September 1477.
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Turin. Ä477, t«. September.
?>rchiv Arelburg.
Urkunde der gänzlichen und feierlichen Entlassung der Stadt Freiburg und ihres Gebiets aus demUnterthänigkeitsverhältniß zum Hause Savoyen. — Beilage l>Z.
Lucern. 1477, 1 September (Mittwoch »ach Nativiwtis Nario).
TtaatSarctilv Lueer»: Lucerner Zlbschledc, II. 101. Staatsarchiv Ziirtch: Tschudischc Sammlung I. 17. Stadtarchiv St. ltlallc».
Boten: Zürich. Hans Tachelshofer. Bern. Anton Archer; Bartholomäus Huber. Lucern.Heinrich Hasfurter, Schultheiß; Caspar von Hertenstein. Uri. Hans Frieö. Schwyz. Cunrad Zacob.Unterwalden. Zenni in Diegifchwand; Paul Enentachers. Zug. Der Amptz. Glarus. Hans Kuchli.Frei bürg. Zacob Bugnet. Solothurn. Der Stadtschreiber.
». Der Bernermünze wegen soll Zedermann heimbringen und zu Rath werden, ob man eine gemeineMünze machen oder wie man sich der Münzen wegen halten wolle. Inzwischen sollen die von Berndie Sache ihrer Münze halb anstehen lassen. I». Dem Vogt von Baden wird geschrieben, er soll sichbei denen von Klingnau verwenden, daß der Herr von Virmenstorf seine Pfründe zu Klingnau behaltenkönne, wie ihm zugesagt worden ist, „ob anders ein gemeint» von Clingnow Zn empfangen haben".^ Zacob von Schlingen und seine Gesellschaft haben aus Cöln den Eidgenossen geschrieben und ihnen alleKopien und dazu etwelche Kundschaft über Reden geschickt, die den Knechten an ihre Ehre gehen. Darauf'st beschlossen, denen von Cöln zu schreiben, daß alle vorigen Schriften von gemeinen Eidgenossen aus-gegangen seien, und sie zu bitten, daß endlich die Unfern für ihre Ansprachen befriedigt und ihnen ihreEhre wieder gegeben oder eines der von ihnen gebotenen Rechte aufgenommen werden möchte. «I. DieBoten des Königs von Frankreich klagen, es haben etliche Eidgenossen Geld von ihnen genommen undversprochen, ihnen Leute anzuwerben, das nun aber nicht gethan nnd doch das Geld behalten. Znsonderheithabe solches Geld Cunrad von Ergöw, Burger und Hintersaße derer von Bern und Solothurn, ange-nommen. Darauf ist beschlossen, daß Zedcrmann den Seinen, welche in dem angegebenen Falle sind, befehle,solches Geld dem König zurückzugeben. «?. Bezüglich der verlangten Stellung der 6000 Mann in denDienst des Königs von Frankreich zc. hat Zürich geantwortet, man soll die Rückkehr der Voten, dieMan an den König von Frankreich und an das Fräulein von Burgund gesendet, und den Erfolg ihrerBemühungen zur Herstellung des Friedens abwarten; komme der Friede nicht zu Stande, so wolle Zürichbem König halten, was es versprochen und besiegelt habe. Bern will getreulich halten, was demKönig verbriefet und besiegelt ist; in Betreff der übrigen Stucke, des Delphins und einer nähern Ver-bindung wegen, soll der Bote anhören. Lucern antwortet gleich wie Bern. Uri, Schwyz, Unterwal-ven und Zug wie Zürich. Freibürg und Solothurn wollen die gegen den König eingegangenen Ver-richtungen halten; bezüglich der weitern Anbringen hat der Bote von Solothurn Gewalt, wie die von
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