollte in solchen Fällen sogleich mit Untersuchung und Strafe gegen die muthwilligen Urheber einge-schritten werden. Indessen habe man auch berichtet, wie Zürich ein Mandat erlassen, daß sich jedermannauf der Landschaft rüsten und im Fall eines Sturines der Stadt zulaufen sollte; auch diesem haben siejedoch keinen Glauben beigemessen. Zürich äußert sein Befremden über dieses Gerücht, da die Obrigkeit nichtsder Art verhandelt habe. Treulich heimzubringen, damit jedes Ort solche erfundene Reden strenge verbieteund die Uebertreter an Leib und Leben, Ehre und Gut bestrafe, e. Da der Landvogt zu Baden aufAnrufei; einiger Knechte, welche in der Garde zu Bologna gedient, einem Hauptmann der Landsknechte, derihren Sold zurückbehalten und sie muthwillig gescholten und verletzt, zwei „Drucken" mit Kleidern in Beschlaggenommen und demselben zum Recht verkündet hat, dieser Hauptmann aber, Crispinus von Solbrugg, demLandvogt von Straßburg aus trotzig geschrieben und gedroht, die eidgenössischeil Kaufleute im Oberlandund Niederland und in Italien anzufallen, bis ihm das Seine sammt allem Schadeil zurückgestellt werde,ja mehr Eidgenossen umzubringen, als Stunden im Jahre seien, wenn er nichts erhalte, so wird nachStraßburg ernstlich geschrieben, daß es denselben für seine Drohungen straft, damit man vor ihm sicher sei,da man ihm gegen die allsprechenden Knechte das Recht anerbiete; man hat daher schriftliche Antwort durchden Boten verlangt und will dies heimbringen, um die Kaufleute zu warnen. «R. Da eine große AnzahlLandsknechte in und durch die Eidgenossenschaft wandern und den gemeinen Mann zu Stadt und Land belästigeil,so soll jedes Ort bei seinen Zollstätten und Pässen die Anordnung treffen, daß die Landsknechte zurückgewiesenwerden, v. 1. Weil in der Aare, Neuß und Limmat durch das Fischeil nnt Spreitgarneil das Gebrütaufgefangen und das Wasser ganz „eröst" ist, so wird beschlossen, es soll jede Obrigkeit zu Stadt und Landdie Spreitgarne zu Händen nehmen und die Fischer, die solche künftig braucheil, für jedes Mal um 20 Bz.büßen. 2. Ferner wird verfügt, es solle Zug auf St. Agathentag (5. Februar) frühe einen Nathsbotennach Lucern senden und mit einein Verordneten von dort die Reuß hinlinterfahreii und nach alter Uebungbesichtigen. Auch sollen die Beiden Vollmacht haben, sammt dem Vogt in den Freieil Aemtern die aus-stehenden Bußen zu beziehen, den Guten Nachsicht zu erweisen, aber den Widerspenstigen nichts nachzulassen,ll'. Auf den Alltrag, daß jedes der drei Orte die Hauptmaililschaft zu St. Gallen auf drei Jahre lang be-setzen sollte, weil Zürich sie auch drei Jahre innegehabt, erwidert letzteres, weil es nnt Glarus seiner ZeitLucern und Schwyz ersucht habe, über die weltlichen Güter des Gotteshauses gemeinsam zu verfügeil :c., undder Landfricde jedem Orte seine Gerechtigkeiten und altes Herkommen zusichere, so hoffe es bei diesem zubleiben. Heimzubringeil. K. Der Landvogt im Thurgau berichtet, daß der Prediger, welcher die großeUnruhe zu Notweil allgestiftet, Absolution begehre und wieder Messe halteil wolle, sich nun zu KreuzUngenaufhalte und über 500 baare Gulden bei sich trage; da derselbe solche Händel verursacht und man gar keinVertraueil zu ihm fassen könne, so stellt er die Anfrage, ob er ihn verhaften solle. Heimzubringen, indemman hierüber nicht Vollmacht hat und später dergleichen Fälle mehr komnlen möchten. I». Ein endlicherBeschluß über Bezahlung der Kosten des Zusatzes auf Gottlieben und der Forderungen von Glarus für PhilippBrunner und die Erben Vogt Täucher's, wird auf die Jahrrechnung zu Baden verschobeil; es soll dannaber kein Ort sich absöndern und Alles bezahlt werden, i. Albert von Salis und Schier von Prevost (Nich.de Präpositis) melden, sie seien wiederum in Frankreich gewesen lind da vom Herrn voll St. Paul zumBestell gehalteil worden. Zurückgekehrt, haben sie von den französischen Anwälten die Versicherung erhalten,ihnen Recht zu gewähren, wenn die eidgenössischen Schiedrichter zu ihnen sitzen, worauf sie Schultheiß Hug