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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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679
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Mai 1477.

K79

Bedingung, daß Murten, Grandcourt und Cudrefin ihnen zum Voraus nach Inhalt deS Abschieds vonFreiburg bleiben, in die Verhandlungen mit Savoyen einzutreten, auch die savoyischen Boten nicht weiterals auf Grundlage deS Abschieds von Nyssi (Annecy) Gewalt haben, so hat man die Boten von Savoyenwieder heimgefertigt und nichts weiter mit ihnen vornehmen wollen; dagegen will man zu Rath werden,wie man die Waadt besetzen und mit Bern und Freiburg über Murten und daS Gebiet, daö sie inne-haben, einig werden wolle, v. Da Doctor Johann Augustin und die Boten von Mailand meinen, Lorenzvon Heidegg, Vetter deS Herrn NiclauS von Scharnachthal, habe die Ansprachen, welche letzterer inseinem Namen an Mailand stellt,versumpt", so hat dieser ihnen den Hauptbricf vorgewiesen, worauf sieversprachen, die Sache solchermaßen heimzubringen, daß sie hoffen, er werde befriedigt werden. AufDienstag zu Nacht nach Viti und Modesti (17. Zum) soll Solothurn seine Boten deS Unterschreibersvon Lucern wegen zu Bern haben; man soll denen von Genf schreiben, daß sie den Pfaffen weisen, aufdiesen Tag auch dort zu sein. x. Bern fordert den Ersatz folgender in gemeiner Eidgenossen Namenbestrittener Auslagen: 1. Die Boten aus Frankreich, welche mehrmals gemeiner Eidgenossen wegen zuBern gewesen sind, und die Boten, welche daS Geld von Genf und Lausanne gebracht, haben zu Bernverzehrt 37 Pfund 7 Schilling. Die Zehrung hat Bern auf Rechnung gemeiner Eidgenossen für siebezahlt. 2. Man habe zu verschiedenen Malen Voten, Priester und Andere im Namen der Eid-genossen zum König von Frankreich schicken und ihnen Roß und Kleider geben müssen. Darüber wirdspccificirte Rechnung vorgelegt, deren Betrag sich auf 04 Pfund belicf. Dieser wurde ihnen auf gegen-wärtigem Tag bezahlt. 3. Ferner 4 Pfund deS Geldes von Lausanne wegen. 4. Doctor Thüring, derStadtschreiber von Bern, fordert 23l/s Pfund für Briefe und Schriften, die er in gemeiner EidgenossenNamen geschrieben, nämlich für die zu Freiburg der Savoycr wegen gemachte Verschreibung um 50,000Gulden, für die Verwilligung vom König und für die VidimuS bezüglich der französischen Pension. 5. Seckel-meister Kutler von Bern hat für den Transport deS Silbergeschirrs und anderer Kostbarkeiten nachLucern 16 Pfund 7>/ii Schilling ausgegeben. Ucber alle diese Posten soll man auf dem Tag zu BadenAntwort geben. 5. Der Läubli von Bern hat vom König von Frankreich an die Pension 8750 Frankengebracht. Daraus ist ihm bezahlt an Kosten, die darüber ergangen sind, 15l Pfund 12 Schilling;ferner sind die obgenannten 04 Pfund Haller an Bern auS diesem Geld bezahlt worden. Nach Abzugalles dessen ist jedem Ort an baarem Gold und Geld geworden dreizehnthalbhundert und sieben und dreißig(1287) Pfund Haller. Der rheinische Gulden ist gerechnet für 2 Pfund 4 Haller, der utrische Guldenfür 31 Plappart, 61 Kreuzer sind gerechnet für 2 Pfund Halter. Zedermann soll heimbringen, wieund mit wem man die Waadt bevogten wolle, ebenso ob, da Bern und Freiburg meinen, Murten,Grandcourt und Cudrefin sollen ihnen allein zugehören, man ihnen diese Besitzungen lassen oder eineBotschaft zu ihnen schicken wolle, um selbe zu gemeiner Eidgenossen Händen zu fordern. »»». Dasowohl zum König von Frankreich als zu den Burgundern Söldner laufen, waS einerseits gegen die Ver-einigung geht, die wir mit dem König haben, andererseits sich nicht gebührt, da man mit den Burgundernin FricdenSunterhandlung steht, so soll Zedermann den Seinen bei Strafe an Leib und Gut verbieten,zu dem König oder zu den Burgundern zu laufen, und denen, die bereits fort sind, soll man bei eben-derselben Strafe gebieten, sofort heimzukehren. I»I». Da HanS Zrme berichtet, daS mailändische Geldsei zu Vellenz angekommen, so haben der Eidgenossen Voten dem Boten von Mailand ein freies, sicheresGeleit auf einen Monat gegeben. Derselbe wird auf Dienstag nach unseres Herrn FronleichnamStag