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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Zuni 1476.

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5. In diesem Waffenstillstände wollen die Vereinigten das Land Waadt nicht inbegriffen wissen, sondernsie wollen, daß dasselbe in ihren Händen bleibe. 6. Dagegen sollen die Walliser, wenn sie wollen, in-begriffen sein, und da von ihrer Seite Niemand bei dieser Verhandlung zugegen ist, so sollen Bern undFreiburg ihnen selbe verkünden und sie auffordern, bis den 16. Juli ihre Erklärung zu geben, ob siein dem Waffenstillstände begriffen sein wollen oder nicht. Ihre Erklärung soll durch den Grafen vonGreyerz an die Herrschaft Savoycn gelangen. 7. Die Boten, die dann von Savoyen auf den Tag zuFreiburg kommen werden, sollen sicher sein für die Herreise, den Aufenthalt und die Heimreise.

Nach Schilling, Burgundcrkricg S. 346, wurde der Waffenstillstand zn Lausanne am 28. »nd 29. Junigeschlossendurch Begehren des Klings von Frankcnrich". Vergleiche <1o ttinKin», Vvxöolio» üos amlzagsaüourzUilonais II. 363, 364 Annl. 1, 338 Anni. 3.

«AK.

Nor«. R47«, (vor dem 12.) Juli.

Staatsarchiv Zürich! Tschudische Sammlung I. 27.

». Bezüglich des Anbringens deö Herzogs von Lothringen sott man auf dem Tag, welcher aufFreitag, den zwölften Tag Juli, nächsthin angesetzt ist, völlig antworten; der Herzog will seine Botschaftauch allda haben. I».Item nach dem der vermelt fürst sin lib vnd gut so gar trüwlich zu minenHerren den Zugewanten vnd Eydgnossen gesetzt vnd sich so gar erlich vnd ritterlich gehalten vnd dabyso gar güttlichen begert hat, Im ettwas büchsen zu schenken, sol mengklich heimbringen, dz vff dem tagzu Lutzern sölichs Im zugesagt werd, angesechen, dz etlich derselben sin vnd durch den burgunschcnHertzogen Im angcwunnen sind. Desglich minem Herrn von Straßburg, Basel vnd andern." <. Ebensoweiß Jedermann zu sagen, was der Propst von Münster geschrieben hat, und dabei kennt man den Abschied,der mit den Savoyern zu Lausanne geschehen und worin man Tag angesetzt hat nach Freiburg auf St. Ja-cobstag (25. Juli). Diesen Tag sott Zedermann mit Vollmacht beschicken; auf dem Tag zu Lucern sollman zu Rath werden, was man daselbst thun wolle. «I. Der Botschaft wegen, die man zum Königvon Frankreich schicken will, soll man auf diesem Tage auch endliche Antwort geben und daran sein, daßdieselbe abgefertigt werde, angesehen die große Nothdurft und was gemeinen Eidgenossen daran gelegenist. «. Lucern und andere Orte sollen diese Meinung an Glarus und Untcrwalden schreiben, damitauch diese den ^ Tag besuchen. Auf dem Tag zu Lucern soll man sich unterreden, wann die Rechnungzu Baden zu halten sei. 15. Meine Herren von Bern wollen alle eroberten Büchsen nach Bern führenlassen und, wenn man den Tag zu Freiburg besucht, dieselben gebührlich theilcn lassen. I». Man sollauch heimbringen, daß der burgundischc Herzog jetzt zu Salins ist und sich abermals rüstet, heraus-zuziehen; Etliche sagen, er beabsichtige vor Mümpelgard zu ziehen.