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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 15,33.

sinen Jüngern gangen, sye nit vnd sye erlogen, dann er des nit gewaltig noch mächtig sye gesin, der mey-nung vnd des Verstands, er sye durch unsere froweu inagt Btaria ju erbsünd enpfangcn vnd geboren w." DerZweite: Wer hinter einer Blesse stehe, sei des Teufels. Es wird ihm befohlen, der Sache nachzuforschen,damit mau auf nächstem Tage darüber eintreten könnte, i. (Für Zug:) Da gemeldet wird, daß einigeBaliern in den Freien Aemtern mit den Vernernpurgtaget" haben, so sott dies dem Landvogt daselbstangezeigt werden, damit er sich darüber erkundige. Ii. Der Abt von St. Gallen hat berichten lassen, daßdie Stadt den Ihrigen verbiete, zur Messe und andernAemtern" zu geheil, und begehrt, ihn bei dem auf-gerichteten Vertrage zu schützen. Es sott dies jeder Bote heimbringen und auf nächstem Tag zu Baden dar-über geredet werden; insbesondere sott man dann mit den Boten von St. Gatten sprechen, damit den Gläubigennicht gewehrt werde, zu geheil,da si jr andacht reizt", gemäß den deßhalb errichteten Briefeil. I. Schivyzund Unterwaldcn sotten heimbringen, was über den Ball des Schlosses Bellenz angeregt worden ist; es sottjedoch den Belleuzern sammt der Grafschaft, auch Volleuz und Riviera Überbunden werden, auch einige Hülfezu leisten. Antwort auf nächsten Tag. i»». Bern antwortet in Betreff des Zehnten und der Kircheugüterzu Brieuz und bietet das Recht au. i». Auf nächstem Tag zu Baden ist Antwort zu geben, ob und wieman zum Kaiser schickeil wolle. <». Da die zu Dießenhofen sich stetsfort ungehorsam erzeigeil und bemerktworden, daß die Einkünfte daselbst einen Vogt wohl ertragen möchteil, so wird beschlosseil, heimzubringen lindzu Badeil Autwort zu geben, ob mall dort einen Vogt setzen wolle. K». Die Hauptleute Albert von Salisund Nichardus de Präpositis bringen vor, sie haben vom letzten Kriege her eine Allsprache an den König,seien aber zweimal umsonst in Frankreich gewesen und zuletzt einfach abgewiesen worden; sie bitten dringend,daß man ihnen Recht sprecheil lasse durch Schultheiß Hug und Aimnann Amstein. Da Schultheiß Hugerklärt, er werde ine mehr Recht sprechen, so wird die Sache in den Abschied genommen, um die Botenauf den nächsten Tag zu Baden zu instruireu, wie mau diesen Hauptleuten behülflich sein könnte, «y. Dadie Toggenburger den Abt zu St. Johann beeinträchtigen, so haben Uri, Nnterwalden lind Zug dem Laild-vogt geschrieben, er solle darauf dringen, daß sie den Abt bei der Verschreibung und dein Landfriedenbleiben lassen; geschehe das nicht, so soll er die Parteien auf nächsten Tag zu Baden bescheiden, damitman zwischen ihnen handeln könne, i. Jeder Bote weiß zu berichten, was des Vüchsenpulvers wegeil ge-redet und geschriebeil worden. 8. Betreffend den Span der V Orte mit Zürich, der Mandate wegen, wirdeinhellig beschlossen, plan ,volle in dieser Sache nichts anderes als das Recht und dieses ergehen lassen.Diesen Nathschlag soll jedes Ort seinem Boten als Instruction geben.

T. (8. Januar) Johannes Angelus Ritius, des Herzogs von Mailand Kammersecretär, und JohannesDominicus Panizouus, als Gesandte des Herzogs von Mailand und im Namen desselben, und die benanntenGesandteil der V Orte für dieselben, beschließen die Mailänder Capitel; siehe Beilage 1.

Die Namen der Solothurner Gesandten aus dortiger Instruction. Kantonsarchiv Solothnrn: AbschiedeBand 19.

Zu p. Das Original giebt hier eine bezeichnende Stelle:Er habe sich nun etwas zyts des recht sprächens geheih siner Herren beladen, wolle aber das fürhin nil wer thun, nrsach, daß die Franzosen uff nächstgehaltnem tag gercdt haben, die Händel bedörffen bas erfarnern und wyscrn lüten dann sy; das lass erbeschcchen, daß si dieselben suchen, die die Händel ußübcn, wolle sich allso des rechtsprächens entschüt haben."

Zu t. Der eigentliche Abschiedtcxt enthält von dieser Verhandlung nichts. Die Namen der dabeimitwirkenden Gesandten ans einer in der Tschudischcn Documenten-Sanunlung a. a. O. enthaltenen Copie.