Januar 1533. Z
Dieselbe zeigt gegenüber dein Hanptact folgende Abweichungen: 1. Im vierten Artikel benennt die Copie dasJahr 1522 anstatt des I. 1521. 2. Nach dem neunten Artikel enthält die benannte Copie folgenden fcrncrn:„Zu letzt habe» bcid obgcmelt teile ine» vorbehalten und behalten inen vor: Stat den übrigen Orten derEidtgnoßschaft, nämlich denen von Zürich, Bern, Glarus, Basel, Fryburg, Solothurn, Schnffhnsc» undAppenzell, damit si ingan und anncmcn mögen gegenwärtige früntschaft und gute Nachbarschaft mit alle»und jeden capitleu oberlütert und begriffen." 3. Der Schluß der angeführten Copie lautet, vom Hauptnctabweichend, so: „Aller und jeder vorgcschricbner dingen haben vermelt vollmächtig anwält geheißen zwocopicn gcgenwürtiger vcrkommnuß. cinung und Verheißung, capitlcn und contractc» machen und bcwarcn mitden siglc» genannten Johannes Angclus Ritius, anwaltes im uamen fürstlicher Durchlüchtigkcit und der groß-mächtigen Herren zu Luccrn in uamen aller fünf Orte», wellicher copicn eine wird bliben bp fürstlicher Durch-lüchtigkcit, die ander by de» Herren den fünf Orten. Datum und beschlossen zu Lucern, mitwucheu nachder heiligen dryer klingen tag von Christi Jesu vusers lieben Herren gcpurt gczalt tuscnd fünfhundert drissigvud drü jar." Freiburg trat erst am 7. April 1533 bei, siehe Abschied von diesem Datum.
T
Wer». 1533, 8. und 10. Januar.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. L3tt S. 44 und 53.
I. (8. Januar). Nor dem Rathe zu Bern eröffnet eine Botschaft des Herzogs von Savopeu, derHerzog sei von dem Kaiser berufen worden. Anstatt persönlich hinzugehen habe er eine Gesandtschaft sendenwollen, allein er habe bei Verlust der kaiserlicheil Huld sich selbst dahin verfügen müssen. Der Herzog bittedie von Bern, seine Lande für empfohlen zu halten? In Betreff der Bezahlung bitte er, ihm das Beste zuthun, da er für diesen Ritt eben viel Geld bedürfe. Was das Bünduiß anbelange, so wäre ihm ei» Ge-fallen, wenn man hierüber nach seiner Zurückkunft verhandeln würde. Endlich ersucht der Herzog, auch dievon Freiburg zu vermögen, ihm das Beste zu thun. Der Rath beschließt, mau wolle, wenn die Bürgen(oder Burger?) zufrieden, dem Herzog noch sechs Wochen „beiten."
II. (10. Januar). Die Botschaft des Herzogs wiederholt vor den Bürgern zu Bern ihren Vortragvom 8. Januar; bittet, dem Herzog in Betreff der 7000 Kronen bis Fastnacht zu warten; dann werde erwieder heimkommen und den Bund beschwören; man möge sich auch diesfall bei Freiburg für ihn verwenden.Es wird in beiden Beziehungen entsprochen.
S.
Areivurg. 1533, 18. Januar.
Gesandte: Bern. Jacob Tribolet. (Von Lausanne unbekannt).
Die Städte Bern, Fretburg und Lausanne erläutern ihr Burgrccht in Betreff des Rechts-verfahreus; siehe Beilage 2.
Der Name des Gesandte» von Bern ans der Instruction vom 11. Januar. St. A. Bern : Jnstruction-buch Z. toi. 230. Für Freiburg handelt der tägliche Rath. K. A. Freiburg. Rathsb. Nr. 50. Die be-nannte Bcrner Instruction überträgt bcinebcns dem Gesandten noch folgendes: Ihnen (laut Rnndtitcl denen
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