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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
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Zanuar 1475.

77».

Lausanne. I47S, SR. Januar.

Resultat unter Ratificationsvorbehalt der an diesem und den folgenden Tagen zwischen Ab-geordneten von Bern und Philipp von Savoyen, Graf von Bresse, und Franz von Grcyerz, Marschallvon Savoyen, im Namen der Herzogin Regentin Jolanta gehaltenen Conferenzen: l. Bestätigung derBündnisse zwischen Bern und Savoyen. 2. Die Herzogin in ihrem eigenen und im Namen ihresminderjährigen Sohnes, Philibert l. von Savoyen, erklart sofort den Krieg an Herzog Carl von Bur-gund. 5. Alle Pässe und festen Orte von Waadt und Savoyen werden den Berncrn und ihren Eid-genossen geöffnet und umgekehrt alle bernischen Plätze und Pässe im Bundeskreise den Savoyern.4. Gegenseitiger Beistand gegen Burgund mit ganzer Macht. 5. Der Graf von Romont wird sofortzurückgerufen und kann ohne Einwilligung der Berner seine Herrschaft Waadt nicht veräußern; jederfeindselige Act von seiner Seite giebt Bern das Recht, die Waadt als Feindesland zu behandeln. 0. Fllrdie Entschädigung von 12,WO Gulden für Beleidigung des Ritters Niclaus von Dießbach werden dieStädte Murten, Pverdon und Nyon den Berneru verpfändet. 7. Abrede betreffend den Handel unddie Zölle von Nyon und Genf. 8. Dieser Vertrag soll innert vierzehn Tagen von der Rcgentin vonSavoyen ratificirt werden, widrigenfalls Bern sich vorbehält, gegen sie nach Gutdlinken zu verfahren.

Au« einem Schreiben von Johann du Pont, Keheimschreibcr der Herzogin von Savoyen, an dieselbe.

Vergleiche ebenda S. 18. Iliiloiug ll'^Vppi-uio au <1uo eis Nilan, S. 3V, Nro. XI. Derselbe an denselben.

774

Vorn. t47 », TT. Januar (Sontag nach Sebastiani).

Archiv Areiburg.

Schultheiß und Rath zu Bern Urkunden, daß sie nicht wollen, daß die vom Herzog Philipp vonSavoyen im Namen seines Hauses mit der Stadt Bern getroffene Abrede (angesehene Beredniß«) denSchultheißen, Räthen und Burgern zu Freiburg, ihren Mitbürgern, an deren Freiheiten, Herkommenund Rechten, noch auch an der gegenseitigen Burgrechtsverpflichtung schädlich sein soll.

Pergamenten« Urkunde mit dem anhangenden Siegel Bern».

Nach dem Baseler Offnungsbuch V. 128 sollte auf eben den 22. Januar (Sonntag nach Lkihastiau!

mart^ris) ein Tag gemeiner Eidgenossen zu Zürich gehalten werden, Acten darüber finden sich nicht vor.

775.

Basel. R47», IT. Ael»rnar (Sonmag lnvooavi«.).

Archiv Basel« Offnu»g«buck> V, t?S b.

Tag der Eidgenossen und gemeiner Vereinigung zu Basel, ummorndeß den Abschied der kaiserlichen

Majestät zu verhören.« Die Acten fehlen.