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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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December 1471.

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S'grist, Burger zu Frauenfeld, einen Streit zwischen den Karthäusern zu Zttingen und ihren GotteS-hauöleuten zu Wart und anderswo. Die Karthäuser behaupteten, es dürfe keine Frau, weder von ihrenGotteshausleutcn noch andere, ihre Kirche besuchen, sondern sie sollen nach Heßlingen in ihre rechte Pfarr-kirche gehen. Die Gottcshausleute behaupteten dagegen, gestützt auf das Herkommen, ihre Frauen hättendas Recht, in die Klosterkirche von Zttingen zur Messe und zu andcrm Gottesdienste zu gehen. Die Ver-mittler brachten mit Willen der Parteien folgendes gütliche Uebercinkommen zu Stande: Die Kar-thäuserherren bauen zwischen ihrem Kloster und Wart eine Capelle, 45 Schuh lang und 20 Schuhbreit, und erhalten sie in ihren Kosten, lassen sie weihen und suchen für selbe in Rom und ConstanzAblaß nach. Der Leutpriester zu Heßlingen ist schuldig, wöchentlich eine Messe daselbst zu halten, dieKarthäuser sollen ihm desselben Tages den Zmbis geben. Diese Capelle mögen die von Wart, Weiberund Männer, zu allen Zeiten des Tages besuchen. Wenn die von Wart zu dieser Capelle eine Pfrundstiften wollen, so mögen sie das thun, vom Kloster ungehindert; dieses soll aber keine Pflicht habendaran etwas zu steuern; auch soll daö der rechten Leutkirchc ohne Schaden geschehen. Die Karthäusersind schuldig, diese Capelle innert 2>/s Zahren vom Datum dieses Briefes an zu vollenden. Ueber Ent-schuldigungen wegen einfallender Hindernisse entscheiden Schultheiß und Rath zu Frauenfeld. Fürderhinsoll keine Frau mehr in die Klosterkirche zu Zttingen gehen, die Männer von Wart und Umgegendnicht weiter als in den auf letzt, St. Thomastag, daselbst abgeschlossenen Raum.

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Seaatbaeeg«» r«eeen! Allgemeine Abschied«, N. IN. S«aat«ar-Niv ZNricl, - Tschudische Sammlung I. i,

». Peter Wagner erhält einen Empfehlungsbrief an den Bischof von Constanz. ß». Zn allenOrten, wo die fremden Kriegsknechte und auch die Unfern, die in Kriege laufen wollen, hinkommen,soll man sie schwören lassen, daß sie zu Hause bleiben wollen. DaS soll man auch dem Abte vonSt. Gallen und denen von Appenzell verkünden. « . Der Bote von Nidwalden soll heimbringe», daßman den von Appenzell, der da gesagt bat, daß Knechte zum Herzog von Burgund ziehen wollen, beimEide fragen solle, wer diese Knechte seien. «I. Dem Bischof von Constanz soll geschrieben werden desGrafen Zörg, des Grafen Ulrich und derer von Buchhorn wegen, man möchte deren Antwort erwarten biszum heiligen Tag (zu Weihnachten). Mögen sie antworten oder nicht, so hat Lucern Vollmacht, weitereszu thun und zu schreiben, damit dem Bischof geholfen werde. »». Dem Schultheißen von Wyl ist ge-boten, den Bophart zu ergreifen und selben zu gemeiner Eidgenossen Händen nach Baden führen zn lassen.

Heimbringen die Entschuldigung derer von Constanz, der Vorgang mit Herrn Jost von Hornsteinhabe vor ihrer Stadt an einem Orte, wo sie nicht zu gebieten hätten, stattgefunden. Man hat ihnengeantwortet, man wolle ihre Entschuldigung an die Obrigkeiten bringen und verfügen, daß Niemandetwas Unfreundliches gegen sie vornehme, zx. Heimbringen, daß Zürich, Bern, Lucern und Zug zuden Waldstätten schicken sollen, um sie zu bitten, daß sie die ewige Richtung mit dem Herzog vonOesterreich nicht abschlagen möchten. Wollen die Städte eine solche Abordnung thun, so soll Lucernwieder einen Tag setzen und den Städten verkünden, auf welche Zeit man die Abordnung schicken wolle, den