6(14 Juli und August 1476.
Aus diese Artikel ist durch die Savoyer nach vieler Arbeit der Vermittler folgende Antwort gegebe»worden: I. Die Genfer Huben kein Geld, sie vermögen die Forderung nicht abzutragen, zumal ^che« die Stadt verlassen hatten; in Terminen aber würden sie, meint man, bezahlen. 2. Bezug
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der Waadt hatten die savoyischen Boten keine Vollmacht, konnten daher nicht viel antworten.
Zölle halb verheißen sie alle Billigkeit und möglichste Befreiung der Straßen. 4. Der Gras vonhabe wider den Willen deS Bischofs von Genf gegen die Deutschen Einfülle gcthan, waö den eleid sei; waS erseht werden könne, das lassen sie geschehen. 5. Zn Betreff der Schuld der 6^Freiburg sei cS unmöglich, die Hauptsumme zu bezahlen; verfallene Zinse dagegen sollen bezahlt »»^Zukunft auch die Zinse ohne FrciburgS Schaden entrichtet werden. 6. Des Königs und de»Stande wegen haben die Boten keine Vollmacht; da jener übrigens zur Zeit das Regiment ^Savoycn habe, so wollen sie dcßhalb zu ihm schicken; auch die Eidgenossen möchten dasselbe lb»»'dann vom König geordnet werde, das lassen sie geschehen. 7. Die Gefangenen seien nichtihren Händen, sondern abgeführt; sie wollen übrigens gern für deren Befreiung ihr Möglichst^8. Gegen die von Wallis wollen sie nach Inhalt der Bünde auf Bern und Freiburq zu Recht koAlles mit mehr Worten. — Darauf haben die Vermittler das HauS Savoven und dessen kleine -gemeinen Eidgenossen empfohlen, k. Jedermann soll heimbringen den Abschied deS frommen ^von Lothringen, wozu er durch den Einfall deS Herzogs von Burgund gedrängt ist, und ft>»^ ^ ^gemeine Eidgenossen möchten ihn für empfohlen halten und ihn mit „hilflichcn Ougen" ansehen; "sich dessen von ihnen gctrösten und das mit Leib und Gut ewig um sie verdienen. I. Herr ^Hertcr hat im Namen deS Pfalzqrafen angebracht, man möchte diesen und die Kurfürsten von 2 ^und Trier in die Vereinigung aufnehmen. Antwort: Die beiden Kurfürsten seien zu weit entfernt' ^den Pfalzgrafen betreffe, der den andern Fürsten und Städten der Vereinigung wobl gelegt» ' ^mögen diese ihm Tag sehen und sein Anbringen anhören. Bedürfen sie dann der Eidgenosse» ^soll an diesen „nütz crwindcn". Uebcr eine gemeinsame Verbindung mit ihm zu verhandeln, ^ syden Obrigkeiten vor. („Was vor deshalb in ein gemein ist von minen Herren den Evdg»osse»'dann daruff vtz handlcn, last man ouch geschehen.") Bezüglich der Anordnung einesHeerzugS ist man der Meinung: Da der Herzog von Burgund in der Nähe liege und sichso möchte eö gut sein, eine Diversion zu machen („ihn abstatt zu richten"). Darüber soll »»'» ^anzusehenden Tag zu Lucern Antwort geben, ii. „Item als mit den von Friburg geredt ist, ^halb ab den Toren zethund, angcscchen die Safoyschm mißKendel, weiß Jederman wol zu erM"' ^sq darin begert haben, nämlich ein Ort der Epdqnosschast zu sind, nit mit teilsame der I»»b, ? ^daS nit pn möcht, in Verschribung mit In ze komcn, wie sy dann das vil witer geredt h»de»-Inen daruf geantwurtt, ist allen Boten wol zc wissen." «»» DaS Begehren derer von Biet' ^Dingen der Pension und Summe Gelds wegen gnadig bedacht zu werden, soll Zedermann >»^ ^ hjelung an seine Obern bringen in Ansehung der alten Treue und Liebe, welche die von B>et ^Eidgenossen in allen Kriegen und besonders jetzt bewiesen haben, auch ihrer „aken Nachbars^I». Ferner soll Jedermann heimbringen, daß allenthalben verboten werde, die von Morton' »"^ ' ^fmont weiter zu schädigen, da Bern sie im Namen gemeiner Bundgrnvssen gesichert bat »nd zu
hält, daß sie geschützt bleiben, auö Ursachen, die jeder Bote weiß. «z. Ruf des beiligcn KreuzesNacht (14. September) soll Jedermann zu Lucern sein, um über alle obgeschriebenen Sache» A"