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März 1477.
8V8.
Bern. 1477, 17 März
^taat«ar<I>Iv B«rn! D«uls»«» Migivinbu» II. KV. iateixis»«» k. 10.
». Die Räche gemeiner Eidgenossen des großen Bundes oberdeutscher Lande, jetzt zu B"»sammelt, schreiben an Herrn Matthias, Bischof zu Speyer. Sie begehren, ihren Kaufleuten ^ ^von ihm ein aufrechtes sicheres Geleit zum Desuch der Frankfurter-Messe, damit dieselben mit LeiGut in seinen Gebieten bewahrt seien. I». Dasselbe Begehren wird auch an den Markgrafenvon Baden, Grasen zu Spanheim, gestellt. «». Vollmachtbrief Berns in eigenem und der E'distNamen für Werner Läubli, Bürger von Bern, zur Empfangnahme der den Orten undPersonen vom König von Frankreich verheißenen jährlichen Pension, nach Inhalt der ihm sideripQuittungen.
Zu r. Das Datum ist im lateinischen Missivcnbnch nur nach dem Monat angegeben; cS crgiebt siw
der Note zu Abschied WO, daß die Verhandlung zu diesem Tage gehört.
Lueern. 1477, Tl. März (?«>,-« »°ch M>u»sagen).
Oeaat«a »chiv Lueern i Li»»e»<r Rbsediede, N. W, G«aal»ari»>iv itUrtNi! Tschutisch« Tamml««g, l. 40.
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Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Adrian von Dubenberg, Ritter, "Frickcr, Stadtschreiber; Bartholomäus Hubcr. Lucern. Heinrich Hasfurter, Ritter; Caspar vonstein, Ritter; Hanö Feer; Peter Tammann; Niclaus Rizzc. Uri. Ammann Lusser. SchweiReding. Unterwalden. Ammann Zimmermann. Zug. HanS Seiler, Stadtschreiber. Glnruö-Blum. Freiburg. Jacob Zelg. Solothurn. Cunrad Vogt, Schultheiß.
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». Ueberlingen begehrt in seinen Kosten eine Botschaft der Eidgenossen an den Herzogreich, damit sich dieser für die Freiheit der Stadt, übelthätige Leute auch außer ihren Mauern 1" ^ ^ ^weßhalb sie von dem kaiserlichen Hofgerichte verfällt worden ist, verwende. Das wird zugesagt. ^
Irme begehrt, daß man den Diamant für 20,(XX) Gulden anschlage, dann wolle er ,hn auf se"'k - ^zu verkaufen suchen, unter der Bedingung, daß das, was er über die 20,000 Gulden erlöse,und den Eidgenossen gleich getheilt werde, r. Der Bote von Zürich soll dem Vogt imHerrn Hans Waldmann, bedeuten, daß er, sofern der Bcringer ihn für die Buße vertrösten könne,habe, in der Sache zu handeln. Da die von Meyenberg etliche von Brcmqarten und den Hei»'' ' ^„angelangt" hatten, ihnen die Güter, die diese in ihrem Kreise besitzen, zu versteuern, sie aber mit ^auf das selbst während deü großen ZürichkriegS beobachtete Herkommen deren Steuerfreiheit behaupte", ^der Eidgenossen Boten entschieden, wie folgt : Wenn Burger oder Landlcute der sieben Orte, dieMeyenberg Herren sind, Güter oder Zinse unter ihnen haben, so sollen sie selbe nicht besteuern, daniemals stattgefunden hat; ebenso Güter und Zinse Anderer, bei denen das gleiche Herkomme»gewiesen ist; wo aber solches Herkommen nicht nachgewiesen und der Angesprochene nicht den herrM"