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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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December 1475.

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im Jahr 1477 bezahlen und dafür bei seinem Eide innert Monatsfrist trösten, ls. Dem Leutpriestervon Lucern sollen in Betreff des Anstandet, den er mit dem Bischof von Strafburg hat, unsere Eid-genossen von Lucern mit Empfehlungsbriefen und Anderm behülflich fein, damit ihm daselbst zukomme,was billig ist. Auch soll man auf dem Tag zu Zürich mit des Bischofs Boten reden, daß sie sich beimBischof verwenden, damit er dem Leutpriester um der Eidgenossen willen ausrichte, was ikm nach Lautseiner Gewahrsame gebührt, zx. Bezüglich der Commission, die in der Ehefache zwischen MargarethaZelger und Ulrich Ammann von Rom heraus auf den Abt von Trub und den Propst von Solothurngekommen ist, hat man mit beiden Parteien geredet, daß sie gemäß dem Abschied, den sie beiderseits zuhalten geschworen haben, sofort die Bulle den beiden Richtern übermachen und erwarten, was ihnenda begegnen wird. Den Richtern hat man geschrieben, daß man dieses den Parteien gesagt und sie gebetenhabe, die Sache zu befördern. I». Der Streitigkeiten wegen zwischen dem Vogt im Waggenthal undden Leuten daselbst soll man heimbringen und bcrathen, wie man es fortan mit der Bestellung derHauptlcute halten wolle, wer den ersten geben soll, die Eidgenossen oder die Aemter, oder ob die Aemterfortan den Hauptmann bestellen und ein Vogt nicht mehr ihr Hauptmann sein soll. Darüber soll manauf dem Tag zu Baden Antwort geben, ebenso wer die Kosten bezahlen soll, die jetzt auf dem Zug nachSavoyen mit dem Vogt Hans Waldmann aufgelaufen sind. i. Heinzmann von Kunried, Großweibel zuBern und Bote auf diesem Tag, hat jedem der Hauptleute der Eidgenossen derer von Genf wegen40 Schilt, minder I Ducaten, undeins ortz eins guldens minder, so den knechten ze trinkgelt wordenist-', übergeben. It. Dem armen Manne, den der junge Schnelbog verwundet hat, haben der Eid-genossen Boten einen Bettelbrief gegeben, da er nach St. Jacob gehen will. I. Da Einer von Vill-mergcn auf einen Andern von Villmcrgen an freier Straße hinter einem Baume gewartet und denselbenverwundet hat, so soll der Vogt Waldmann beide vor der Eidgenossen Boten weisen, um da das Urthcilzu erwarten. «». Ulrich Schniders und des Mosers Sache will man, da der letztere den Eidgenossenmit Leib und Gut verfallen ist und dem Schnider die Kosten abtragen soll, von Neuem untersuchenund einstweilen dem Schnider die Kosten abschlagen, ii. Des Widerkehr und des Haffncr wegen istdem Vogt Waldmann aufgetragen, nach dem heiligen Tag einen Landtag zu halten; inzwischen sollen dieParteien gegen einander in Frieden gestellt werden. «». Vogt Waldmann soll dem Müller und demSchuhmacher von Bremgarten ihres Mißhandcls wegen Tag geben und richten, wie er wohl weiß.I». Der Vogt von Engelberg soll nach Merlischachcn fahren und sich erkundigen, wie um die Rebendaselbst steht, da die Rcbleute des Hagelschlags wegen Nachlaß verlangen. WaS er findet und auch alleGewahrsame, Briefe w., welche die Reben berühren, soll er auf nächstem Tag zu Luccrn den Voten zuweiterer Erdauerung vorlegen. «>. Heimbringen, was Heinrich Schmid von Untcrwaldcn der Gesellenwegen auf des Lanzen Schloß zu Licbenfels und der Rechtbote zu Uri wegen angebracht hat. i. VogtWaldmann klagt über Einige im Oberland, die ihm schuldig seien, ihn aber nicht bezahlen und wederBrief noch Siegel an ihm halten wollen. Deßhalb soll man an Graf Eberharden von Sonnenberg undan den Vogt im Oberland schreiben, daß sie ihm Bezahlung schassen. <>». Da die von Frauenfcld gegenüber denen von Stein wider ihr vor Gericht gegebenes Versprechen, bei dem Spruch zu bleiben, an denKaiser appellirt haben, so hat man dem Vogt Blum aufgetragen, mit denen von Frauenfeld zu reden,daß sie von der Appellation abstehen,damit solich gewonheit nit in der Eitgnosschaft in vbung komm".I. Der Kirchherr von Stallikon, dem man die Pfründe zu Mellingen vorerst geliehen hatte, der aber