Juli und August 1476.
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an den König gelungen lassen inöge. «I. Man hat mit dem Admiral geredet der 20,000 Franken Penstonwegen. Er erbietet sich, dasiir zu sorgen, daß selbe ausgerichtet werde; auch bemerkt er, der König habezu Lyon einen eigenen Zahler zu Ausrichtung der Pension bestellt. Auch hat man die 80,000 Guldengefordert, weil der König in diesem Kriege still gesessen ist. Darauf hat seine Gesandtschaft erklärt, derKönig werde getreulich halten, waS ihm seine Verschreibung auferlege. F'. Man ist der Meinung, eSwurde für die Eidgenossen vortheilhaft sein, um dieses und Anderes eine Botschaft zum König zu senden.ßk> Auf daö „mit etwas fürworten" gestellte Begehren der Burgundischen um einen freundlichen Tag'st „durch sundrig Personen" geantwortet: „ES Hab nit gestallt, in gelungen nach Zr burgunschen art zutagen zekomen, noch den Kling oder lothringschen Herzog vßzusctzcn, dann söllichS nit gelitten magWerden." Ii. Die französische Botschaft bringt ferner an, der König habe Savoyen zu Händen deSlungcn Herzogs, seines Vetters, gezogen und zn Regiercrn in Piemont den Herrn Philipp und imdiesseitigen Savoyen den Bischof von Genf eingesetzt; er hoffe, dieselben werden sich gegen die EidgenossenWohl verhalten: „DaS hat man lassen geschehen vnd nit vil daruff geantwurtt." Weiter hat diefranzösische Botschaft angebracht, der Bischof von Tournay sei im Namen und auf Befehl deS Herzogsvon Burgund beim König gewesen, um den Herzog als deS Königs armen Freund diesem demüthig zuempfehlen, mit dem Anerbieten, alle seine Lehen vom König zu empfangen. Darauf habe ihm der Königgeschrieben, er habe ihn schon oft betrogen, das möchte auch jetzt vielleicht wieder geschehen, darum könne°r von solchem Anbringen nicht viel halten. Darauf sei der Herr von SonS im Auftrag deS Herzogszum König gekommen, um daS gleiche Begehren zn wiederholen. Der Herzog habe weiter erklärt, erstu „content", seine Tochter dem Sohne deS Königs zu geben und selbe ihm sofort zuzuschicken; dabeihabe er aber deS Königs Hülfe gegen gemeine Eidgenossen verlangt. DaS sei ihm abgeschlagen worden.Der Admiral hat hierauf im Namen deS Königs an die Eidgenossen daS Begehren gestellt, daß sieebenfalls ohne des Königs Wissen keine Richtung mit dein Herzog von Burgund eingehen möchten; derKönig verspreche auch in allen Treuen, dasselbe ohne sie nicht zu thun. Endlich hat er auch den Handel^S Königs gegen den Papst und den Herzog von Mailand eröffnet, wie jeder Bote zu sagen weiß.
„Die Houptsach, dorumb der tag gen Friburg gesalzt ist, der Safoyer halb, ist vf ctlich Punctenlstseht worden, als die bercdnuß der Artikellcn halb, so ein iegklichcr bott hatt, luter zöigt." I. DaSGeld von Genf, die 24,0<)<1 Schilt, oder die Burgen dafür zu haben. 2. Die Landschaft Waadt, welchefrüher deS Grafen von Romont gewesen, soll den Eidgenossen bleiben, mit AuSnabme von Murtcn,Grandcourt, Cudresin und Zubehörde, welche in der Hand derjenigen, die diese Herrschaften jetzt besitzen,bleiben sollen. Der Pfandschilling auf der Waadt, 50,000 Gulden, soll alljährlich mit 10,000 Gulden ab-bezahlt und darum Sicherheit mit Hauptschuldnern, Bürgen, Mitgültcn und Unterpfändern gegeben werden,t. Die alten Zölle sollen nicht erhöht werden. Jedermann soll sicher wandeln, kein Theil deS andern Feinde^usen, Hofen oder sonst enthalten. 4. Verbrieste und andere Schulden, liegende und andere 'Güter,Haus, Hof und Anderes, waS den Deutschen genommen worden ist, soll ersetzt werden. 5. Der StadtBiburg sollen die 25,000 Gulden nach ihrer frühern Verschreibung nebst dem ZinS abgetragen und es sollh'efür Sicherheit gegeben werden. 6. Der König soll diese Dinge bestätigen. Ebenso sollen auch die dreiStände von Savoyen sich lim alles nach Nothdurft verschreiben. 7. HanS Parri und andere gefangene Frei-^'arger sollen freigelassen werden. 8. Die Walliser sollen deS UrtheilS halb, womit sie von den Savoyern
100,000 Gulden verfällt sind, unbekümmert und im Besitz der eingenommenen Lande gelassen werden.