Zuli 1475.
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Gerichten ruhig bleiben lassen oder ihre allfälligen Ansprüche mit Recht geltend machen; wir seien pflichtig,die Herren von Zurzach zu schirmen, r. Auf diesem Tage sind gewesen der Dechant von Constanz undHerr Ludwig von Helmstatt im Namen des Erwählten und des Capitels von Constanz, haben da ihreVerantwortung gethan, wie jeder Bote weiß, und zuletzt begehrt, man möchte aus allen Orten Botenzu ihnen auf die Pfalz und auch auf den Tag zu Schaffhauscn schicken, um ihnen Beistand zu thun und zuhören, wie sie nicht anders handeln, als des Bisthums Nutzen und Ehre es erheischen. Die von Schwyzhaben erklärt, wenn der Herzog von Oesterreich die Sache des von Freibcrg nicht verlassen wolle, sowerden sie ihm weder Hülfe noch Beistand thun, wenn sie nach der Richtung dazu ermahnt werden.Man hat den beiden Abgeordneten von gemeiner Eidgenossen Seite geantwortet, es werden sich auf demTage zu Schasshausen aller Orte Boten einfinden und sich weder Mühe noch Kosten reuen lassen, dieSache zu gütlicher Verständigung zu bringen. Von dem heutigen Tage aus wolle man dem Fürstenvon Oesterreich, der Ritterschaft und Andern schreiben, sie möchten dafür sorgen, daß allenthalben gewalt-same Neuerungen unterbleiben. «I. Des Schlosses Liebcnfels und dcö Lanz wegen sollen die Voten, welcheauf den Tag zu Schaffhausen bestimmt werden, am Samstag vor Maria Magdalena (15. Juli) daselbst ein-treffen, mit Vollmacht, beide Theile anzuhören und die Sache abzuthun. v. Auf Sonntag vor Maria Mag-dalena (Ili.Juli) sollen Zürich lind Schwyz im Namen gemeiner Eidgenossen ihre Voten zu Wyl im Thurgauhaben, der Streitigkeiten wegen zwischen St. Gallen und Appenzell. Der Abt von St. Gallen und beideParteien sollen auch ihre bevollmächtigten Voten dahin senden, f. Auf Montag vor Maria Magdalena(17. Zuli) sollen die Voten aller Orte zu Zug sein, des Herzogs von Mailand und Laurius und Hans Kün-digö wegen, um mit diesen zu reden und auch zu bcrathen, was auf das Anbringen von Uri zu verhandelnsei. »5. Ferner soll in Zug auf folgende Stücke, welche die sechs Orte Zürich, Uri, Schwyz, Unter-walden, Zug und Glarus angebracht haben, völlige Antwort gegeben werden, nämlich: 1. „So wärewar, dz villicht sy iez kurzlich by einandern zu tagen gewesen werend vnd wer dz vrsach, wir werenietzmalen in eim tödlichen kriege mit dem Hcrtzog von Burgund, da wolte sy bedunken gut sind, damitwir in die fache gesechen vnd daran sin wollen, damit wir vns nit selber zu sechcrn des kriegS machten,wan wz wir ioch fürer tun wollen, dz wir dz alweg mit einhellem Rate gcmeinlich detent, mit me worten,als dz «nyn Herren wol verstanden haben." 2. Dazu haben sie nachstehende vier Stücke angebracht,welche die Herzogin von Savoycn an sie, die sechs Orte, geworben hat: i. Sie anerbiete, wenn wirmit dem Herzog von Burgund eine Richtung des Kriegs machen wollen, so wolle sie aus besondererLiebe zur Eidgenossenschaft unS mit ihm gänzlich zu Frieden und Richtung bringen, und wenn ihm dieUchlllll) Gulden, die er dem Herzog von Oesterreich auf die Niedern Landschaften im Elsaß und Sundgaugeliehen, nicht wieder werden mögen, so werde er die den Eidgenossen schenken und übergeben. DaSwolle sie wohl zu Stande bringen. 2. Da wir, es sei gemeine Eidgenossen oder besondere Personen,gegenwärtig Streitigkeiten mit dem Herzog von Mailand hätten, so wolle sie, da sie gegenwärtig inbesonderer Liebe und Freundschaft zu dem Herzog stehe, uns um alle Sachen mit ihm freundlich richten,so daß nichtsdestomindcr die Capitel, die wir mit ihm haben, ungeändert bleiben sollen, und zwar so,daß wir an der Richtung Nutzen und Ehre hätten. 3. Es sei wahr, daß sie mit dem Lande Wallis,welches mit einigen Orten in Bündniß oder Vereinigung sei, etwelche Zrrung und Stöße habe; alleindamit die Eidgenossen verspüren, daß sie zu ihnen ein besonderes Vertrauen habe, wolle sie diele Streitig-keiten zu Minne und Recht auf sie oder aus Luccrn setzen und ihren« Entscheid nachleben. 4. c^ie anerbiete,