Druckschrift 
2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
Seite
587
Einzelbild herunterladen
 

April 1476.

587

Herren, dieses zu halten schwören. Denen von Livinen und dein Spital auf dem St. Gotthard läßtman auch statt der erlaubten 4 Ledinen deren 8, nämlich für Livinen 7 und für den Spital 1, wöchentlichüber den Berg gehen. Alles das soll aber nur bis St. Verenentag (l. September) dauern und von da abdie alte Ordnung wieder in Kraft treten. Zm Oberland, wo man nicht immer zu Markt kommen kann,mag Einer dem Andern für seinen Hausgebrauch wohl Korn verkaufen. «. Da der Lanz abermalsgeschrieben hat, man möchte ihn in den Besitz seines Schlosses LiebenfelS wieder einsetzen, so soll manheimbringen, ob man ihm Geleit geben und gütlich Tag leisten wolle. Veiahendcn Falls sollen die Orte,die bei der Sache unbetheiligt sind, den Tag ansetzen, t. Auf diesen Tag hat der Bischof Walther vonSitten den Eidgenossen geschrieben, daß die Seinigen im Lande Entremont und BagneS die Feinde mitritterlicher Hand angegriffen und den Herrn vonSchaland" nebst etwa 1000 Lombarden und Vene-digern, die dem Herzog von Burgund wider uns zuziehen wollten, erschlagen, dabei großes Gut gewonnenund die Feinde in die Flucht geschlagen haben; aber auch von den Wallisern seien 30 Männer um-gekommen, die von denen, welche an Wallis geschworen hatten, schändlich verrathen und ermordet wordenseien. Da die von Bern abermals Erklärung verlangen, ob wir, falls sie in Murten belagertwürden, sie entsetzen wollen oder nicht, und dazu den Vorschlag machen, dem Herzog von Burgund,bevor er seine Rüstungen vollendet habe und unter dem Eindruck der Niederlage im Wallis, entgegen-zuziehen, so sott Zedermann beide Punkte heimbringen und auf nachgemeldeten Tag zu Lucern antworten.Doch hat man Bern zugesagt, daß wir alle die geschwornen Bünde an ihm halten und, sobald wir mitunserer Macht gerüstet seien, ihm zuziehen wollen, wie man ia schon auf letztem Tag zu Lncern zugesagthabe, man werde die Berner nicht verlassen, sondern Leib und Gut zu ihnen setze». Den neuen Vorschlag,dem Herzog, bevor er ganz gerüstet sei, entgegenzugehen, wollen die Boten ihren Obern empfehlen.I». Der zwei Emmenthalcr wegen, welche die silberne Flasche zn Constanz um 53 Gulden verkauft haben,wie der Landvogt berichtet, soll Bern Erkundigung einziehen, l. Zn Betreff der Beute von Grandsonist ein anderer Tag nach Lucern angesetzt auf Dienstag zu Nacht nach dem Sonntag Cantatc (14. Mai).Dahin soll Jedermann, waS er an baarem Geld gefunden oder erlöset hat, ferner Gold, Silber,Kleinodien und Edelsteine bringen, damit man dasselbe besehe und sich verständige, wie man alles thcilenoder wie man sich damit halten wolle. Auch soll Zedermann daS Verzeichniß und die Anzahl der Söldner,die er in dem Gefecht zu Grandson gehabt und die auf die Beute Anspruch haben, eingeben, nicht mehrund nicht minder, olme Gefährde; desgleichen soll fcdeS Ort seine Beutemeister und seine bevollmächtigtenBoten da baben, damit über GotteSgaben und Arztlöhnc Verwundeter sofort eine Abrechnung gemachtwerden könne. Man soll auch von Straßburg, Basel, Bern und Zürich je einenabcntürer" oderGoldschmied schicken, um Edelsteine, Kleinodien und Kostbarkeiten zu schätzen, und zu rathen, wie mansolche am nützlichsten verwerthen könne. Wenn auch Zemand Leute hätte, die (für Ablieferung derBeute) noch nicht beeidigt wären, so soll man dieselben in der Zwischenzeit schwören lassen. WennZemand etwas auS der Beute gekauft hat und seinen Verkäufer zu zeigen weiß, so soll er von diesemsein Geld wieder fordern, daS erkaufte Gut aber in die Beute legen. Wer seinen Verkäufer nicht zunennen weiß, aber schwört, daß er etwaS ohne Gefährde gekauft habe, dem sollen die Bcutemeister seinmiöqelegteS Geld wieder geben, sofern sie bei der Einlösung des Stücks für die Eidgenosten Vmtheilsehen. Dagegen haben die Beutcmeistcr Vollmacht, mit argwöhnigen Leuten nach Gutdünken zu verfahren,bamit alles aufrecht und unparteiisch zugehe. 1^. Der Leute wegen, die in dem Gefechte veuvundet