gZ4 Februar l477.
dcS König« von Frankreich angekommen und haben angebracht, sie seien durch Burgund geritten und haben den ange-sehenen Tag zu Neuenbürg jetzt „gewendet"; sie wollen mit den Eidgenossen in den Sachen hier zu Bern dergestaltfreundlich handeln, daß man des Königs guten Willen erkennen werde. Ferner seien Briefe von Simon von Eleronangelangt, welche auch die Abänderung jene« TagS begehren. Die bernischcn Boten möchten da« auch den Boten derübrigen Orte zu Freiburg verkünden, damit sie sich nicht nach Neuenbürg, sondern nach Bern verfügen. Endlichmöge man allen Fleiß ankchren, um den Zug gegen Genf zu hindern, indem jetzt nichts in höhcrm Grade der Eid-genossenschaft frommen würde, als die Verhinderung dieses Zug«. (Bcrncr deutsche« Missivcnbuch U. ä(>-)
tl. 1477, 2. März (Sonntag Idvminisevrv). Bern schreibt an Solothurn und Biel: Die EidgnosscnFrciburg haben sich nicht wenden lasten, sondern seien ausgezogen und werden diesen Abend in Pctcrlingen lagern-Man vcrmuthc, sie wollen nach Genf; jedoch haben sie auch gegen Neuenbürg und den mit den drei Städten vcr-burgrcchtetcn Markgrafen von Höchberg einigen Groll. Den Markgrafen könne man nicht beschädigen lasten; siemöchten daher getreues Aufsehen auf Neuenbürg haben und die Ihrigen zur Hülfe gerüstet halten. (Ebenda-selbst 45.)
Zu r. 1477, 24. Februar. Die Boten der Eidgenossen schreiben an die Herzogin von Savoyen, sie könnenden ihnen angetragenen gütlichen Tag, vorzüglich wegen andern dringenden Geschäften, zur Zeit nicht annehmen-Da« Schreiben scheint im Austrag gemeiner Eidgenossen von Bern ausgegangen zu sein; eS steht im BerN^lateinischen Missivenbuch U. 5.
874.
Bern. 1477, Aebrnnr (Freitag »ach Mathie).
Ttaatdaritliv Stern! Denis«!»« Misgvenbu«» n> 1Z.
Bürgermeister, Schultheißen, Räch und Gemeinden, genannt die Großen Räche, der StädteBern und Lucern entbieten den Hauptleuten, Vennern und Landleutcn von Schwyz, jetzt zu FrtiduGoder da herum, ihren freundlichen Dienst ,c. Sie mahnen dieselben, da sie einen Zug zu thun ^griff seien, welcher nicht zu Nutz und Frommen der Eidgenossenschaft dienen möchte, kraft der B"" ^ohne weiteres Vorrücken oder irgend Jemandes Beschädigung auö dem Felde heimzuziehen und derEidgenossen Räche vorerst die Sachen betrachten zu lassen, um derentwillen sie die Waffen erg'whaben. Die Mahnung ist in aller drei Städte Namen mit dem Siegel von Bern versiegelt und tl ^in gleicher Weise, aber in befondern Briefen, auch an die von Uri und Unterwaldcn ob und nid ^
Wald. Abgedruckt «n « » p? -» »»sck>I«t«blatt»rn I. u>z.
875.
Areil»NrA. 1477, 4. (Zinstag nach llrmiiutiavrv).
»ta-««arck,tv Lucern l Arten, Vnrqundertrleg, «»<><>,»aerM» Ztttrtck,, Dschudls«!. Kamnitung l. ZS.
«. Nachdem man die Knechte von Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug, welche des Brandschatzco t'l'N'24/XAt Gulden wegen über die von Genf zu ziehen im Begriffe stunden, wieder gewendet hat, ist alSda""