Januar 1477.
Fuinkrcich und des Schatzgelds von Savoyen bedenke und ihnen, wenn man den Diamant und die anderneinodien der Beute von Grandson verkaufe, ihren Antheil auch gebe. Dem ersten Begehren soll ent-lochen werden, wenn man die Kleinodien verkauft; die andern will man heimbringen. Den zu^ndson eroberten Diamant will man um 29,000 Gulden feilbieten; die Boten, welche nach Camrach^hen, sollen, wenn die Orte diese Schätzung genehmigen, Vollmacht erhalten, ihn den Lyonern zu^kaufen. I». Die Voten, die nach Camrach kommen, sollen den Claus Stoß von Lyon beauftragen,das Zahrgeld und die Pensionen ieweilen zu der Eidgenossen Händen in Empfang zu nehmen,
zu umzusetzen und selbes den Eidgenossen zu übermitteln. I. Die gleichen Boten sollen
^f besorgen, daß der Goldschmied daselbst, welcher über die Eidgenossen schimpflich geredet, die deutschen"Uflcute verrathen und einen Deutschen ermordet hat, gefangen und gerichtet werde. It. Denselbenoten soll man auch Gewalt geben, mit guten Worten auf dem Tag zu Camrach den deutschen Kauf-"'"n zu dem Ihrigen zu verhelfen; doch sollen sie so stimmen, „dz die von Lucern nit vnd etlich ortvs vrsach dz sich die swebschcn stette in discn kriegen nit so früntlich mit vnö gehalten haut, dz vnögepüre, vil von iren wegen ze bitten". I. Auf Fürsprache Berns wird beschlossen, Zürich soll inEidgenossen Namen dem alten Vicarius von Constanz, Johannes Best, seiner Pfründe wegen eine^"Wfehlung geben. »»». Dem alten Markgrafen von Röttcln soll man auf dem nächsten Tag zu Lucern^ Abschied geben, der ihm zugesagt und gefertigt ist. n. Schwyz und Untcrwalden sollen auf demOchsten Tag zu Lucern antworten, ob sie der Jelger'schen Ehesache wegen den Propst zu Lucern als^nen geordneten Richter vor den Parteien sichern und „stark machen" wollen oder nicht. Die Boten" ^ geantwortet, sie bleiben zu Lucern; Schwyz hat zugesagt und für sich und die Seinen den PropstHubert; Nidwaldcn war nicht vertreten, daher ist von da noch keine Antwort erfolgt. «. Des Kirchen-Ms wegen, welches die von Lausanne als Pfand für ihre Schuld nach Bern geschickt haben, erhaltenVoten nach Camrach Auftrag, zu bewirken, daß die von Lausanne ihre Kirchensachen zurücknehmen^ den Eidgenossen das Geld geben, p. Die Boten von Bern sollen heimbringen, die von Genf geben^ sie hgltm 4009 Gulden nach Bern geschickt, die von Bern haben aber den Eidgenossen nicht mehr"" 2900 Gulden übergeben. Auf nächstem Tag zu Lucern soll Bern diesfalls Aufschluß geben.^ Frage, wie man das Land Waadt beherrschen wolle, soll man ruhen lassen bis nach dem Tag" Camrach, damit man den Dingen desto besser auf den Grund komme, i». „Von der buntnis wegen,° b'e »0^ Friburg suchend vnd man Inen vorhin zum drittenmal geantwurt hat, Inen antwurt zegeben,° man trefflich heimbringen vnd vff discn nechsten tag zu Lucern entlieh antwurt geben, damit sy nit^cht, noch also vmbzogen werden. Denen von Lucern ist gewalt geben, ein zimlich gcschrift vnd"'""'s zestellen zwüschend den eitgnossen vnd denen von Friburg, dz wirt denn yederman heimbringen" denen von Friburg antwurt geben." Die Stadt St. Gallen hat angebracht, daß die in der^affchaft Toggenburg den Spital und die unter ihnen seßhaften Burger der Stadt wider alles Herkommen^euer»,; sie begehrt, daß man sie nach Sage ihrer Bünde bei ihrem Herkommen bleiben lasse. Was' Bote von Schwyz darauf geantwortet hat, weiß jeder Bote zu berichten. Auf obbestimmtem Tag zusoll man darüber rathfchlagen.
Zu k. 1477, 15. Ia»uar. Crcditiv der Herzogin von Mailand für ihren Gesandten zu den Eidgenossen,Gerhard Ccrruti. Am 3. Februar verlangt derselbe von Faido aus Geleit. (Siehe Äbsch. 868 -.) Staats-archiv Lucern.)