IV
tragen alle bezüglichen Bestrebungen wieder den Charakter, daß durch sie einer confessionellenPartei Stärke und Halt verliehen werden sollte. Bon diesem Gesichtspunkte ausgehend trat demBurg- und Landrecht der sechs katholischen Orte und Wallis jetzt auch Solothurn bei, schwebtendie Unterhandlungen über Bündnisse zwischen Papst und Kaiser und den katholischen Orten,zwischen diesen letztern und dem Bischof von Constanz und dem Herzog von Savopen. Dieletztern drei Projecte gelangten indessen nicht zum Abschluß.
Kaiser und Reich gegenüber gestaltet sich das Verhältniß der Eidgenossenschaft stets mehrzu einem negativen. Noch bestreitet niemand, daß die Orte Glieder des Reiches seien, nochwird in der Erneuerung des Burgrechts zwischen Bern und Genf das Reich (nicht mehr derPapst) vorbehalten; aber die Ladungen vor das Kammergericht, die Forderung der Türkenhülfewerden abgelehnt, einer jener wenigen Punkte, in denen die Boten der Orte bald einig sind.
Die Beziehungen zu Oesterreich-Burgund waren durch die Erbeinung geregelt und esbietet unsere Periode keinen Anlaß dar, der diesen Tractat zu schwächen geeignet gewesen wäre.
Das Verhältniß zu Frankreich tritt allermeist in der Forderung von Soldtruppen hervor,die der kriegerische König, auf die zwischen ihm und einer Zahl Orte geschlossene Vereinunggestützt, beansprucht, eine Quelle vielfacher Erörterung der Orte unter sich und dieser mit denBotschaften des mit dem König im Kriege begriffenen Kaisers. Im großen Ganzen sind dieObrigkeiten, wenigstens äußerlich, dem Fremdendienst nicht besonders geneigt; einige aus Grundsatz,andere aus Furcht vor innerem Kriege, für den man sich die Hülfsmittel nicht vergeben wollteund für welchen Fall die Vereinung eine günstige Klausel enthielt. Aber die Mandate derTagsatzung gingen selbstverständlich nicht über die gemeinen Vogteien heraus; für die Orte kamkeine gemeine Maßregel zu Stande; Erlaß der bezüglichen Verbote und deren Vollzug erfolgtemeist spät und schwach (einige Strafen in Zürich und Basel und in den Vogteien abgerechnet),so daß das französische Geld auch jetzt immer Abnehmer und die Werbtrommel des Königsimmer Leute fand. — Vielfache Schwierigkeiten betreffend Pensionen und Soldverhältnisse schließensich zur Charakteristik der eidgenössischen Beziehungen zu Frankreich dem dortigen Kriegsdienstebillig an.
Wieder ist es die unnatürlich gewordene Stellung der Stadt Gens gegen den Herzog vonSavopen und den Bischof von Genf, die eine, diesmal nachhaltige Veränderung in der Stellungder Eidgenossenschaft gegenüber Savopen herbeiführt. Nicht als ob hier unmittelbar dieEidgenossenschaft oder auch nur mehrere Orte thätig wären; dazu mangelt es, abgesehen vondem manchen Orts sehlenden guten Willen, an formellen Bundesbeziehungeu der Orte zu Genf.Selbst Freiburg, unmuthig über Genfs Neigung zur Reformation, sendet der weiland befreundetenStadt den Burgrechtsbrief siegellos zurück. Bern allein, lange zögernd, scheinbar wenigstens oftgefühllos gegen Genfs Klagen, erst entschlossen, als sein westlicher Nachbar sehr Mißtrauen