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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Januar 1477.

soll auf nächsten Tag der Z000 Gulden von Genf wegen einen schriftlichen Bericht bringen, damit manwisse, wem sie geworden und wohin sie gekommen seien, n. „Von der von Friburq buntniS sol icderman die abschrifft heim bringen vnd dar vmb vff dem nechsten tag antwurt geben, dann die von Friburghant dz zugeseit, wil man dz mit inen wie dz gesetzt ist vffnemen." «». DeS DiamantS wegen >beschlossen,-daß die Boten nach Savoyen Gewalt haben sollen, denselben zu verkaufen; doch soll manihn höher schätzen, als daS jetzt geschehen ist. Der übrigen Kleinodien und Kostbarkeiten wegen, die zu Luccrnliegen, soll man auf nächstem Tag antworten, wie man damit verfahren, ob man sie verkaufen oder a>andere Weise theilen wolle. >». DaS Erbieten, das der Herzog von Oesterreich durch seine BotMl,des Herzogs von Mailand wegen, qethan hat, soll man heimbringen; ebenso sein Anbringen, deö Graft"von Sonnenberg und der Versicherung des Gelds wegen. Die Boten der Eidgenossen wollen ihr V"dazu thun und die österreichischen Boten mögen diesfalls, auS welchem Ort sie wollen, Boten zu sich ncbnun-Sie haben solche von Zürich und Schwyz genommen auf deö Fürsten Kosten. «>. Da sich wiederum mden Städten und Ländern eine Anzahl Knechte zu WegqiS versammelt hat, um einen Zug nachzu verabreden, hat man eine Botschaft zu ihnen geschickt, ihnen die Ansehung der Tage zu NeuenbürgBasel zu erkennen gegeben und sie gebeten, sich jeden ZugS bis nach dem Ausgang jener Tage zu enthalte"r. Denen von St. Gallen soll man den nächsten Tag zu Lucern verkünden, wie sie darum gebeten ha„Item von Tellsperg wegen." t. „Item von der mict vnd dienstgely wegen."

Zu e wird bemerkt: „Die von Vndcrwaldcn hant dem probst ouch sicherhcit zugesellt."

Neuenbürg. 1477, Januar (Donflag vor vichimey).

Staatsarchiv AUrich! Tschudische Sammlung l. ZK.

». Auf Donstag vor unserer Frauen Tag der Lichtmesse ist zu Neuenbürg aus Begehr"' ^Burgunder aus der Grafschaft nach der Eidgenossen Bewilligung mit ihnen ein Tag geleistet und daftlnach vieler Rede beschlossen worden: l. Da die burgundischcn Boten nicht Gewalt hatten, die Graft"'"Burgund als ein erobertes Land in die Hände der Eidgenossen zu geben, so möge man reden °vmb c>nzimlich gelt den eidgnossen dafür zeqeben, damit sy sich selbö in frid mugent setzen*. Z. Die burgund'^"Boten sollen also an ihre Herren bringen, der Eidgenossen Boten haben ihre Forderung für die < ^schaft Burgund als ein erobertes Land auf 100,WO rheinische Gulden gestellt, jedoch auf Woblgft'"ihrer Obern, so das, wenn diese lieber das Land als das Geld hätten, die Abrede unverbindlich ft'"I». Daraus haben der Eidgenossen Boten auf Verlangen der Burgundischcn der Sache wegen ""andern Tag festgesetzt, nämlich den Sonntag Itvminiscvr« (2. März), auf dessen Abend man w>ede ^Neuenbürg eintreffen soll. Da sollen dann die Burgunder sich erklären, ob sie den Eidgenosse"Grafschaft Burgund übergeben oder dafür 1W,000 rheinische Gulden zahlen wollen. Daraus ftU d"'"die Sache von beiden Theilen mit Vollmacht beschlossen werden, wie es beiden Theilen zurzum Wohl deö Landes angemessen erscheint. «». Von den Boten der Eidgenossen aus diesem Taggesagt, das bis zu Ende des aus ttvminucar« angesetzten Tags d,e Grafschaft Burgund weder an Leute"noch an Gut von den Eidgenossen beschädigt werden soll, und das die burqundischen Boten zum B"U