November 1476. gzz
Betreffenden hart strafen. I. Die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg haben sich erboten,'M Falle eines Auszugs gegen den Herzog von Burgund uns einen reisigen Zug zu Hülfe zu schicken.Auf dem angesetzten Tag zu Lucern soll man sich erklaren, ob man ihnen deshalb schreiben wolle oder -"'cht. it. Gemeine Boten haben angesehen, daß, wenn man in das Feld ziehe, Zedermann bei Leib"ud Gut den Seinigen verbieten soll, Andern über ihre Wagen und Gepäcke zu brechen und ihnen dasübrige, es sei äßige Speise oder Anderes, zu nehmen, „als aber setz zu Murtten beschechen ist".
n. ,l. v, k. >> fehlen in dem Exemplar der Tschudischen Sammlung, lvelchcs übrigens das Datum: „vffCatherine" (25. November) trägt; dagegen findet sich dabei der Entwurf zu einem Bcrpflichtungsacte des Herzogs"on Lothringen über 40,000 Gulden, den Eidgenossen für ihre Hülfe mit ganzer Macht zu Wiedercrobcrung desHerzogthums Lothringen zu zahlen. — Zu ». Vergl. die Note zu «I im Absch. 851. >— Zu r. Das betreffendeSchreiben an den Abt von St. Gallen, 6. ä. „1476, vff Catherine" (25. November), siehe im StiftsarchivSt. Gallen. — Zu It. Am 28. November (Donstag nach Catharine) schreibt Graf Ulrich von Württembergwiederholt an die Eidgenossen: Sie möchten doch zur Freilassung seines Sohnes beitragen, indem sie Mümpelgardneutral sein ließen. (Staatsarchiv Lucern.) Im Luccrner Allgemeinen Abschicdcband U. 133 —133steht auch die Copic eines sehr weitläufigen Schreibens des Grafen Eberhard, des ältern, von Württemberg an HerzogSigmund, cl. st. Urach 147«, 18. Octobcr (Freitag nach Galli).
8S8.
Lucern. 147«, 4. December (vfs saut Barbelwg).
SLtaatKarchi» Lucer»! Luccrner Abschiede. II. 78.
Boten: Zürich. Heinrich Röist, Burgermeister. Bern. Wanner. Luccrn. Peter Ruft, Schult-heiß; Heinrich Hasfurter, Altschultheiß. Uri. Hans Fries, Ammann. Schwyz. Ammann Jacob.
^"terwalden. Rudolf Heinzli von Obwalden; Heinrich Winkelried von Nidwalden. Zug
^aruo. Vogt Kuchli.— „Ztem von Freiburg Willi Techtermann, von Sol-othurn Cunrad Vogt,Schultheiß."
»». Die Stadt St. Gallen klagt, daß die im Thurthal auf ihren Spital und ihre Burger Steuern"ud Reisekosten legen, was wider das alte Herkommen sei. Beschluß: Zürich soll die Parteien freundlichZu vereinigen oder sie in ein Recht zu vertädingcn suchen. I». Hinsichtlich des Zugs nach Lothringenantworten die Orte, wie folgt: Zürich, Lucern und Solothurn: Wenn gemeine Eidgenossen denZug thun wollen, so wollen sie selben auch thun, wie er angesehen ist. Bern und Freiburg: SieHuben böse Nachbarn; auch sei ihnen Warnung gekommen, der Graf von Romont ziehe mit einem"'ertlichen Zug durch Oberburgund auf ihr Land; sie können sich daher von Mannschaft nicht entblößen,d°ch wollen sie, beide Städte zusammen, 1V00 Mann unter zwei Fahnlein zu dem Zuge stellen. Uri""il anhören und heimbringen, mit welcher Macht die Eidgenossen ausziehen wollen; der Bote kann^'h'r zu „och absagen, doch hofft er, wenn gemeine Eidgenossen ziehen, so werden seine Herren ihre^'Wirkung nicht abschlagen. Schwyz, Unterwalden und Glarus haben die Sache mit den bestcnborten abgeschlagen und die Kalte der Jahreszeit als Hindernis angegeben. Es wurde also dem HerrnWilhelm Herker zu Händen des Herzogs von Lothringen mit den besten und glimpflichsten Worten der