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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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August >477.

Ungichtige Schuld soll vor dem Richter des Wohnsitzes des Angesprochenen eingeklagt und daselbst soll demKläger innert vierzehn Tagen Recht gehalten werden, l I. Ausschluß der geistlichen Gerichte, ausgenommenum offenen Wucher und um Ehesachen, 12. Von zehn zu zehn Jahren soll dieses Blindniß nach alterGewohnheit mit Eiden erneuert und beschworen werden. Beilage l!Z.

Pergamenten» Urkunde mit anhangendem savoyischem Giegel. Auch im lateinischen Missivenbuch lt. KZ.

»tl»

Bern. 1477, ?I und Anglist.

?taat»arehtv Ber»! Deutsche» Missivenbuch, l>. 81 k. Lateinische» Missivenbuch, l>. KZ.

». Gemeiner Eidgenossen Räthe jetzt zu Bern versammelt schreiben an die Boten in Frankreich,Adrian von Bubenberg, HanS Waldmann und Hans Jmhof: Sic wissen, wie auf dem Tag zu Zürichein Tag zu Bern zu leisten angesetzt worden sei; dieser sei nun von allen Eidgenossen, auögenow'men von GlaruS, gehalten; man habe den Bischof von Grenoblesiner bcvelch verhört, die vff ersuchder hilff dem kling vnd teillung der graffschast Burgund, ouch bestätung der vereynung gestelt gesatzt 'und darauf habe man einen andern Tag nach Lucern gesetzt, um über diese Eröffnungen mit Bedachzu rathschlagen. I». Gemeiner Eidgenossen Boten verwenden sich in einem lateinischen Schreiben bci>»Herzog von Lothringen für Freigebung des in seiner Gefangenschaft befindlichen Herrn von NeuenburZund bitten ihn, die Haltung des zu Zürich verordneten Waffenstillstands auch den Seinigen zu gebiete»-

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Areiburg. 147 7, August.

Arecht» Hr«tburg. ,

Urban von Chivron, apostolischer Protonotar und Abt zu St. Amadei, und Stephan Paeot über-geben als Abgeordnete der Herzogin von Savoyrn dem Rathe von Freiburg den UntcrwerfunqSact vo>»1l>. Juni 1452 mit einer daran gehängten auS Turin vom 2l». Juli 1477 datirten herzoglichen ErklärU»^welche die Stadt Frciburq von allen durch jenen Act eingegangenen Abhängigkeitsverhältnissen freisprichtBeilage U4.

»VIT

Beru. 147 7, August.

Teaattarechi» Bern: Lateinisch«» Missivenbuch, tl. KK d.

Die Boten der Eidgenossen setzen dem König von Frankreich brieflich auseinander, welche Vorthsfür ihr Land die Messe von Genf gewähre und wie sehr sie unter dem vom König an seine Unterth»»^zu Gunsten der Messe von Lyon erlassenen Verbot des Besuchs der Genfer-Messe leiden; sie bitten 'h"also, zu ihrem und aller christlichen Völker Nutzen, jene Hindernisse wegzuräumen und den BesuchMesse von Genf wieder freizugeben.