K48 Februar 1477.
einigung und der Eidgenossenschaft insgemein zu Nutz und Frommen gereichen werde, t. Der öfterreichische Landvogt hat das unleidliche Verhalten der laufenden Knechte im Land angezogen und begebet,man möchte ihm behülflich sein, dieselben nach ihrem Verdienen zu strafen und weiterm Uebel zuvor'zukommen. Darauf wurde beschlossen, übelthätige Knechte, sie mögen sein woher sie wollen, sollen naVerdienen gestraft werden, wie Recht sei. Der hiefür zu leistenden Hlllfe wegen haben jedoch der E>dgenossen Boten die Sache an ihre Herren zu bringen genommen, zx. Der Herzog von Cleve, b>eKaufleute von Bisanz und Andere, welche die Straßen zu brauchen begehren, haben Geleit verlangt.Da6 wurde zur Zeit noch abgeschlagen. I». Der Herzog von Lothringen und mit ihm Graf Oöwalvon Thierstein begehren dringlich einen Vorschuß von 14,000 Gulden mit bestimmten Rückzahlungtermincn und gegen gehörige Versicherung. Was darüber mit dem Herzog abgeredet und auchgemeiner Eidgenossen Boten zugesagt ist, soll jeder Bote, nebst dem Entwurf der Versicherung, an tc»nHerren bringen. I. Ebenso, waö die württcmbergischcn Rätke wegen Graf Heinrichs Gefangenschaft u»Erledigung angebracht haben und was ihnen geantwortet ist. I<. Da der päpstliche Legat und 'Botschaft des Kaisers begehrt haben, man möchte ihnen verwilligen, Waffenstillstand, Frieden und Versöhnung zwischen uns und den Burgundern zu suchen und, da die Räthe und RathSboten der Fürsten u>Städte gemeiner Vereinigung, den beiden Häuptern der Christenheit zu Ehren, ihre Vermittlung anzunehmen erachtet haben, so haben der Eidgenossen Voten sich vorbehalten, das an ihre Obern zu bringtN'doch ist nichtSdestominder den Gesandten des Papstes und des Kaisers Geleit zugesagt, sofern siebedürften. I. Die burgundische Botschaft hat unter Anderm begehrt, daß der Wassenstillstand, den c>nnftOrte der Eidgenossenschaft bis Ilcminiicerv (2. März) angenommen, von gemeiner Vereinigung geballtund bis Ostern (0. April) oder St. GeorqStag (23. April) erstreckt werden möchte, damit man inzw'stbcüzu Tagen kommen könne; auch möchte man dem König von Frankreich und dem Herzog von Lotlm"^"schreiben, daß sie die Feindseligkeiten einstellen. Darauf ist geantwortet: Bis Nominiscero lasse 'w'"den Waffenstillstand bestehen; denselben zu verlängern habe man keine Vollmacht, wolle aber >lugehren heimbringen. Dem König von Frankreich sei schon vor einiger Zeit geschrieben worden; w'"Antwort erwarte man; wie sie ausfallen werde, wisse man nicht. 2n jedem Fall sollen die Burgu»^sich beeilen, den Grafen Heinrich von Württemberg auf freien Fuß zu setzen; bis dieses geschehtd»e Vereinigung weder Bestand noch Frieden annehmen, i». Aller dieser Sachen, auch der Awn»gzwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Basel wegen, sollen die Boten gemeiner DereiN'g"^und der Eidgenossen aus Sonntag 3uäica in der Fasten (23. März) wieder zu Basel sein,in den Sachen zu handeln.
^ucern» R4??, I R. Apbrunr (Zinstag nach Dorath«),
«»aatsar^i» Lac»«« Mschl.d», «. ft«, «oi»,I,„»n! «b,«i.»,band, o. 7«.
Boten: Zürich. Hans Tachelshofer, Zunftmeister. Bern. NiclauS von Scharnachthal, Aitte''HanS Wanner. Lucern. Caspar von Hertenstein, Ritter; Peter Tammann; Ludwig Krämer. 3^'bürg. W'lli Techtermann. Solothurn. Hermann Hagen, Venncr. B,el. HanS Göisst, Ve"""'