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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Oktober 1476.

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8ST.

147«, im «ctober.

Staatsarchiv Ziirith: Tschudische Sammlung I. Zi,

Abscheid der Vollen so in Franckrich zum Künig gewesen:"

»

Es soll Zedermann heimbringen, was folgt: »».Die gros Zucht vnd Er", welche der Graf vonGenf den Boten angethan und wie er sammt seiner Gemahlin begehrt hat, dieselben mochten beim Königernstlich darauf dringen, daß die Frau von Savoyen in Freiheit gesetzt und wieder zu dem Regimentdes Hauses gelassen werden möchte, was dem Lande zu Frieden, Ruhe und Nutzen gereichen würde.

Der König habe mit seinen Rathen gemeint, er sei nach Laut der Vereinigung und des AbschiedsVon Freiburg den Eidgenossen nicht mehr Kricgsgeld schuldig, als das Betreffnis vom Tag der Mah-nung an so lang sie im Felde gewesen, das sei für vier Monate; so lang haben sie den Krieg handfestgeführt. Dafür habe er ihnen 32,500 Franken zu Lyon auszahlen lassen, wie das die Quittung aus-weist, deren Abschrift jeder Bote besitzt. Dieses Geld, das mit dem Fürwechsel und Allem an rheinischemGold 24,018 rheinische Gulden ausmacht, haben die Voten angenommen bis auf weitere Verfügungihrer Herren und Obern. «. Die Pension betreffend haben der König und seine Rache gemeint, diesesolle erst auf Ostern nächstkünftig verfallen, indem der Brief ihm von den Eidgenossen auch auf dieseZeit überantwortet worden sei. Dagegen haben die Boten gemeint, das Datum des Briefes solle maß-gebend sein. Der König hat hierauf begehrt, man möchte die großen Lasten berücksichtigen, die er anso vielen Orten zu tragen habe, weßhalb ihm unmöglich sei, dieses Geld zur Zeit zu bezahlen; manmöchte deshalb im nächsten Zahre die Bezahlung in Terminen annehmen, nämlich für sieben Vierteljahre.Ende März nächstkünftig soll die erste Zahlung, 000!) Franken, für Neues und Altes geschehen, dannEnde Brachmonat die zweite, Ende September die dritte, Ende Decembcr die vierte und letzte, jedeZahlung der andern gleich. Darnach soll die Pensionszahlung nach Laut und Datum des Briefes alleVierteljahre zu Lyon an einen von den Eidgenossen dazu Beauftragten kostenfrei stattfinden. Die Botenhaben auf diesen Vorschlag von sich aus nicht eingehen können, sondern wollen denselben an ihreHerren bringen. «I. Des Kriegs wegen haben der Admiral und andere königliche Räthe zu wistenverlangt, ob, wenn der burgundische Herzog sich vor Nancy lagerte und der König in eigener PersonUnd mit seiner ganzen Macht gegen ihn ziehen wollte, die Eidgenossen mit etwa 30,000 Mann demKönig helfen wollten, den Herzog von Nancy zu vertreiben und, falls dieser den Angriff nicht erwarteteund die Eidgenossen für sich den Krieg nicht fortzusetzen gedächten, ob sie dann dem König 2025,000Mann in seinem Sold überlassen wollten, um den Herzog zu verfolgen und ihn ganz zu vertreiben.Darauf haben der Eidgenossen Voten geantwortet, die Sache sei wichtig, sie haben keine Gewalt, zuzu-sufien, wollen aber die Sache an ihre Herren bringen; sie zweifeln nicht, die Eidgenossen werden, es seim Frieden oder Krieg, dem König treulich halten, was sie ihm schuldig und wozu sie nach ihrer Verschreibungverbunden seien; sei dem König übrigens viel daran gelegen, so möge er seiner Botschaft, die er indw Eidgenossenschaft zu fertigen gedenke, dießfättigen Befehl geben, v. Der König hat die Herzoginvon Savoyen empfangen und begnadigt und, nachdem er sie in Eid genommen, wider die Krone Frank-