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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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Mörz 1475.

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Llltern« I47A, TO. Nkär^ (Montag nach Palmarum).

Staatsarchiv Lucer,,! Lucerner Abschiede, II. Zl.

Boten: Zürich. Heinrich Mist, Bürgermeister; Cunrad Schivend. Bern. Niclaus von Scharnach-thal, Ritter; Anton Archer, Venner. Lucern. Caspar von Hertenstein, Schultheiß; Heinrich Hasfurter;Hans Feer; Rudolf Schiffmann. Uri. HanS zum Brunnen. Schwyz. Cunrad Jacob. Unterwalden.Ammann Heinzli; Hans Unter der Fluh; Claus von Einwil; Ammann Zimmermann; Ammann Ambül;Paulus Enentachers. Zug. Ammann Schell. Glarus. Ammann Acbly. Freiburg. SchultheißPavillard; Willi Techtermann. Solothurn. Der Vcnner.

«. In Betreff der Späne zwischen der Stadt Rothweil und dem Gotteshaus Rothenmünster sollman dem Abt von Salmansweiler schreiben, daß er sich der vermeinten Aebtissin von Rothenmünsterweder gegenüber denen von Rothweil, noch gegenüber ihrem Convent annehme und gegenüber dem er-gangenen Rechtbot nicht zu Constanz oder anderswo mit geistlichem Recht procedire, sondern die vonRothweil bei ihrem Stadtrecht und Herkommen bleiben lasse, indem die Eidgenossen sie als ihre Bundes-genossen nicht im Stiche lassen könnten. I». Der.Tag, welcher auf Mittwoch in den Osterfeiertagen(2!1. Marz) nach Ragatz angesetzt worden war, wird auf Sonntag vor St. Zörgentag (16. April) verschoben.Daselbst soll dann auch berathen werden, ob man Graf Eberharden von Sonnenberg seine Gerechtigkeitim Sarganserland abkaufen oder aber ihm die unsere zu kaufen geben wolle. «». Auf diesem Tage hatHerr Trudpert von Staufen als ein kaiserlicher Bote eröffnet, er sei abgefertigt, um uns abermals zumahnen, nach Inhalt der bereits erhaltenen Mahnbriefe mit unserer Macht dem Kaiser zum Entsatzvon Neuß gegen den Herzog von Burgund, dem heiligen Reich und uns selbst zu Hülfe, zuzuziehen beiden im Mahnbriefe angedrohten Pönen. «I. Auf das Gesuch des Markgrafen von Rötteln, wir möchtensein Land und seine Leute in unfern Schirm nehmen, welches man in Zürich heimzubringen beschlossen hatte,ist nun die Antwort der Eidgenossen: Land und Leute, die der Markgraf in der Grafschaft Neuenbürgund Rötteln hat, sollen sich „unseres Friedens und Unfriedens trösten"; was er in Burgund hat, mag sichdes Friedens und Unfriedens des Herzogs trösten; wenn seine Leute sich des Krieges nicht annehmen undnicht unsere Feinde werden, will man sie insofern schirmen, daß man von ihnen nichts als aßige Speisenehmen will, zufolge des Abschieds, den man dem Markgrafen darum gegeben hat. Bezüglich der Ge-sellen, die in den Krieg laufen, ist beschlossen: Jedes Ort sott Vorsorgen, daß nicht Zeder für sich in denKrieg laufe, es sei denn Sache, daß es mit Ordnung geschehe und daß die Gesellen einen Hauptmann habenund in solcher Weise ziehen, daß sie den Feinden Widerstand thun mögen, damit sie nicht überwundenund umgebracht werden, was geschehen könnte, wenn sie ohne Ordnung und in geringer Zahl auszögen,lk. „Sodann von des Siglens wegen, als die von Vnderwalden die bericht, zwüschen einer herschafftvon Ocsterrich vnd den eidgnossen gemacht, siglen söllent, als sy die ouch gesiglet hant mit den wortcnvnd dem vnderscheid, ob ein fürst von Oesterrich die von Lutzern bittet, sich des rechten zu beladen derflössen, so ein fürst von Oesterrich vnd Kaspar Koller, ir lantman, samen Hand vnd die von vutzcc n sichdes rechten beladen, dz es dann by dem siglen bestan sol; wo dz aber nit beschechen wurde, so sollen dieKotten von Zürich, so obstand vnd vff dissem tag qewessen sint, den von Vnderwalden ir sigel wider ab

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