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2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
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März 1471.

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DavoS gesetzt werden, und zwar so, daß zwei solcher Tage nach Zlanz und der dritte nach DavoS kommen.9. Jedem der genannten Eidgenossen soll auf Verlangen zu seinen Geschäften ein oder mehrere Botenin seinen Kosten gegeben werden. 10. Ze zu zehn Jahren sollen die Eide erneuert werden, so daß alle,welche den Bund noch nicht beschworen haben, schwören sollen, l l. Die Bundesgenossen behalten sichvor, dieses Bündniß zu mindern oder zu mehren, doch soll es niemals aufgehoben werden, sondern ewigdauern. !?. Jedem Herrn, jedem Lande, Gerichte, jeder Stadt, jedem Dorfe, Edeln und Unedeln bleibtihr Recht vorbehalten; auch werden alle diesem Bündnisse vorangehende Gelübde und Eide der Teil-nehmer vorbehalten. Perqamenteu« Urlunde mit ellf anhangenden Siegeln.

Die Urkunde hat keinen Ausstellungsort. Bon dem sogenannten Vazerolbnnd, der ersten gemeinsamen Verbindungaller drei Bünde, welche auch im Jahr 1471 stattgefunden haben soll und im Jahr 1524 erneuert wurde, findet sichin den Archiven von Graubündcn keine urkundliche Spur. Die Annahme eines solchen Bundes mag vielleicht ans Ver-wechslung mit diesem Bündnisse des obcrn und des ZchngcrichtenbundcS beruhen.

«V«»

Luccrn. 1471, Ende März oder Ansang? April.

Staa»«archiv Lucern: Allgemeine Abschied», ll. ltk».

Heimbringen, daß man die Zeginer (Zigeuner) fürdcrhin in der Eidgenossenschaft weder Hausennoch Herbergen soll. I». Auf den Ostermontag zu Nacht (15. April) sollen der Eidgenossen Boten zuEonstanz sein des von Württemberg, der Ritterschaft, des gefangenen Pfaffen und anderer Sachen wegen,die man daselbst vornehmen will. «>. Die Boten, die nach Eonstanz gehen, sollen mit dem Abte derReichenau und andern Edeln im Tburgau reden, daß sie ihre im Thurgau gesessenen Angehörigen schwörenlassen. «I. Die Boten, welche auf Pfingsten nach Baden kommen, sollen Herrn Adrian von Buben-berq die Kosten seines Rittes nach Burgund bezahlen. «». Am nächsten Sonntag nach Mitte Mai(19. Mai) soll man die Bünde erneuern. WaS die von Zürich thun wollen, daS sollen sie bis zumMaitag nach Lucern melden und Lucern soll es erforderlichen Falls gemeinen Eidgenossen verkünden.

Dieser Abschied träg^ kein urkundliches Datum; eine spätere Hand schrieb darüber1477 Ende März". Alleindie EidcSerncuenlng fand am Sonntag nach Mitte Mai 1471 statt; der Ritt Adrians von Bubenberg nach Bur-gund, wofür derselbe Ersatz seiner Kosten verlangte, fällt (s. o. Absch. Süd n. «!l>2) in'S Jahr 1470. Es gehörtdaher dieser Abschied offenbar in das Jahr 1471 und den darin enthaltenen Daten zufolge in den März oder AnsangAprils.

Lncern. I47H, m April.

S«aa»»ae>»>iv Veen! Deuts«»» Misstvenbu« 4. S7Z.

Tag zu Lucern zur wiederholten Derathung, ob man nach der Aufforderung des KmferS den Reicks-tag zu Regensburq besuchen wolle. Die Acten fehlen.