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Juni 1475.
abfolqen lassen. I». Weiter begehrten die von Grandson, bei ihren Freiheiten und guten Gewohnheitenbelassen zu werden, wie Heinrich Matter, der Hauptmann zu Grandson, bei Ueberqebung des Schlossesin aller „Theilherrcn" Namen es eidlich versprochen habe. Antwort: ES soll bei der Zusage bleiben;doch weil die geistlichen Gerichte abgestellt seien, wollen die Voten mit der Burger Wissen und Rathaus ihnen ein „besetztes" Gericht in genannter Zahl ordnen, welches schwören und Jedermann Rechtsprechen soll. Und da bisher mit großen Kosten und Verzögerungen an den Eommissär zu Milden undan andere Orte appellirt werden mußte, so sollen solche Appellationen in Zukunft nicht mehr gestattetsein; dagegen mag an den Landvogt zu Grandson appellirt werden. Darauf ist geordnet, daß daS Gerichtaus dem Richter und 10 Mannern bestehen soll, doch wenn der Richter von diesen 10 Männern 7 odermehr bei sich habe, möge er wohl richten. Zwei Parteien hatten einen langen Handel um 800 G«l'den Ehesteuer auf liegenden Gutern zu Grandson. Die Boten verordnen, daß sie die Sache vor demRath zu Freiburg in Gute oder mit Recht entscheiden lassen sollen; begehre der Rath von Freiburgdazu eine Botschaft von Bern, so soll selbe zur Sache kommen. «I. HanS von Altorf, der Vogt vonder Zihl, hat angebracht, Johann der Jngre sei zur Zeit, da Orbe eingenommen worden, zu Lausannegewesen und habe seither nicht zurückkehren dürfen, mit der Bitte, man wolle denselben wieder zu demSeinen kommen lassen; er werde schwören und huldigen, wie andere Burger zu Orbe. Das sott jeder Botean seine Herren bringen. «. Die von Grandson bringen an: Da die Obrigkeit an der Schale und demOfenhaus einige Nutzung habe, so soll sie diese Gebäude auch im Stande halten, und weil sie durch dieEidgenossen beschädigt worden, wiederherstellen. Darauf ist ihnen geantwortet: WaS die Obrigkeit zuthun schuldig sei, werde gethan werden, f. Da Grandson übergeben wurde, versprachen die Eidgenossendenen im Schlosse, man werde ihnen daS Ihrige verabfolgen lassen. Als man von da gegen Orbe zog,besetzten die fünf Städte daS Schloß mit 40 Mann auS jeder Stadt. Diese Knechte haben nun allcS auSdem Schloß getragen, Büchsen, Armbrust, Harnische, Häfen und Anderes. ES wird beschlossen, daß jedeStadt die Ihrigen beim Eide darüber anfragen und, waS man dergestalt vorfindet, zurückstellen soll.
Hierauf haben die Boten vorgenommen, einen Landvogt zu sehen. Man vereinigte sich, daß diesesJahr der Landvogt auS der Stadt Bern genommen werden soll. Da man bei Heinrich Matter keineNeigung fand, da zu bleiben und man Niemanden dazu drängen konnte, so wurde beschlossen, Bern solleden Landvogt ernennen, Heinrich Matter oder einen Andern, ihm einen Sold für seine Person und fürKnechte bestimmen und ihm für daS erste Jahr den Lohn etwas besser stellen als später, da die Mlthcund Sorge im ersten Jahr am größten ist; nachher mag der Lohn und die Anzahl der Knechte gemindertoder gemehret werden, je nach Vedürsniß. I». Da Heinrich Matter einige Bücher und Register ZNGrandson erobert Hut, welche über die dasigen Zinse und Nutzungen Ausweis geben, so soll man einenSchreiber ordnen, „der welsch latin könni"; dieser soll die Nutzungen daraus ziehen und jedem Orteine Abschrift zustellen, damit alle Orte wissen, waS daS Schloß für Zubehörde habe. >, „Item b>rVottcn Hand funden, das ein kalchofcn gemacht vnd vmb lxr psund zcbrönnen vormals durch den Herrnvon Schathogycn verdingt, vuch derselb Her xrr pfnnd daruff geben, dcSglich vormals durch denselbenHerrn dz Holzwerch zu dem tach gcrüst, an dem fordern huß vmb vj° pfund verdinget vnd iiij pfn>'ddaran geben hat." Innert vierzehn Tagen joll sich jedes Ort erklären und nach Bern berichten, o<>man den Bau fortsetzen wolle oder nicht, k. Jede der fünf Städte soll den Karthäusern zu Grandson5 Gulden an ihren erlittenen Schaden geben.