530 März 1475.
den berichtbrieffen geben, als sy denn dz zuqescit Hanl. Desglich ob dz nit beschickt, sol man 2ncn 2rsigel ab dem künglichen brieff ouch wider geben. Vnd nachdem die von Vnderwalden nid dem wald dcnbotten ob dem wald verbotten Hand, die brieff zu s'glen, da die botten ob dem wald der cidgnossen bottenRat ghept, nachdem wan sy ob dem wald zu Rat worden einhell old der merer teil, dz sy dz dannsiqlen old sust mit den cidgnossen gezogen, dann sy zwcn teil sigen, dz cö alweqen daby blyben, 2tieidgnossen botten Rat vnd erkantniö, dewil sy zwen teil des ortz sigen vnd dz vor ouch gebrückt baben,dz sy jetz aber siqlen mögen, dewil 3r botten dz vor ouch zugeseit vnd beschlossen baut mit andernßx. Antworten der Orte auf des Kaisers Mahnung: Aurich : Weil wir Glieder des heiligen Reichs Nund der Kaiser alle Rcichsglieder gemahnt hat, bedünkt die von Zürich, wir seien pflichtig etwas zu tb^doch will es ihnen nicht gefallen, daß wir mit den Unsrigen hinab nach Neuß ziehen; sie rathen daher,Gesandtschast zum Kaiser zu schicken, die uns entschuldige mit Beziehung darauf, daß wir demgegenüberstehen und auf das, was wir schon gcthan und noch thun wollen, bitten, die königliche Malwolle uns der Mahnung entlassen. Bern: Wenn alle Orte dazu stimmen und Graf Huq (von ^fort) vermeinte, daß der Kaiser uns Sold geben würde, so wollen sie mit uns dem Kaiser zu)"jedoch wollen sie über die Verpflegung und Anderes des Kaisers Meinung einvernehmen »nd >v>berathen, in Hoffnung, die Sachen möchten sich inzwischen da unten verändern und der AugLucern wie Zürich, insofern es auch einen Weg finden möchte, um die Sache abzuschlagen m,t H' ^auf die bedenklichen Zeitkäufe und auf die Warnungen, die uns täglich unserer Nachbarn, der ^ ^parter, und Anderer wegen, die sich gegen uns rüsten, zugehen. Uri will nirgendsvermöge das nicht und sei im Krieg, und aus Ursache dieses Krieges müsse es täglich einen llc ^des Herzogs von Mailand gewärtigen, der sich gerüstet und alle seine Städte und Schlösser gelb" ^besetzt habe. Schwyz ist ebenfalls der Meinung, den Aug abzuschlagen und den Kaiser zu b>t"^ ^möge die Aeitverhältnisse und unsere Armuth bedenken; doch was gemeine Eidgenossen thun, ^mit ihnen thun. Obwalden hat auch ganz abschlägige Antwort gegeben, meint insbesondere, ^ ^dafür keine Schuldigkeit, weil er ihm weder als König, noch letzt seine Freiheiten bestätigtgeachtet es das von ihm begehrt habe; auch in Betrachtung, daß wir auf den Herzog von ^und andere Umsaßen Acht haben müssen. Die nid dem Wald wollen unser Aller Meinung ist
heimbringen, doch glauben die Boten, was gemeine Eidgenossen thun, werden sie auch th"N. ^der Ansicht, wir seien den Aug zu thun nicht schuldig, da die Freiheiten niemals bestätigtzudem wir durch Mahnung des Kaisers in diesen Krieg gekommen und gegenwärtig da oben z""'stand bereit sein müssen. Glarus will unsere Meinung anhören und heimbringen; der BoteGlarus werde sich von gemeinen Eidgenossen in der Sache nicht söndern. Solothurn stimmt ^ " .xstKIi. Denen von Schaffhausen soll man schreiben, was der Eidgenossen Boten der kaiserliche" ^geantwortet haben; ferner daß Zürich bei seiner Verordnung des Salzkaufes wegen beharre; ^stdie österreichischen Räthc Bilgeri's von Heudorf wegen geantwortet haben, er sei „abgetragen > 'denen von Appenzell ist geredet, wie ihnen schon von Zürich aus geschrieben wurde, sie sollen d'^St. Gallen nicht hindern, ihren Feind, den Hottcrer, und seine Helfer auch auf appenzell,M"'zu suchen und zu fangen, doch mit Vorbehalt ihrer Gerichte, so daß, wenn er aus appenzclliscken'gefangen würde, dann sie selbst über ihn richten sollen nach kaiserlichem Recht und nach seine", BerIt. Die savoyischen Boten sotten ihr Anbringen jedem Orte in Schrift geben, darüber soll man