April 1477.
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88R.
1477, 6. April.
Staatsarchiv Bern: Lateinische» MIssivenbuch, k. tZ.
Geleitsbrief der Städte Bern und Freiburg für die Abgeordneten der Stadt Genf, welche das ihnenund den Eidgenossen schuldige Geld überbringen.
88S.
Aucrrn. 147 7, 10. April (Donstag in Oslcrvirtagcn).
Staatsarchiv «uter»: Lucerner Abschiede, v. 8S b. Staatsarchiv Ztirtch; Abschiede, l, tV. Tschudische Sammlung, I.
Boten: Zürich. Heinrich Röist, Burgermeister. Bern. Niclaus von Dießbach, Ritter; VennerBaumgartner; Bartholomäus Huber. Lucern. Heinrich Hasfurter, Schultheiß; Peter Tammann;^"dwig Kramer; Niclaus Rizze. Uri. Hans Püntener, Altammann. Schwyz. Ammann Zacob.^uterwalden. Arnold Winkelried. Zug. Zehcnder. Glarus. Vogt Kuchli; Vogt Blum.
Vor diese Boten trat Herr Marquard von Schellenberg, Marschall des Herzogs von Oesterreich,
seinem Credenzbrief und brachte vor: 1. Der Kaiser habe an seinen Herrn begehrt, daß er sich>dn halte und sich rüste, seinem Sohn, welcher die Tochter des Herzog von Burgund zur Ehe ge-kommen, beholfen zu sein, das Land Burgund zu seinen und des Reiches Händen einzunehmen. Daraufhabe der Herzog geantwortet, er könne und wolle seiner kaiserlichen Majestät vor der Hand nicht völligeAntwort geben ohne seine guten Freunde, gemeine Eidgenossen, mit denen er in solcher Verpflichtungund Vereinigung stehe, daß er dieses und Anderes vorerst mit ihnen verhandeln und sich von ihnen nichtHeiden wolle; deßhalb habe nun der Herzog ihn, seinen Marschall, zu den Eidgenossen gesendet, mit demLehren, ihm zu rathen, was er der kaiserlichen Majestät antworten solle. 2. Er habe Befehl, den'Genossen zu sagen, daß mehr als einmal, vom König von Frankreich und Andern, Anträge deö LandesBurgund wegen an den Herzog, seinen Herrn, gekommen seien, die dieser aber nicht beachtet habe, weil erguter Freund nicht anders als im Einverständniß mit den Eidgenossen handeln wolle, wogegen er aber^warte, daß auch sie die gleiche Aufrichtigkeit und Freundschaft gegen ihn beweisen werden. Er begehre nunz» wissen, ob wir Eidgenossen für die Grafschaft Burgund vom Kaiser oder vom König von Frankreich Geldnabmen? Denn in diesem Falle anerbiete er selbst, uns ebensoviel dafür zu geben, als wir von AndernEhalten würden, oder wenn uns nicht füglich wäre, Geld dafür zu nehmen, möchte er wissen, wie wir dannU' Sachen vornehmen und weiter behandeln wollen; er begehre, daß man sich von ihm nicht sondern, nochu leiden, noch seiner vergessen wolle, er wolle ebenfalls nichts ohne uns thun; und damit wir sehenund verspüren, daß der Herzog mit uns freundlich und ehrlich handle, anerbiete er, mit uns ein Bündniß^der eine Vereinigung zu machen, so hoch und enge als wir wollen, damit seine Lande und Leute nach^nem Tode mit uns Eidgenossen zu ewigen Zeiten in gutem Frieden bleiben, so daß nicht nach seinem"de uns böse Nachbarn „zugesetzt" werden, was seinen Gnaden leid thäte; denn sofern wir eö begehren,o wolle er vor allen Andern Leib und Gut getreulich zu uns setzen. Seine Gnaden verspüren allent-'alben so große Untreue von Fürsten und Herren, daß wohl nothwendig sei," das zu bedenken und uns
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