V76 Mai 1477.
Willen Niemanden mehr weder fangen, noch befehden, indem Bern, Solothurn und Freiburg sich ^beklagen, daß solches ihnen an ihren Markten und Anderm Eintrag thue. «». Den Rotterer von DrtMgarten und den Hölderli will man auf dem angesetzten Tage anhören und ihre Streitigkeiten zu schlich""versuchen, f. Die Sache des Zolls zu Kloten wegen hat man nun schon oft heimgebracht und ist nonie zu einem Beschlüsse gekommen. Man soll daher auch über diesen Gegenstand auf dem angesetztTag ohne weiteres Hintersichbringen Antwort geben.
Dieser Abschied hat kein vollständiges urkundliches Datum, die Jahrzahl nämlich schlt. Von anderer Hand ist lst(1470) beigesetzt, offenbar unrichtig; der Abschied scheint in das Jahr 1477 zu gehören.
Sutern. 14? 7, IE. Älkai (streitag nach der A»ssahn).
^«aa»«ak»t>Iv t!«t«ri> I ?«<eri>«r »bs<dl«d«, II. S7.
Boten: Zürich. Heinrich Mist, Bürgermeister. Bern. Hans Wanner, des Raths.
Heinrich HaSfurter, Schultheiß-, Caöpar von Hcrtenstein, Ritter, Altschultheiß; Peter Tammann, ^ ^Raths. Uri. Hanö FrieS, Altammann. Schwyz. Ammann Jacob. Obwalden. HanS Heinzl',ammann. Nidwalden. Ammann ze Nidrist. Zug. Heinrich LandiS. GlaruS. HeinrichFreiburg. Willi Techtermann. Solothurn. Sectclmeister Stölli.
«. Auf St. UrbanStag (25. Mai) soll man zu Lucern Antwort geben, welches unter den Rcllst^^.des Bischofs von Eonstanz der Eide zu Kaiserstuhl, Klingnau und Zurzach wegen man aufnehmen " ^ob dasjenige auf gemeine Eidgenossen oder dasjenige auf die drei Orte, welche nicht mit demVereinigung stehen. I». Da die Herzogin von Mailand für ihre Botschaft ein Geleit begehrt, umSage der Richtung das Geld herauSzuschickcn, so hat man solches Geleit für einen Monat vom T"dieses Abschieds an gegeben. Den Geleitbrief hat man Hanö Jrme gegeben und der Herzogin sch^davon Anzeige gemacht. Lucern erhält Vollmacht, den mailändischcn Boten, die daselbst sind, st"
Stadt und Landschaft Geleit zu geben und zu verlängern. «>. Der Bote von Zürich hat angebracht, st"Herren haben ihm geschrieben, sie hätten den Leitzer zu Stein gefangen und nach Zürich in den Wellengeführt, seiner Misscthat wegen, dir den Bolen wohl bekannt ist; sie seien Willens, ihn nach seinemdienen zu richten. «I. Jeder Bote soll heimbringen, daß der österreichische Landvogt gemeinen Eidgt >"leinen Tag nach Lucern verkündet hat, auf Dienstag zu Nacht nach dem Pstngsttag (27. Mai) daselbst isein. Da der König von Frankreich den Eidgenossen geschrieben und sich erboten hat, wie jeder Bote!sagen weiß, so soll Jedermann den Seinen bei ihren Eiden gebieten, nicht zu den Burgundern zu laust cnoch ihnen zu helfen; dann soll man auf dem angesetzten Tag nach Urbani (27. Mai) ratdschlagcn,man in den Sachen weiter handeln wolle. t°, DeS Brandschatzes von Genf wegen weiß jeder Bote, u'adavon auf diesem Tage geredet worden ist und was er deßhalb an seine Herren bringen soll.
Zu 1477, 1K. Mai (Freitag nach der Ausfahrt). Bern verbietet unter Berufung auf gemeiner Eidgcnssi"»nd seine eigenen Verbote den Scinigen, die nach Burgund oder an andere Ende ziehen wollen, bei ihren Eiden oh»cobrigkeitliche Erlaubnis; irgendwohin zu ziehen. (Deutsche« Missivcnbuch I>. 58.)