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Sollen wir am Schlüsse dieser Einleitung einen allgemeinen Blik auf die Lage derEidgenossenschaft während des von uns behandelten Zeitraumes werfen, so tritt uns, was zunächstdie Verhältnisse in: Innern betrifft, jenes Bild entgegen, welches die Vorrede zur ersten Abtheilungdes V. Bandes der Abschiedesammlung noch als die Signatur einer Periode bezeichnet, die nahezuein halbes Jahrhundert später als die unsrige beginnt. Der zweite Landfriede von Cappel hatteäußerlich dem Kriege, der aus der Glanbensspaltung hervorgegangen war, ein Ende gemacht,die Nuhe hergestellt. Aber der That nach stehen sich noch jetzt die beiden Parteien feindlichgegenüber; ein unbesiegbares Mißtrauen hält sie, wie in zwei Kriegslager gethcilt, auseinander;kleinliche Vorfälle, grundlose Gerüchte lenken sofort den Gedanken ans das Bereithalten vonWaffen und Verbündeten. Und diese Spaltung durchzieht in der Regel alle, scheinbar der Ursachederselben noch so fern liegenden Verhältnisse. Wie mochte unter diesen Umständen und bei demEinflüsse der sonstigen, kaum aus dem Mittelalter hervorgegangenen gesellschaftlichen und Cultur-zustände der Sinn und Wille für die Ausbildung gemeineidgenössischer Institute sich Bahnbrechen? Nothdürftig zusammengehalten durch das an und für sich traurige, jetzt nothweudigeBindemittel der gemeinen Herrschafte», bewegt sich die schwerfällige Maschinerie der Tagsatzungin herkömmlichem Geleise fort; da wo es nicht Verhältnisse der gemeinen Vogteien betrifft,allermeist ihre Thätigkeit in einem mühsamen Markten entfaltend, wenn überhaupt ein positivesResultat erzielt werden wollte. — Von einer Bundesrechtspflege geben die in den Bündenvorgesehenen Schiedsgerichte kaum einen Schatten und sind Institute, die thatsächlich fast ausschließlichdie Rolle des mühsam arbeitenden Vermittlers üben. Wie mochten sich unter solchen Verhältnissenauch nur die Anfänge eines Bundesrechts entwikelu? — Gemeinsame Wehraustalteu, mochtenso wenig aufkommen, daß die Räder der bei Luggarus erbeuteten Stüke früher verfaulten, alsman über gemeinsame Versorgung oder Theilung dieser Geschütze einig geworden wäre. — Daßbei der damaligen Zeit, bei der Getrenntheit der Geister und Herzen, au gemeineidgenössischeBildungsanstalten — ja erst eine Frucht der Neuzeit — nicht zu denken war, ist für sich klar.Aber auch die katholischen Orte für sich, obwohl das Bedürfniß für Bildung gelehrter Leute tieferkennend und mehr als einmal die Errichtung einer ihnen gemeinsamen Schule anregend,vermochten nicht diesen Gedanken ins Leben zu rufen. — Die Erneuerung der Bünde, formelleine Art Unterlage alles gemeineidgenössischeu Lebens, unterblieb, so oft sie auch angeregt wurde.Materiell würde freilich das bunte Gewirr der wenigstens scheinbar vielfach sich kreuzenden,verschiedenen Bündnisse und Burgrechte, auch wenn die Briefe feierlich verlesen worden wären,beim gemeinen Mann wenig Verständnis; der Stellung seines Orts in der Eidgenossenschaft undeidgenössischen Sinn erzengt haben.
Für neue Bündnisse im Sinne der alten war die Zeit nicht angethan. Wenn wir dasmit Mailand von den katholischen Orten (ohne Solothurn) vereinbarte Capitulat abrechnen,