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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Juli 1476.

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Mailand geschrieben, er möchte ihnen Abtrag ihres Schadens thun oder ihnen zu Recht stehen nachSage der Capitel. »i. Nach Cöln wird geschrieben, sie sollen sorgen, daß dem Jsenlin von St. Gallendas Seine wieder erstattet werde, oder sie sollen die Sache vor ihren Rath nehmen und ihm Geleit geben.3m Nichtentsprechensfalle müsse und wolle man ihm gestatten, das Seinige auf anderm Wege zusuchen, i». Straßburg wird ersucht, den Heinrich Bcrger anzuhalten, daß er den Anlaß gegen ZörgBeck besiegle, dem Rechte zu Basel nachkomme und die Inhibition abthue. Geschehe dieses nicht, sokönne man die von Appenzell nicht abhalten, demselben zu dem Seinigen zu verhelfen. «». Die Boten,welche nach Freiburg kommen, sollen mit Bern ernstlich reden, daß eS seine Angehörigen, welche mitAndern zu Lausanne und anderswo Kelche und andere Kirchenzicrdcn verunehret und weggenommenhaben, ausmittle und bestraft. >». Dieselben Voten sollen auch mit den Herren von Bern reden, daß sieBriefe, welche vom König von Frankreich an gemeine Eidgenossen kommen, versiegelt an gemeine Eidgenossen bringen und ohne Atter Wissen und Willen keine Antwort an den König geben, auch daß sie,wenn Schreiben an den König abgehen, nicht Bern allein, sondern die acht Orte nach ihrer Ordnungdarin vermelden sollen. «I. Der Antrag eines freundlichen Verständnisses mit gemeiner Eidgenossenschaft, welchen der Graf von Leiningen aus Auftrag des Herzogs von Lothringen auf diesem Tag zuLucern am Samstag vor Alex« an gemeiner Eidgenossen Boten gethan hat, begreift folgende vier Punkte:

1. Jedes Theiles Angehörige sollen durch des andern Theilcs Land frei und sicher an Leib und Gut wandeln.

2. Kein Theil soll gegen den andern kriegen, noch einem Dritten Durchzug oder Vorschub gewahren, um demandern Schaden zufügen zu lasse«. 3. Wenn der Herzog von Lothringen für seine Kriege Söldner begehrenwürde, so sollen wir ihm solche in seinen Kosten und in seinem Sold zugehen lassen. 4. Kein Theil sott mitdem Herzog von Burgund irgend eine Richtung machen, ohne den andern wie sich selbst darin zu begreifen.i>. Der Beute wegen ist gerathschlagt, daß man eine gemeine Beute machen wolle aus Allem, was in demZug erobert worden, es sei im Streit zu Murten, zu Milden, zu Lausanne, zu Romont oder an andernOrten. Diesen Rathschlag sott man heimbringen und auf dem Tag zu Freiburg darüber völlig Antwortgeben; auch soll man daselbst entscheiden, wie man sich bezüglich der Verwundeten und bezüglich desGuts, das Jedermann verloren hat, halten und was man dafür geben wolle. 8. Hans Lanz hat an-gebracht, es werde ihm zugeredet, er und Andere haben Mörspurg verbrennen lassen wollen. Er erbietesich, um solche Zureden vor einen» Rathe zu Lucern, wo er Bürger sei, Recht zu stehen. Darauf sollJedermann mit den Seinen rede»», daß der Lanz als Burger zu Lucern und in der Eidgenossen Schirmunbekümmert gelassen »verde. <. Herr Jost von Silinon, Bischof von Grenoble, hat als bevollmächtigterBote des Königs von Frankreich in dessen Namen angebracht,dz der küng von hertzen fro, dz es vnszu Murtten so »vol gangen, vnd er sig sin lebetag nie so fro gesin". Er habe sich erboten, die Freundschaft, die er mit den Eidgenossen habe, zu mehren »nid alles zu thun, was diesen lieb sei; insbesonderewolle er daran arbeiten, daß »vir mit dem Hause Savoycn einig »verde»»,da mit dz zivüschen sine»»gnaden vnd den eidgnossen zu Safoy dhein rigel gemacht, noch sin mag". Als man darauf mit ihn»(den, französischen Boten) geredet und eine Antwort begehrt hat der 80,000 Gulden wegen, welche wirvom König schriftlich verlangt haben, hat er geantwortet, es sei ihn» bezüglich dieser Sache nichts be^fohlen; aber nach de»»», »vas der König und er mit einander darüber geredet, zweifle er nicht, die Eid-genossen »verde»», »venu sie eine Botschaft zum König schicke», auch diesfalls gute Antwort und mehr,ols sie begehrt, erhalten; denn der König sei Willens, die Freundschaft zu »»»ehren, nicht zu mindern.