47V Januar 1474.
Hans von Landenberg, die sie als Bürgerin aufgenommen, müßig gehen und in Zukunft Niemandenmehr aus der Eidgenossen Landschaft in ihr Burgrecht aufnehmen. Wenn sie oder ihre Bürgerin etwamit Hans von Landenberg zu schaffen hätten, so sollen sie gegen ihn nichts Unfreundliches vornebmcn,sondern vor den Eidgenossen Recht nehmen und geben. Der Sache wegen zwischen denen von Bremgarten und Eunrad am Stab, da ein Theil meint, es solle und möge mehr Kundschaft eingenom»»"werden, der andere aber solches bestreitet, ist erkennt: Da die Kundschaft benannt, gestellt und darüberUrtheil ergangen ist, soll es dabei sein Verbleiben haben und kein Theil den andern weiter um KundM»belangen. I». Auf diesem Tage haben der Eidgenossen Boten qemcinlich einen Anschlag und eine Ordnunggemacht, daß Niemand, er sei von Wesen, Wallcnstadt, aus dem Sarganserland oder von über dem Rbc>»her, wöchentlich mehr denn 32 Mütt Kernen führen soll. Solches zu versorgen, ist denen von Klarasaufgetragen; sie sollen einen Zollner zu Wesen aufstellen, satte Schiffleute auf dem Wallcnsee in E>nehmen, daß sie jede Umgehung oder Uebertretunq dieses Verbots verleiden und auf keine Weise begünstig"wollen.
Zu «I. Siehe Abschied 724. — Zu I,. Aus dem Ziirchcr-Exemplar.
Lucern. R474, Tt. Januar (Freiing «ach Sebastian!).
Staat»arU,«v «uc«rn: Llllerntr Abs»>td«, II. IZ.
Boten: Zürich. Heinrich Röist, Durgermeister. Bern. Niclaus von Dießbach, Ritter. Lucci"Schultheiß von Hunwyl; Caspar von Hertenstein; Peter Tammann. Uri. Hans Imhof. Sch"^'Dietrich in der Halden, Altammann. Unterwalden. HanS Heinzli, Altammann. Zug. Landis.
Zürich begehrt, man möchte die Schiffleute, welche bei Wettingen das Schiff mit den Pilg"»übel geführt, unangefochten lassen, ihnen das Schiff wieder geben und sich damit begnügen, daß ^Zürich gestraft worden seien. Antwort: Man werde sie bis zum Tag zu Baden unangefochten laße"'dann sotten die Boten Vollmacht mitbringen, die Sache auszutragen. Inzwischen sotten aber die Vossich erkundigen, wie man es in solchen Fällen von Alter her gehalten habe. I». Die „TrämclbubenSchölmen, die mit ihren Huren vmherziehen", soll man aus der ganzen Eidgenossenschaftwo man sie findet, soll man sie ohne Gnade aus der ganzen Eidgenossenschaft schwören heißen.das Anbringen derer von Basel, der Vereinung und anderer Sachen wegen, soll Jedermann aiss^stag zu Nacht nach 1'urisi« »tioni» (3. Februar) nach Luccrn Antwort bringen. Bern sott diese» ^an Solothurn verkünden. ,1. „Desglich dz werben, dz der probst von Münster, Herr Jos von ^von des künigs von Frankrich an Hertzog Sigmunden von Oesterrich geworben hatt, der richtung 'am testen zu Costenz abgerett vnd fürgeben, dz der Hertzog dem Künigc verwilligen wölle, dieselbetung zwüschcnd Herzog Sigmunden vnd den Eitgenossen zu volziehend, wie denn das der abgerett-deshalb inhaltet, Sol Zcderman trefflich an Zr Räte vnd gemeinden anbringen vnd darumb vff ^obgenanten tage zu Lutzern antwurt geben; doch wiewol dz der abscheit des sriden halb nit eigenl'inhaltet, so sol doch die losunge der verpfanten landen halb beschechen, vorhin vnd ee disvollzogen Wirt." Um obgenannte beide Stücke sollen die von Unterwalden ob dem Wald drei