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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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629
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November 1476.

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anders darumb sprechen sol, dann die vier Ort, nach ergangnen fachen, als jegklicher Vott wol weiszu sagen". Wenn einer der streitenden Theile weder Güte noch Recht annehmen wollte, so sollen danndie Boten Gewalt haben, den ungehorsamen Theil nach Sage der Bünde zu mahnen.

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Lucern. t47«, IS. November (Mittwoch nach Saut Martistag).

Staatsarchiv «urer»! Rathsbu» V. ZK».

Vor gemeiner Eidgenossen Boten von Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug undGlaruö erscheinen auf diesem Tage Herr Ulrich, Abt des Gotteshauses St. Gallen, einerseits, Ammann,Rath und Gemeinde von Appenzell, andererseits. Letztere verlangen, daß aus dem zwischen beidenParteien durch die sieben genannten Orte erlassenen Rechtsspruch vom Freitag vor Allerheiligen (25. Ok-tober) 1405 der Artikel, daß sie den alten, vor etlichen Zahren zwischen ihnen und dem GotteshauseSt. Gallen ergangenen Spruch gebrochen und deshalb dem Abte als Pön und Kostenersatz 800 rheinischeGulden bezahlen sollen, weggelassen werden solle, indem solches ihrem Land, lind ihren Nachkommen zuschwer sei und leicht zu neuen Streitigkeiten führen könnte. Falle dieser Artikel weg, so wollen sie imUebrigen dem Spruch getreulich nachleben. Der Abt widersetzt sich dieser Streichung, indem wenn einArtikel nicht gehalten werden wolle, dasselbe auch bezüglich der andern zu befürchten sei, ergiebt sich aberauf Zureden der Voten, ihnen und ihren Obern zu Ehren, sofern die sieben Orte sich verpflichten, dieAppenzeller jederzeit zu Haltung der übrigen Artikel zu weisen und anzuhalten und ihm darüber Urkundegaben. Tarauf haben die Boten mit Vollmacht ihrer Obern, um größer»? Kummer und Unruhenzuvorzukommen, beschlossen, daß neue Spruchbriefe gemacht und die Artikel des Bruchs und der Pönwegen daraus weggelassen werden sollen, wogegen die Appenzeller dem Spruch in allen andern Artikelnstets unverbrüchlich nachleben sollen, waS sie auch versprochen haben. Die Boten geben im Namen undmit Vollmacht ihrer Obern unter dem Siegel der luccrnischen Abgeordneten dem Abt die urkundlicheVersicherung, daß, ivofern die Appenzeller oder ihre Nachkommen jemals die übrigen Artikel des Spruchsnicht halten wollten, die sieben Orte sie dazu iveisen und halten werden.

SSV.

Lucern. 147«, TZ. November (Samstag vor wu Kathrimmtag).

Staatsarchiv «urern: Lucerner Abschiede, II. 7K I», Staatsarchiv Zürich - Tschudische Sammlung l. ZZ.

Boten: Zürich. Cunrad Schwend; Felix Keller. Bern. Niclaus von Scharnachthal, Ritter,Schultheiß. Lucern. Peter Rust, Schultheiß; Rudolf Schiffmann; Ludwig Krämer; Ludwig Seiler;Ulrich Feiß. Uri. Hans Fries, Ammann. Schwyz. Ammann Dietrich. Unterwalden. RudolfHeinzli,Ammann. Zug. Ammann Schmid. — „Item von Freiburg der von Berryman (Praroman), vonSolothurn Cunrad Vogt, Schultheiß."