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Zum 1476.
Zu Ucbcr einen am 14. Zum zu Luccrn gehaltenen Tag findet sich nichts. Am 14. Zum (Freitag »achOoli>ori» Christi) schreibt Zttrich an Luccrn, es sei nicht wahr, daß, wie gesagt worden, Zttrich deS Brandfcha^von Genf wegen unwillig sei und des,halb seinen Zuzug »ach Mnrtcn mindern wolle. (Staatsarchiv Luccr»,Acten: Bnrgundcrkricg.) — Noch am 17. Zum (Montag »ach Corporis Christi) mahnt Bern die „Eidgenosse» »'Feld", eiligst gegen Murtcn zu ziehen. (Ebenda.)— Am IN.(Mittwoch nach Corporis Christi) schreibt Luccrn a»die Seinen im Feld, Zttrich berichte, es könne mit seiner Macht und denen aus den Acmtcrn, denen von St. (wallen,Appenzell u. s. w., zusammen mehr denn 4l)l)N Mann, erst aus heute ausziehen, werde aber Tag und Nacht eile»,um dein, Heer der Eidgenossen einzutreffen; die Luccrncr Hanptlcutc möchten daher fttr Verschiebung deS Angnmbis nach dem Eintreffen der Zürcher :c. stimmen, zumal nach dem (cbcnsalls vorliegenden) Berichte Ludwig ^(deS luccrnischcn Boten zu Bern) Mnrtcn sich wohl halte und die Verbindung mit dem Platze offen sei. (Ebenda)22. Juni (Samstag zn stacht vor St. Johann Baptist) 7 Uhr Abends, Bericht der luccrnischcn Hanptlcutc, Hill cund Hundert an den Rath zu Lnccrn über die am gleichen Tage stattgcsnndcnc Schlacht bei Mnrtcn. (Ebenda.) ^24. Juni (St. Johann Baptist) 4 Uhr Nachmittags -. Weiterer Bericht derselben an denselben über die Schlaf'Versolgnng dcö Feinde«, den Bcsund dcö Lagers ». s. w. (Ebenda.)
Lnusanne. I 474», t»> (wahrscheinlich 2»<. »nd 2N. ^u»i).
Staa»»ar<viv itttrtev: Tschuttsche Sammlung I. ZK.
Ter Späne, Irrungen und Mißhelligkeitcn wegen, welche zwischen dem Herzog von Savovcn, ^Hause Savoyen, dem Bischof von (Yens, der Stadt und dem Lande Genf eineothcils, und „dender Pünden vnd vcreynungcn, der Berner vnd andern Stetten", anderntheilS, obwalten, weswegen ak ^Kriege und andere Uebel auferstanden sind, ist auf diesem Tage zu Vermeidung größer», SchadensBlutvergießens durch Vermittlung, Rath und Bemühung deS hochgcborncn Fürsten, deS HerzogsLothringen, Markgrafen und Grafen zu Vaudemont und Harecourt, Herrn Wilhelm Herkers,Hauptmanns und Raths deS Herzogs von Oesterreich, des Grafen von Leiningen, deS Herrn von 'Johann Wissen, LandvogtS in deutschen Landen, und anderer Rath? deö Herzogs von Lotkr'"^"'schlössen und abgeredet worden, was folgt: l. ES soll zu Freiburg ein Tag gehalten werden aus ^Jacobs- und Samt ChristophorStag (25. Juli) nächsthin zwischen dem Herzog von Savoyen, dcmSavoyen, dem Bischof von Genf und den genannten Eidgenossen; beide Thcile sollen ihreVollmacht zu Hinlequng ihrer Streitigkeiten dahin senden. Inzwischen soll zwischen beidenein redlicher, geschworncr Waffenstillstand bestehen. 2. Während dieses Wassenstillstands mögen d>c ^thancn des Herzogthums Savoyen und der Herrschaft Genf mit ihrem Leibe und mit ihrer Kaufmanns""''sicher im Gebiete der Eidgenossen wandeln und gleichermaßen die Eldgcnosscn in, Gebiete vonund Genf. Alle Schulden, welche der Herr von Savoyen und seine Untcrthanen denen vs» ^ 'Freiburg und andern Eidgenossen schuldig sind, sollen bis zu dem vorgcmcldeten Tag ohne Jcmau ^Schaden in ihrem gegenwärtigen Stande verbleiben. 4. Wenn während dieser Zeit Jemand der FM'Städte oder Zugewandten der Vereinigung sein Volk in Form einer Botschaft oder sonst zu"'von Frankreich schicken wollte, so haben die vorgenannten Boten von Savoyen die Verpflichtung a»>genommen, daß dieselben sicher und wohl hin und zurück durch das Land Savoyen begleitet werden )S>