700 Oktober 1477.
I. Die Eidgenossen möchten die von Wallis vermögen, entweder das auf die Boten der Eidgenosseangebotene Recht auszunehmen oder einen Tag behufs freundlicher Verständigung zu leisten. ^Wallis auf keinen dieser Vorschläge eingehen wolle, so möchten wenigstens die Eidgenossen denist ^weder Beistand noch Hülfe leisten. 2. Savoyen begehrt, daß man ihm daS Land Waadt, welchesGrafen von Romont gewesen, wieder lasse; in diesem Falle wolle cö 50,000 Gulden bezahlen, und zw'"die Hälfte auf nächste Lichtmesse und die übrigen 25,000 innert Jahresfrist. Auf diese beiden Begehrssoll man von nächstem Tag aus antworten und die Antwort nach Bern schreiben, welches selbe dander Herzogin mittheilen soll. f. Zwischen dem Schmid und dem Arbringer, beiden von Villmergen, >nach Klage, Antwort, Rede und Widerrede beider Thcile erkennt, daß sie einander fürderdin uncrNilassen sollen. Wollen sie dieses nicht thun, so sollen sie mit ihren Kundschaften abermals vor die Botender Eidgenossen nach Zürich kommen. Die von Bern haben die Münze der Eidgenossen venusc ,weil man die ihrige nicht mehr annehmen wolle wie frlther. Darauf sind sie gebeten worden,Eidgenossen in der Münze zu bleiben wie vorher. Sic haben geantwortet: „Wel man 3r müntzwie vor, so wellen sy von Zrem fürnemcn stan vnd die müntz mit vnS nemen vnd geben wie sorschechen." Darüber soll man sich auf dem Tag zu Zürich erklären, damit man eine gemeinsame M"habe. Dazu soll man heimbringen, „dz gemein cidgnosscn ein müntz schlachen vnd machen in gc>""Eidgnosscn costen, nutz vnd schaden; welche aber nit darJn sin, dz doch die vbrigcn, so nutz vnd >ct">haben, ein Müntz machen, doch dz in den ortten, wie die anqescchcn, qenomcn vnd dz man dam"frömden Müntz vom land trib; so komm ouch ietz frömd kölnsch guldin vnd ander böß quldin vnd M""V?darvor sol man sich zc nemen wüsscn ze Hütten, denn man wirt sust betrogen". I». lieber das A"bringen des Bischofs von Grenoble, daS icder Bote wohl kennt, ist beschlossen, man soll auf nächst"" ^zu Zürich Antwort geben, damit er dem König berichten könne. Mit diesem Beschlüsse hat er sichbegnügt, sondern eine sofortige einläßliche Antwort begehrt. Darauf haben die Boten der vier 6^'Zürich, Bern, Lucern und Solothurn im Namen ihrer Herren erklärt, waS ihre Herren dem .verbrieft und versiegelt haben, das wollen sie unbedingt halten; bezüglich der weitern Anbringt"? ^Delphins und anderer Sachen halb, wollen sie das Beste tun und „darumb red hören".
Zu 1477, 1 7. September. Rathschlag von Bern! Es ist gcrathen, das; man mit den vier StädtM ^Bund mit Oesterreich annehmen wolle; wollen andere Eidgenossen demselben beitreten, so soll c« ihnen osscn s>^ 'lBerner Rathsmanual XXII. 1SK.)
Zu e. 1477, 27. September (Samstag vor Michaelis): Bern begehrt vom Bischof von Wallis inder manigsaltigen Bedrängnisse, welche Krieg, Thcurung »c. über die Länder gebracht, daß er die „Bestände" z""^Wallis und Savoyen, davon zu Bern und im Wallis selbst geredet worden, annehmen und zusagen wolle, ^selbe seinerseits angenommen habe. (Deutsches Missivcnbuch 0. '.»2 li.) — Den 2». September (SonntagMichaelis) „snell" schreibt Bern an Frciburg: Aus emsiges Ersuchen habe der Bischof von Sitten für sich ""d 'Landschaft Wallis den Bestand mit dem Hause Savoyen bis St. Iärgcntag nächsthin angenommen und zu ^ ^versprochen, sofern die Gegenpartei denselben ebenfalls ehrlich halte. — Unter gleichem Datum verdankt BcM "Bischof von Sitten diese Zusage und meldet ihm, das; cS selbe an Savoyen mitgcthcilt habe. (Ebenda 93 ^ ^