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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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664
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K64 Mär, 1477.

zustand, dekein tag anzesetzen oder zu verkünden, haben ouch dcS nit macht zetund, stnd aber deszwifelichen Vertruwens, ob die k. M. einen tag an gelegen end den fürsten vnd gemeiner ^

setzen vnd verkünden, 3r Herren vnd fründ werden den suchen, vnd daS man söllichö dem bcvl ' ^legatten zu antwurt geben sol, das ouch bescheen ist." Ii. Das burqundische Begehren weiß ttdn ^ ^anzubringen. I. Anbringen der Statthalter und Räthe des Herzogs Sigmund von Oesterreichs ^vergangenen Tagen se» vom Landvoqt, Herrn Wilhelm von Rappoltstein, angebracht worden, wetliche Städte und Schlösser der burgundischen Lande zu Händen des Herzogs von Oesterreich unNutzen der gestimmten Vereinigung einnehmen wolle. Dannzumal sei aber von gemeiner ^ g

abgeredet und beschlossen worden, daß flirderhin Niemand etwas gegen die Burgunderaußer mit einhelligem Rath der ganzen Vereinigung. Darauf habe man auch etliche burqundiMorte, namentlich Wise (Veset), Vackam (VauclanS) und andere sicher gesagt, doch so, daß ste stchKönig von Frankreich übergeben. Ohne Wissen des LandvogtS und der Räthe seien darauf etlicheder Vereinigung gegenWise" gezogen, haben daselbst den Franzosen bei ILO Mann zu Roß niedrig" ^und gefangen. Die Gefangenen sagen auö, es stehen unfernWise" bei l 2,000 Franzosen zu - ^Lager, welche die Absicht haben möchten,Wise" oderVackam" einzunehmen, ebenso die Abtei Lüdns ^Betracht, daßVackam" dem Herzog von Oesterreich gehöre, Mlimpelgard in Gefahr stehe und iwMUnfern nicht verlassen könne, bitten die österreichischen Räthe bei dieser Sachlage um Rath ^

Ferner erklären sie, der Herzog Sigmund habe übernommen, das Begehren des Kaisers, daß >'burqundischen Lande wegen gerüstet halten soll, an die Vereinigung zu bringen, waS anmit ^der Herzog wolle in allen Dingen mit der Vereinigung gehen und erbitte sich daher auch ^Beziehung ihren Rath. Beide Artikel haben die Boten des TaqeS an ihre Obern zu bringenDie Boten der Eidgenossen insbesondere aber haben dabei bemerkt, da dir Sache durch dieses H'" ^bringen vielleicht zu lange verzögert werden könnte, so möchtevnser qnediger Herrschaft von ^Lantvogt, Stattkalter vnd Rete sich darzu schicken vnd nach notturft handeln vnd tun, als sh »er ^ ^gebürlich vnd not sin; dann sy vnzwifelich müssen, dz Iren Herren, fründen vnd obern leidlieb were, dz vnserm qnedigen Herrn von Oesterrich, gemeyner lantschast, yemand anderm derschab zugefügt werden solt." I4. Der Landgraf von Hessen und die von Eöln haben der ä"" ^Vereinigung um ein Geleit für den jungen Herzog von Eleve geschrieben. Darauf ist erkannt, ' ^den Seinigen ein Geleit, um nach Basel zu kommen, zu geben. I. Ebenso ist den Kauft"'^ ^N'rdcrland das begehrte Geleit bewilligt unter der Bedingung, daß auch die Unsrigen dort freienWandel erhalten.

Zu o. 1477, gl März /'Montag nach pulmonum). Bern schreibt an Liicern, Zürich, Basel, o»<b z»anderer gemeiner Eidgenossen: Man vernehme zuverlässig, daß stch etliche Knechte von verschiedenen»m den Bnrgimdern gegen die Franzosen zuzuziehen. Da« gehe grvblich gegen die Bereinigung >nit ^von Frankreich, sei anch sonst wider der Eidgenoffm Glimpf; denn aus dem Tag z» Bern Hobe gaclUNBote» nach der Pension abgefertigt; c« seien vielcr Eidgenossen Sühne beim König, die solche« würden c«! ^müssen; auch sei man mit Burgund noch in offener Feindschaft. Ein solcher Zug hatte daher gar .keimund möchte auch in die Leistung bevorstehender Tage Irrung bringen; daher möchte man allerwärt« aus desst"Hinderung bedacht sein. (Deutsche« Missivcnbuch l.». KS l>.)

U lmd I nach dem Solothurner Abschicdcband 0. «4.