Juni 1470.
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Lncern. 147«», 4. Juni lMontaq nach der Ausfahrt Christi).
StaotSiirchiv t?»c«r» : Allgemeine Abschiede Ii. 7.
«. Dem Landvogt von Hagcnbach und dem Statthalter Bernhard von Gilgenberg soll derer vonMellingen wegen geschrieben werden. I». Denen von Hitzkirch ist zu schreiben derer von Thalweil unddes gestohlenen Rosses wegen. «. Bern und Lucern sollen auf den Pfingstmontag ihre Botschaft zuSt. Urban haben der Streitigkeiten des Abts mit den umliegenden Ortschaften Zofingen, Murgatten(Murgenthal) und Langenthal wegen. «I. Auf dem Tag zu Baden soll man Antwort geben, ob man dasvorgeschlagene Schreiben an den Herzog von Burgund erlassen wolle. «?. Herr Adrian von Bubenbergbegehrt, man möchte ihm etwas an seine Zehrung geben, da er in Burgund gewesen und einige Zeit derEidgenossen Dienst da gewartet habe. Darüber soll zu Baden mit Vollmacht geantwortet werden. Ebendasoll man sich erklären, ob man nach dem Antrag der Boten von Zürich auch dem Fcyerabend etwaS an seineKosten geben wolle. Zürich soll seinen Boten auf den Tag zu Baden Vollmacht geben, des Knechtsund der .'Ml Gulden wegen zu handeln, zx. Heimbringen Herrn Adrians von Bubenberg und HerrnNiclaus von Dießbach und der All» Gulden wegen. I». Auf Sonntag nach St. Ulrichstag (8. Juli)ist der Tag zu Einsiedcln zwischen Zürich und dem Mottest angesetzt. I. Der 1800 Gulden wegen, diezu Kaiserstuhl liegen, soll man den Boten, die nach Baden kommen, Gewalt geben, selbe ju der Eid-genossen Händen zu ziehen, die Ansprüche des Bischofs von Constanz, des Abts von Wettingcn und derervon Kaiserstuhl deshalb abzuweisen, mit den Frauen von Glattfelden dagegen einen bescheidenen Vergleichzu treffen und dem Verstorbenen einen Dreißigsten halten zu lassen, wie er das geordnet hat. k. Heim-bringen, was Graf Jörgen von SarqanS empfohlen ist. I. Ebenso derer von Muhlhausen wegen, waS„Gewerbes" mit ihnen lind Andern der Landvogt hat. >»». Auf Mittwoch in den Feiertagen sollen dieBoten zu Engelbcrg sein. 11. Die Boten von Bern und Lucern, welche nach Baden kommen, sollenVollmacht erhalten, mit den Schreibern beider Städte bezüglich deS Schrciblohns für die Richtungsbriefczwischen beiden Städten sich abzufinden.
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Baden. >47«», T7. Juni tMinwochnach .zohon» Baptist).
Archiv Arau! Urbar dir Grafschaft Bade», !>?,
Der Eidgenossen Boten haben die von Bremgarten aufgefordert, etwas Geld, das daselbst in einemKeller gefunden worden, ihnen als der obern Hand herauszugeben. Die von Bremgarten antworten,das Geld sei von denen, die es gefunden, verthan worden bis an Ist Gulden; die haben sie zu Händengenommen und zu Trost der Lebenden und Tobten, denen solches gehörte, an ihre Kirche verbaut. Daraufbeschlossen der Eidgenossen Boten, damit ihnen die Gerechtigkeit der gefundenen Schätze wegen nichtabhanden komme, soll Bremgarten jedem der acht Orte einen Gulden geben, das klebrige wolle manihnen um Gotteswillen und von keines andern Rechts wegen schenken.