Druckschrift 
2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
Seite
621
Einzelbild herunterladen
 

Oktober 1476.

62t

85t.

Lueern. I47K, 7. FActober (Montag vor Dionys«).

Ttaattarchtv Lucer»! Lucerner Abschiede, li. 7-t d.

Boten: Zürich. Cunrad Schwend. Bern. Bartholomaus Huber. Lucern. Peter Ruft; PeterTammann. Uri. Ammann Arnold. Schwyz. Ammann Jacob. Unterwalden. Ammann Zimmer-mann; Arnold Winkelried. Zug. Frei; Vogt Engelhard. Glarus. Werner Rietler. Freiburg.

Tcchtermann. Solothurn. Cunrad Vogt, Schultheiß.

Man ist einhellig der Meinung, die Roßtäuscher und andere Ansprecher an den Herzog vonMailand sollten ihre Sachen setzt anstehen lassen, bis wir mit dem Herzog von Burgund einigermaßeniUr Ruhe kommen; dann wolle man ihnen behülflich sein, damit sie nicht rechtlos bleiben. I». DerBereinigung wegen mit dem Herzog von Lothringen sind der Eidgenossen Boten einhellig und hat jedesHrtes Botschaft geantwortet, wenn alle Orte die Vereinigung eingehen wollen, so stimmen sie auch bei;"ur die Botschaft von Uri hatte keine Vollmacht, zuzusagen. Man hat daher beschlossen, Lucern solleine Botschaft in Aller Namen nach Uri schicken, um die auf Donstag nach St. Gallentag (17. October)i» versammelnde Gemeinde zu bitten, daß sie sich gemeinen Eidgenossen nichtabziehen", sondern auch inbst Vereinigung gehen möchte; man habe sich dicßfalls ihrer bereits gcmächtigt. «. Des Herzogs vonÖhringen Votschaft istdie obgeschribcn Meinung geantwurt, ouch des Heerzugö vnd der zulauffendenKnechten halb, als jeglicher bott wol weis zu sagen". «I. Zn Betreff eines Friedens mit Burgund habenllch die Boten geeinbart, man wolle daherige Vorschlage anhören, doch so, daß der Tag in offener Feind-schaft gehalten und daß aus dein Frieden Niemand ausgesondert werde. Es ist zu diesem Zwecke ein^ng nach Basel angesetzt worden. Aller Theile Botschaften sollen auf Allerheiligentag zu Nacht (1. No-^Mber) daselbst an der Herberge sein. Herrn Wilhelm Herter und den Voten von Bern und Freiburg'll befohlen, in den Sachen nach ihrem Anbringen zu handeln, v. Auf Sonntag zu Nacht nach Allcr-^lligen (Z. November) sollen Büsselmann von Zürich und des Weiblers Freunde von Unterwalden zu^Ucern an der Herberge sein. Tags darauf wird daselbst der Handel des Todtschlags wegen vorgenommenwerden. Der Panner und Sachen wegen, die in Kasten gefunden worden sind, haben etliche Orte^antwortet, sie wollen hergeben, was sie an solchen hatten, vorausgesetzt, daß die andern dasselbe thaten;andere Orte haben geantwortet, sie haben die ihrigen schon aufgehängt und können dieselben Ehren halb"'cht wieder herunter nehmen und theilen lassen. Diese sollen heimbringen, die Meinung der MehrzahlVoten sei, dciß alle Fahnen und Panner, die in Kasten gefunden worden, getheilt werden sollen,dieselben seien aufgehängt oder nicht, oder wenigstens sollten die Orte, welche die ihrigen nicht heraus-geben wollen, eine Summe Geldes dafür geben, welche man unter die, die keine solche Fahnen erhaltenaben, vertheilen könnte, ßx. Der Büchsen wegen, die zu Grandson und Murten erbeutet worden sind und^en ein Ort mehr als das andere erhalten hat, soll man heimbringen, wie man dieselben theilen odera»schlagen wolle, ob nach den Leuten oder nach den Orten. Zn Betreff der eisernen Büchse, welcheAdrian von Bubenberg anspricht, und des Fuhrlohns für den Transport der Büchsen von Multen»ach Bern, welchen Bern verlangt, soll der Entscheid erst dann folgen, wenn die Sache bezüglich der