Mai 1472.
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Bern schreibt den 27. April an den Herrn von Raron, er soll persönlich auf dem Tag zu Zug Dienstag nachcruoin (5. Mai) Ruf Asper'S wegen erscheinen. (Bcrner Rathsmanual X.) Eine dahcrige Verhandlung aufdiesem Tage ist nicht vorhanden.
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Baden. 147?, 17. lze Pfingsten).
l?taat«arfüiv LucerN! Allgemeine Abschiede. », 57. T»aa»»arc>,lv Zürich! Abschiede, l. k.
». Dem Stephan von Ow wird die Gerechtigkeit zu Hilfikon, die er der Steuer halb gegen denenvon Villmergen hat, flir sich, seine Erben und Nachkommen nach Inhalt deS alten Briefes bestätigt.Dem Untervogt ist auch befohlen, dafür zu sorgen, daß wenn derselbe mit dem Seinigen aus Schwabenheimkomme, man ihn zu Bremgarten, Mellingen und Baden mit dem Zolle bescheidenlich halte. I». DemHofrichter und denen von Rothwcil soll man ernstlich schreiben deS LeiffiS von Cobolz wegen; man sollihnen die Appellation zu erkennen geben und sie bitten, die Sache bei dem gegebenen Urtheile bleiben zulassen. «». Man soll heimbringen, was Graf Jos (Jörg?) und der graue Bund angebracht haben des HerrnJost von Hornstein wegen, damit den Boten Vollmacht gegeben werde, eines der angebotenen Rechte auf-zunehmen, und damit keine Gewalt gegen ihn gebraucht werde. «I. Der Abt von Salmansweiler begehrt,daß man, wenn seine Gotteshausleute oder Andere ihn verunglimpfen sollten, auch seine Verantwortunganhören wolle. «-. Dem Thomas von Falkenstein sott man auf sein Schreiben betreffend Wiggen (Wykon)und die von Lucern antworten: Die Eidgenossen finden sein Schreiben befremdlich, sie wollen sich umsein Begehren bei denen von Bern und Lucern nicht annehmen, denn diese haben das Angesprochene invergangenen Kriegen, die Allen noch wohl eingedenk, erobert. Wolle er sich damit nicht befriedigen, somöge er bei Lucern und Bern weitere Antwort verlangen, da werde solche ihm schon werden, ls. DieSache zwischen dem Wiler von Rothweil und dem von Busnang ist nach Zürich zu Recht gewiesen.M. Des Jost von Hornstein wegen ist denen von Uri und Glarus empfohlen, durch ihre Voten, welcheauf Sonntag vor St. Johann Baptist (21. Juni) zu Truns sein sollen, dahin zu wirken, daß dieGülten und Freunde befriedigt oder auf ein gelegenes Recht vertadinget werden. Ii. Caspar Zelger'swegen sollen gemeiner Eidgenossen Boten nach Lucern kommen, wenn dieses den Rechttag ansetzt, damitjeder Bote zu Hause berichten könne, welchen AuStrag die Sache erhalten habe. I. Der armen Frauvon Zürich wegen, welche die Gesellen von Zug „gemutwillet" haben, sollen die von Zug Tag setzen unddie von Zürich dazu besenden; mag die Sache nicht gütlich abgethan werden, so sollen sie ihr ein gemeinesRecht ergehen lassen. It. Sobald die Wasser der Reuß abnehmen und kleiner werden, soll Lucern anZürich und Bern einen Tag verkünden, damit Abgeordnete der drei Städte mit Schiffern und „Weid-leutcn" die Reuß besehen und alles, was das Reußbett weiter als auf den Drittel des rechten Runseshindert, wegräumen lassen, damit dieser Drittel für die Schifffahrt offen und gefahrlos bleibe. I. Dievier Orte Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus sotten sich berathen, ob sie dem Abte von St. Gattengestatten wollen, wechselsweise von ihnen Botschaften zu nehmen, welche im Namen aller vier Orte zusprechen und zu handeln Gewalt hätten, >». Sonntag vor St. Veitstag (14. Juni) soll Zürich seineBotschaft zu Holenstraß haben, der Brücke wegen, i». Rechnung: Der Vogt im Waggenthal giebt jedemder sechs Orte 25 Pfund 5 Schillinge Haller, der Vogt zu Baden jedem Orte 55 Pfund 1l) Schillinge
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