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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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December 1476.

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150 Viertel Mehl. Die Stadt Basel soll 4 Wagen stellen, welche Brod nnd Kost zn St. Dicbold und Vergärtennehmen und dein Heere zuführen. Schlcttstadt soll iiber den Bedarf des eigenen KricgSvolks 100 Viertel Mehl nachVergärten führen, Ehcnhcim 50 Viertel ebendahin, KaiscrSbcrg 25 Viertel Mehl und 10 Fuder Wein nach St. Dic-bold, Nofchcim 20 Viertel Mehl nach Vergärten, Münster 15 Viertel und Dürkheim 2 Fuder Wein nach St. Die-bold. I,. Der Herzog von Lothringen soll mit den Scinigcn, es seien Klöster oder Andere, reden, daß sie mahlenund backen und dafür sorgen, daß die Kost, die nach St. Dicbold nnd Vergärten geliefert wird, dem Heerenachgeführt werde; auch soll er in den Schlössern, wo es nothwcndig scheint, Backofen machen und Brod backen lassen;serner soll er den Eidgenossen die Lager anweisen und ihnen sagen, daß sie gegenwärtig ans keiner andern StraßeUber das Gebirge kommen können, als über Ortenberg und durch das Wilcrthal. e. Der Herzog von Lothringensoll den Eidgenossen erklären, man wolle überall in der Vereinigung einen freien Markt ausrufen, und er soll sie aus-fordern, dafür zn sorgen, daß derselbe von den Ihrigen gehalten »verde; denn sofern das nicht geschähe, so könnte manlhncn keineswegs Kost und Lieferung geben, sondern cS würde Jedermann das Seine eher flüchten, als dem HeereZuführen; dcßhalb habe man auch beschlossen, daß Jeder, der den freien Markt bräche und etwas unbezahlt nähme,an Leib und Gut gestraft werden soll. >l. Die Fürsten und Städte der Vereinigung sollen, jeder in seinem Gebiete,den freien Markt ausrufen. « Die Fürsten und Städte sollen die Ihrigen nach bestem Vermögen mit Büchsen nndGeschütz versehen. 1 Was der Legat jetzt ans den Tag zu Ensiöhcim geschrieben hat, weiß jeder Bote. Es istbeschlossen, sein Schreiben an gemeine Eidgenossen zu bringen nnd ihnen einen Tag zn verbinden auf Sonntag nachLuciä (15. December) nach Luccrn, damit man allda der Eidgenossen Willen vernehme, weil früher zwei Mal inihrer Gegenwart beschlossen worden ist, sich in keine Unterhandlung einzulassen, außer der Herzog von Burgund zieheaus Lothringen ab, ob sie nun einwilligen, nach dem Begehren des Legaten mit dem Herzog zu Tagen zu kommen.

Auf den Tag zu Luccrn sollen der Herzog von Oesterreich, der Bischof von Basel und die Stadt Basel in gemeinerVereinigung Namen und Kosten ihre Botschaft schicken. Dieselbe soll sich ans nächsten Donstag zu Nacht in Baselversammeln. (Staatsarchiv Zürich, Tschudische Sammlung I. 34.)

Der Beute halb ist beredet, daß jede Partei in allen ihren Landen nnd Gebieten allen ihren Amtleuten undLudern verkünden soll, daß sie alles gewonnene und eroberte Gut bei ihren Eiden melden und vor Augen legen undZeder den Andern darum leiden soll; darauf soll das Bcutcgut baldmöglichst eines Jeden Obrigkeit abgeliefert,von dieser in Schrift genommen und, sobald die Herren von Bern und Andere aus dem Felde kommen, Tag darumgesetzt werden, wo dann diese Verzeichnisse vor gemeine Eidgenossen gebracht werden sollen. Wer etwas verheimlicht,soll ehrlos sein und an Leib nnd Gut schwer gestraft werden.

Die Beutemeister haben sich geeint, daß jeder in seinem Ort die Beute „büttigcn" (aufnehmen) soll, anSgcnommcnGold, Silber und Edelstein. — Allenthalben, namentlich bei den Wirthen, soll man Acht auf Gegenstände bestellen,b'e in die gcmcine Beute gehöre». (Staatsarchiv Zürich, Tschadische Sammlung I. 35.)

Die drei letzten Artikel folgen ans einem bcsondcrn Blatte, von anderer Hand geschrieben, dem Abschied von Ensiö-hcim vom 5. December 1476 nach; cS ist jedoch sehr zu bezweifeln, ob sie dazu gehören, weil sie die Eidgenossenallein anzugehen scheinen. Siehe aber auch b und e im BaSler Abschied vom 2. bis 11. Februar 1477.

Der Tag ist auch erwähnt im Baseler Offnnngöbuch V. 177.

Zu 5. 1476, 20. December (vi^llia 'I'Iiomv). Bern schreibt an Frciburg und Solothurn: Gemeine Eid-genossen, denen sie dcö Simon von Clerou Begehren um Geleit zum Versuch einer Fricdcnsuntcrhandlung für Bur-gund zu Luccrn vorgelegt, haben davon gar nichts hören wollen, ausgenommen es würde um einen „gemeinen Frieden"an allen Orten verhandelt werden wollen; Bern aber meint, man solle doch anhören, was der von Clcron anzubringenhätte, verlangt daher die Ansichten von Freiburg und Solothurn und will demgemäß handeln. (Bcrncr deutschesMissivcnbuch v. 21.)

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