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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Zum 1475.

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Mehrtheil den Zug thun wollen, so ziehe Zürich mit. Bern antwortet wie früher, ihm gefiele, den Zugzu thun, will sich übrigens an das halten, was gemeine Eidgenossen oder die Mehrheit thun. Lucernantwortet wie Bern. Solothurn ebenso. Uri bleibt bei der Antwort, die eS auf dem vorigen Taggegeben. Schwyz: 2hm sei gegenwärtig der Heerzug nicht gelegen; was es aber gegenüber dem König,dem Herzog von Oesterreich und den Städten verschrieben habe, daö wolle es halten; sollten auchBern, Solothurn und Freiburg, die an das feindliche Land anstoßen, bedroht oder überfallen werden,so sei Schwyz bereit, Leib und Gut zu ihnen zu setzen. Zug und Glarus antworten wie Schwyz.Darauf hat man kurz geantwortet, daß es sich uns zu dieser Zeit nicht füge, den Heerzug zu thun; dochwas die Richtung mit dem Fürsten von Oesterreich und die Vereinigung mit den Städten inhalten undwozu sie uns verpflichten, dem wollen wir als Biederleute jederzeit nach kommen. Diese Antwort hat mannach Basel abgehen lassen, da vorher verabredet worden ist, daß man sie dahin geben soll. I». Die Eid-genossen laden den Abt Ulrich von St. Gallen auf den Tag zu Schaffhausen zur Berathung der in Folgezwiespältiger Vischoföwahl zerrütteten Angelegenheiten des Hochstifts Constanz ein.

Vergleiche das ?romomoriu> der Verbündeten an den Kaiser bei OInusI, Nouumonta IladsburNiea. I. 1.

Seite 203.

Lucern. 147S, Tl. Juni (Mittwoch vor St. Johann Baptist).

Staatsarchiv Lucern: Lucerner Abschiede, II. II.

Voten: Uri. Vogt Zum Brunnen. Obwalden. Erni an der Halden. Lucern. Caspar vonHertenstein, Schultheiß; Heinrich Haöfurter, Altschultheiß; Rudolf Sidler. (Von den übrigen Ortenwar Niemand auf dem Tage.)

Vor die benannten Voten sind die Ehefrau des Hans Lanz und Ludwig Apotheker gekommen undhaben angebracht, daß einige Knechte der Eidgenossen ohne Absage und Grund der Frau ihr SchloßLiebenfelS, das ihr väterliches und mütterliches Erbe sei, eingenommen haben, ungeachtet sie mit denEidgenossen gerciset, ihren Theil der Reisekosten bezahlt und sich erboten habe, den Landfrieden zu schwörenwie Andere. Sie begehrt, daß ihr das Schloß ohne Entgelt wieder übergeben werde, und erbietet sich,Jedem, der das nicht thun wolle, zu Constanz, wo Lanz Bürger ist, deßhalb Recht zu stehen. DieserSache wegen ist ein anderer Tag angesetzt; auf Sonntag zu Nacht vor St. Ulrichstag (2. Juli) sollenaller Orte Voten deßhalb hier zu Lucern sein.

(Hrattdson. K475, TZ. Juni (»ff Johannis Baptistc Abend).

Archiv Solothurn: Abschitdcband, U. «.

Abscheid zu Granson beschechen durch der Stett Dotten vff Zphannes Baptistc Abendtt. Die Gemeinde zu Grandson hat von den Voten unter Berufung auf die bei der Ucbcrgabe des Schlossesgegebenen Zusagen verlangt, daß ihr Harnische und Büchsen, Pulver, Speise und anderes, was ihr gehört,zurückerstattet werde. Darauf wurde geantwortet: Waö noch vorhanden sei, das wolle man ihr vcr-