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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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588 April I47L.

worden sind, waö über sie mit Arztlöhnen und andern Kosten ergangen ist, sowie wegen verlorner Habe, wegenTrompetern, gemeinen Dirnen und andern Anforderungen soll Jedermann die Sache heimbringen ">'dschriftliche Verzeichnisse aller Anforderungen eingeben. I. Man soll auch bcrathen, ob man Dirnen, Karree,Knechte und solches Volk in die Beute lassen «volle oder nicht. «». lieber alles Vorgeschriebene lolle» k»Boten auf den Tag zu Lucern Vollmacht erhalten, nach Gutdünken zu handeln, i». Zn Betreff der groß"'Büchse, die noch ungetheilt vorhanden und zu 8 Gulden per Centner angeschlagen ist, will man bis a»fk>"Tag erwarten, ob sie Jemand kaufen wolle. Wenn Niemand sie kaufen will, so soll man sie zu gemeu'^Eidgenossen Händen nach Baden legen. «». Da der Graf von Valendiü viel Beutegut von Freilchaan"und Andern aufgehoben haben soll, erhalten die von Bern Austrag, sich darnach zn erkundige» und l»sorgen, das? alleS in die Beute komme. >». Burkard Roggwiler von Langenthal hat zu Luccrn geredet,sein Knecht habe denen von Bern 70«) Gulden in die Beute gegeben. Die von Bern wollen ibu darumzu Worten stosscn". oz. Alles Gut, Vieh zc., das im Gefecht und im Zug hin und her erobert wo>d'»,soll in die gemeine Beute kommen. >. 2n Betreff der Panncr und Fahnen, die in Kasten gesund"'worden sind, soll man auch antworten, was man mir denen anfangen, ob man sie Geilen wolle odernicht, n. Etliche meinen, weil doch der Krieg gegen Burgund ein Reichskricg sei, soll man densttldten um einen Reisigenzug und einige Handbüchsenschüken schreiben, damit man dein HerzogBurgund als einem Reichofeind desto besser Widerstand tbun möge. 2n diesem Sinne wurde dann u»den Reichsstädten geschrieben, t. Freiburg, Solothurn und Biel begehren von den 700 Gulden, die i"Bern liegen, auch ihren Theil, in Betrachtung, daß sie auch mit dem König,n Vereinigung und lewc'l"'mit nnS gezogen seien. Man hat abermals sich gecinbart, ihnen nichts zu geben und das Geld u»'"'die sieben Orte zu thcilen; doch will man ihr Begehren heimbringen, i». Freitag nach Cantatc (l7. ^ist des Lanzen Rcchttag; man hat ihm Geleit gegeben bis wieder an seine Gewahrsam?. DenenSchwyz, Zug, GlaruS und Nidwaldcn soll man verkünden, daS Geleit zu hallen und die Ihrigcn,die Sache von LiebenfelS berührt, auf den Tag zu fertigen. H. Da einige Edle und Unedle nnBurger zu Wyl und St. Gallen sind und dcßhalb nicht mit den Eidgenossen zu reisen meinen, ^beschlossen, man wolle Niemanden in seine Rechte greifen, weder dem Abt von St. Gallen und derWyl, noch der Stadt St. Gallen; aber alle, die im Thurgau sitzen und der Eidgenossen Schirm gcn>cp"''sollen auch mit gemeinen Eidgenossen reisen. Gabriel, der mailandische Bote, hat im Naw"' ^Herzogs angebracht: Eo sei diesem leid, daß der Burgunder m Savoyen liege und die Herzogin >b'"geHolsen habe; er möchte nnS rathen, daS Augstthal und die Gegend da herum einzunehmen; ^uns dazu heimlich helfen könne, daS werde er gerne thun.Hat man sincn gnaden schriftlich ged>"'^Im daby die gcdat vor Granson verkündet vnd zeerkenncn geben, dz wir von gnadcn GotteS lüt 4"'^Hand, den krieg ze füren. Diewil sich aber sin gnad so gutwillig erbütet, dz er vnS dann zu H>'^ ^Krieg ctiva mit einer summ geltes zu Hilff stände, vnd die werk den guten worten nachgangentwollen wir verdienen." Wegen der That des Hans Thüring von Frirdingcn und seinesZörg von Riffen gegen die von Schaffhausen und Ncutirch soll man dem von Frirdingcn sch"'^"'daß er sich solcher Bübereien und seines Knechts müßige und die Reichöstraße frei und ruhig lasse', d"'"aus die Lange würden wir sein Verhalten nicht dulden, sondern selbst sorgen müssen, daß diestraßcn fre, und Biederlcutc dem Muthwillen nicht ausgesetzt bleiben, z. DeS llnwillenS halb zwM"denen von Zug und denen im äußern Amte daselbst, deSVenlvS wegen, das die Aeußern wider