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erwekende Blike nach der Stadt am Leman wirft, greift thatkräftig in die Sitnation ein. Genf,znmal nachdem seiner Beharrlichkeit gelang, die Zumuthungen auch seiuer Beschützer fernzuhalten,wird frei und die savoyische Waadt erobert; allerdings zunächst von und für Bern, aber mittelbarhaben diese Vorgänge Genf und die Waadt der Eidgenossenschaft gesichert. Es ist das das wichtigsteEreigniß der hier bearbeiteten acht Jahre der Schweizergeschichte.
Während mehrseitig in den Orten nach der Entscheidung bei Cappel mit Bezug auf dieneue Glaubenslehre sich eine Art Reaction geltend macht (das sprechendste Beispiel liefert Solothurn);während die reformirten Orte selbst sich vergeblich abmühen, durch eine mit ihren Glaubensgenossenin Deutschland zu vereinbarende Coufessionssormel ihrer Lehre vermehrten Halt zu geben, eröffnendie soeben berührten Vorgänge im Westen der schnellen Ausbreitung der Reform nach dieserRichtung neues Feld. Bern, beharrlich und lebhaft das Aufkommen der neuen Lehre in Genfunterstützend, führt dieselbe in seinem neuen Unterthauenlaude durch Gebot ein. Die im letztenMoment der Action wieder erscheinende, wenn auch durch ganz andere Motive als früher geleiteteTheilnahme Freiburgs, wodurch dieses gleichzeitig sein Gebiet nicht unwesentlich erweitert, erhaltetindessen einige Theile der Waadt beim alten Bekenntnisse.
„Die Eintracht erwachte wieder, wenn die Kantone eine gemeinschaftliche Beleidigung vomAuslande erlitten zu haben glaubten, wie es im Jahre 1540 vorkam... Als Rotweil sich andie Eidgenossen wandte, erhoben sich diese wie ein Mann", schreibt ein verdienstvoller SchweizerHistoriker mit Bezug auf die Stellung der Eidgenossen zur Laudenbergischen Fehde, deren Erwähnungden Schluß dieser Blätter bildet. Ein Blik in das Einzelne der bezüglichen Verhandlungen undVorgänge läßt leider nicht verkennen, daß es auch hier wieder die durch die confessionelle Trennunghervorgerufene Spannung war, um derer Willen die Reichsstadt am Nekar ihrer Bundesverwandtschaftmit den Eidgenossen, für die sie mehr als ein Mal blutete, in der Stunde ihrer Bedrängnißnicht von Herzen froh werden mochte.
Am Schlüsse unserer Einleitung tritt an die Redaction die Ehrenpflicht heran, den Freundenund Gönnern, die dieser Arbeit ihre thatkräftige Unterstützung angedeihen ließen, den besten Dankzu sagen. Hr. Staatsarchivar Dr. I. Strickler in Zürich eröffnete der Redaction nicht bloß dieSchätze des dortigen Archivs, sondern ließ ihr eine Fülle eigener, mit bekanntem Fleiße vonüberallher gesammelter Notizen zugehen. An ihn reihen sich die für die vorliegende Arbeit nichtminder verdienten HH. Staatsarchivare M. von Stürler in Bern und Dr. Th. von Liebenau inLucern; ferner unser nachmaliger Kollege in der Abschiedearbeit, Hr. Kantonsarchivar (fetzt Kanzlei-director) I. B. Kälin und sein Amtsnachfolger K. Styger in Schwpz; die HH. LandschreiberI. Gasser in Ob- und A. Wagner iu Nidwaldcn und ?. Adelbert Vogel, Stiftsarchivar inEngelberg, der uns in uneigennützigster Weise die Arbeit auch mit Abschriften erleichterte; sodanndie HH. Kantonsarchivare A. Weber in Zug und Ed. Schindler in Glarus; besonders ausgiebiger