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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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September 1474.

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Hülfe zu kommen und den Herzog von der andern Seite her anzugreifen, wenn er uns anfallen wolle.Der König sei nämlich der Ansicht, daß, wenn der Herzog, wie er auch gethan, mit uns Krieg anfange, sohabe er den Waffenstillstand mit dem König nicht gehalten und dieser habe Ursache genug, mit ihm zu krie-gen. Der König habe auch den Herzog von Lothringen, der vormals mit dem Herzog von Burgund einenStillstand geschlossen, an sich gezogen, waS uns und allen denen, die in der Vereinigung sind, zu großemVortheil gereiche, da Lothringen die besten Schlösser und festen Punkte inne habe, die herauf an Elsaßund Sundgau bis gegen Basel stoßen. Daher, wenn wir je mit dem Herzog von Burgund kriegenmüssen und es uns gefalle, so wolle der König Leib und Gut zu uns sehen und uns mit seiner Machtgegen ihn und Zedermann beistehen, dazu den acht Orten und den beiden Städten Freiburg und Solo-thurn jedem, so lang er lebe, jährlich 2000, also allen zusammen 20,000 Franken jährlich als einePension geben, damit wir den Krieg desto eher aushalten mögen. Wäre uns aber gelegen, den Königmit seiner Macht stillsitzen zu lassen und den Krieg allein zu führen, so wolle er in solchem Falle, solang der Krieg währe, den acht Orten und den zwei Städten jährlich 80,000 Franken geben und selbein vierteljährlichen Zahlungen ausrichten, alles zur Bezeugung seiner Freundschaft und Liebe zu denEidgenossen. Dagegen begehre er, daß auch wir unsererseits ihm in seinen eigenen Kosten behülflichseien, wenn er dessen bedürfe, und ihm dann eine redliche Zahl der Unfern um einen redlichen Sold,den er ihnen geben wolle, zu Hülfe schicken, sofern wir nicht selbst mit Jemanden Krieg haben oder unseresVolkes selbst bedürfen. NichtSdestominder will er in letzterm Falle uns seine Pension geben, wie vorsteht.Der König begehre auch, daß wir keinen Stillstand oder Frieden machen, ohne ihn darin zu begreifen;er wolle seinerseits dasselbe tbun. Auch hat der König dabeimuntlich sinen Rat vnd anslag vnS gebenvnd enbotten, ob wir ye nnt dem Heryogen von Burgund striten oder kriegen müssent, wie, wenn odermit welhem vorteil wir Zn dann angriffen sollend". Denen von Stein wird geschrieben, daß siedem Ulrich von Kappel und dem Trippel ein sicheres Geleit in ihre Stadt zum Rechte geben sollen;desgleichen bat man ihnen durch der Eidgenossen Gebiet Geleit gegeben und ihnen erlaubt, einen Botenmitzunehmen in ihren Kosten, aus welchem Ort sie wollen, f. Zn der Erbstreitigkcit des HanS Tüngervon Zürich im Namen seines NruderS Wilhelm Tünger einerseits, und Heinrich Hofmann andererseits,welche von den Boten der Eidgenossen von Baden nach Bremgarten gewiesen worden sind, ist erkennt, daßes bei dem Spruch derer von Bremgarten ohne Widerspruch sein Verbleiben haben soll. Zx. Zn Betreffder Herren von Württemberg und derer von .Rothweil hinsichtlich deö Geleits und anderer Sachen willman den Herren von Württemberg schreiben, daß sie die Sache gütlich anstehen lassen, bis der Eid.genossen Boten hinauskommen. Ebendasselbe wird denen von Rothweil geschrieben und diesen nochgestattet, aus welchem Ort sie wollen, in gemeiner Eidgenossen Kosten zwei Boten zu nehmen, nm anOrt und Stelle die Sache vermitteln zu helfen. Ii. Denen von Biberach will man ihrer Sache wegengegen Herzog Sigmund von Oesterreich das Beste thun. I. Heimbringen, daß etliche im Thurgau nichtmit den Eidgenossen ziehen wollen, weil siean etlichen Enden Burger seien". Auf dem nächsten Tag zuLucern soll man antworten, waS diesfalls zu thun sei; doch ist der Boten Meinung, der Landvogt solleAllen im Thurgau zu ziehen gebieten, je nach dem Zeder Vermögen hat. Will dann Einer, der irgendwoBurger oder Landmann ist, darüber noch mit seinen Herren ziehen, so mag er eS thun; dennhat Einerviele Herren, so diene er auch vielen". It. Die Boten, welche demnächst nach Zürich kommen, sottendieses bitten, von seiner Ordnung bezüglich deö SalzkaufeS, worüber sich die von Schaffbausen und Stein