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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
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645
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Zanuar 1477.

S45

8«8.

Lueern. 147 7, TA. Janttar (Mittwoch noch Pauli Bekehrung).

Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, II, 8t d.

Bolen: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Schütz. Lucern. Heinrich Hasfurter, Ritter,chultheiß; Caspar von Hertenstein, Ritter, Altschultheiß; Ludwig Kramer. Uri. Hans Zmhof, derMnge. Schwyz. HanS Sigrist. Unterwalden. Ammann Zimmermann. Zug. Ammann Schmid.Glarus. ...

Da die von Toggenburg die Güter des Spitals und der Bürger von St. Gallen wider das^ Herkommen besteuern, so sind die Boten einhellig, mit denen von Schwyz zu reden und denen von^lcirus zu schreiben, sie möchten dafür sorgen, daß die von St. Gallen mit diesen Steuern unbehelligt^'ben oder daß die Sache nach Sage der Bünde an das Recht gebracht werde. I». Die Stadt St. Gallen^gkhrt, man möchte ihrer nicht vergessen bei den Unterhandlungen mit Mailand, namentlich in Betreff^ Hölle, r. Bezüglich der Ehesache der Margaretha Zelgcr erklärt Schwyz, es könne nicht dazu^Men, daß die Frau heimgelassen werde, sondern die Sache soll bleiben wie sie geordnet worden ist.

^ Propst von Lucern hat Schwyz für sich und die Seinen gesichert. Da Nidwaldcn auf diesem Tag nichttreten ist, so soll der Bote von Obwalden bewirken, daß dessen völlige Antwort in dieser Angelegenheitforderlich Lucern gemeldet werde. «I. Den Tag, welcher auf St. Dorotheentag (6. Februar) derffongenen, des Lanz und anderer Sachen wegen nach Basel gesetzt ist, soll man leisten. «. Heim-"'"äen das Schreiben der Herzogin und des jungen Herzogs von Mailand, f. Bezüglich des Tags^ ^'Mrach, über dessen Beschickung heute entschieden werden sollte, hat man dem Boten von Genf,an Aleman, geantwortet, daß deS Schneefalls und der rauhen Jahreszeit wegen die Räthe undbinden nicht so bald versammelt werden können; jedoch wenn sich die Zeiten etwas bessern, so wolleste zwischen jetzt und der alten Fastnacht versammeln, um Antwort zu geben, ob man den Tag, '"che,, wolle oder nicht. Dann möge er oder ein anderer Bote wieder herauskommen und die AntwortEmpfang nehmen; doch gestele den Eidgenossen immerhin, wenn der Tag statt zu Camrach etwasetwa zu Lausanne, gehalten werden könnte. Des Frevels wegen, welchen der Hcudorfer undndcre z„ Frauenfeld an dem Prior von Zttingen begangen haben, soll der Landvogt, Hans TachelshoferHärles djx Frevler vor Allem strafen, dann Gewalt haben, sie in Betreff des Schadensersatzes mit demgMch z„ vertragen oder aber sie nach Zürich oder vor gemeine Eidgenossen zum Recht zu weisen,^n Roßtäuschern ist ein Schreiben an die Herzogin von Mailand gegeben mit dem Begehren, ihnensoä " zu ersetzen oder mit ihnen zu Recht zu kommen, t. Des Brandschatzes von Genf wegen

Man, sobald das Geld angelangt ist, entscheiden, ob man denselben nach den Orten oder nach den Leuten" u, wolle. It. Bezüglich der Waadt soll man auf dem nächsten Tag entscheiden, ob man aus allenBoten nach Freiburg schicken wolle, die dann die Amtleute in der Waadt berufen und mitein Urbar der Nutzungen des Landes machen sollen, oder ob man einen Landvogt dahin setzendiesem das Geschäft übertragen wolle. I, Bezüglich der Verhandlungen mit Bern wegen Murten ;c.Md dem besondern Brandschatz hat Lucern Vollmacht, einen Tag anzusetzen. Der Bote von Bern